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  • Abfindung erreichen

    Guten Tag,

    folgender Fall stellt sich mir:

    ich bin (50 jahre alt) seit 32 jahren in ein und der selben firma , welche zu einer der größten deutschlands zählt. habe dort mit einem angelernten job angefangen und habe mich dann intern die jahre hochgearbeitet. vor 6 jahren wurde mir dann eine zweite ausbildung aus sicht des betriebes nahegelegt, welcher ich zugestimmt und mit erfolg beendet habe.
    seither arbeite ich diesem bereich.

    jetzt wird die abteilung jedoch an eine fremdfirma abgegeben.
    arbeitsvertrag von dieser firma ist möglich, jedoch eben mit einem anderen vertrag (nicht mehr die alte gewohnte firma) und längeren arbeitszeiten, schicht und viel weniger bezahlung.

    die eigentliche firma, bei der ich jetzt im moment noch beschäftigt bin, bietet jedoch auch zugleich mir einen anderen job in einer anderen abteilung, anderer aufgabenbereich, andere arbeitszeiten, schicht und vor allem für mich 400€ (netto) weniger bezahlung.

    das angebot kann aber für mich aufgrund von alleinerziehend und nicht abbezahltes haus nicht angenommen werden. jeder euro zählt sprich wörtlich, es reicht jetzt gerade so und mit 400€ weniger am monatsende, ist das ganze nicht mehr zu machen.

    welche möglichkeiten habe ich?
    ich bin mir bewusst, dass es das recht auf abfindung nicht gibt. würde mich auch mit einem gleichbezahlten job in der firma zufrieden geben, jedoch ist das nicht in aussicht laut personalbüro.


    ich bitte euch wirklich um hilfe, ich weiss im moment einfach nicht mehr weiter. wie sollte ich mich verhalten, was ist zu beachten. sehe meine existenz und die meiner kinder in gefahr.


    Mit freundlichen Grüßen
    shikari

  • #2
    AW: Abfindung erreichen

    Du kannst einem Betriebsübergang widersprechen, dann gilt dein jetziger Vertrag einfach weiter.

    Der AG kann dir dann zwar betriebsbedingt kündigen, allerdings hat er vorher eine Sozialauswahl mit allen dir vergleichbaren Beschäftigten durchzuführen. D.h. er müsste dann evtl. jemand vergleichbaren aus einer anderen Abteilung, der jünger, kürzer da ist, keine Unterhaltsverpflichtungen hat kündigen und dir diesen Job geben. Das ist bei einer großen Firma relativ wahrscheinlich.

    Ankommen bei der Vergleichbarkeit tut es aber auch, was als Tätigkeit in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Ist die eher allgem beschrieben oder sehr konkret. Das erweitert bzw. schränkt den Personenkreis ein mit dem du vergleichbar bist, auch der Arbeitsort z.b..

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: Abfindung erreichen

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Du kannst einem Betriebsübergang widersprechen, dann gilt dein jetziger Vertrag einfach weiter.

      Der AG kann dir dann zwar betriebsbedingt kündigen, allerdings hat er vorher eine Sozialauswahl mit allen dir vergleichbaren Beschäftigten durchzuführen. D.h. er müsste dann evtl. jemand vergleichbaren aus einer anderen Abteilung, der jünger, küzer da ist, keine Unterhaltsverpflichtungen hat kündigen und dir diesen Job geben. Das ist bei einer großen Firma relativ wahrscheinlich.

      Ankommen bei der Vergleichbarkeit tut es aber auch, was als Tätigkeit in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist. Ist die eher allgem beschrieben oder sehr konkret. Das erweiter bzw. schränkt den Personenkreis ein mit dem du vergleichbar bist, auch der Arbeitsort z.b..

      MfG
      Matthias
      hallo matthias,
      danke für die schnelle antwort.

      jedoch:
      ein betriebsübergang (also von der jetzigen zur fremdfirma) kommt eigentlich nicht in frage. zumindest, wenn das von dir so gemeint ist.

      der AG bietet mir ja einen arbeitsplatz in der bisherigen firma an, aber eben einen definitiv schlechteren, sowohl von der qualität, als auch von der bezahlung.

      die tätigkeit, welche ich jetzt gerade ausführe und welche in meinem arbeitsvertrag steht, gibt es dann bald nicht mehr. somit kann es auch keinen vergleichbaren platz geben.
      der arbeitsplatz, welcher mir angeboten wird, ist wieder nur ein angelernter. einen solchen hatte ich zuletzt vor über 20 jahren.

      hilft das irgendwie weiter?

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      • #4
        AW: Abfindung erreichen

        Du hast einen Vertrag den müssen beide Seiten erfüllen!

        Erstmal.

        Was ist denn in deinem Arbeitsvertrag konkret als Tätigkeit, Arbeitsort usw. vereinbart?

        Falls es tatsächlich keine vergleichbaren Arbeitsplätze mehr gibt (was ich erstmal so nicht direkt glaube in einer großen Firma), dann kann der AG dir einfach betriebsbedingt kündigen.
        Dann wäre es u.U. doch klüger den schlechter bezahlten Job anzunehmen. Bedenken solltest du, dass Arbeitslosengeld nur noch ca.67 % vom Netto sind, also evtl noch weniger.

        Dazu kommt noch, gibt es keinen Betriebsrat? Falls doch was sagt der?

        Kommentar


        • #5
          AW: Abfindung erreichen

          Zitat von matthias Beitrag anzeigen
          Du hast einen Vertrag den müssen beide Seiten erfüllen!

          Erstmal.

          Was ist denn in deinem Arbeitsvertrag konkret als Tätigkeit, Arbeitsort usw. vereinbart?

          Falls es tatsächlich keine vergleichbaren Arbeitsplätze mehr gibt (was ich erstmal so nicht direkt glaube in einer großen Firma), dann kann der AG dir einfach betriebsbedingt kündigen.
          Dann wäre es u.U. doch klüger den schlechter bezahlten Job anzunehmen. Bedenken solltest du, dass Arbeitslosengeld nur noch ca.67 % vom Netto sind, also evtl noch weniger.

          Dazu kommt noch, gibt es keinen Betriebsrat? Falls doch was sagt der?
          ich werde mir meinen arbeitsvertrag gleich mal genau unter die lupe nehmen. habe jedoch einen neuen bekommen, als ich die "ausbildung" bestanden und in dem dazugehörigen arbeitsbereich begonnen hab.

          arbeitsbereich ist werksschutz und ja, da kannst du mir glauben, der wird komplett abgegeben.

          bin ich wirklich nach 32 jahren betriebszugehörigkeit und 50 lebensjahren einfach so betriebsbedingt kündbar, ohne alles?

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          • #6
            AW: Abfindung erreichen

            Zitat von e.shikari Beitrag anzeigen

            arbeitsbereich ist werksschutz und ja, da kannst du mir glauben, der wird komplett abgegeben.

            bin ich wirklich nach 32 jahren betriebszugehörigkeit und 50 lebensjahren einfach so betriebsbedingt kündbar, ohne alles?
            Falls der komplette Werktschutz aufgegeben wird, dann würde ich doch mal mit dem Betriebsrat reden wg. Sozialplan.

            MfG
            Matthias

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            • #7
              AW: Abfindung erreichen

              Zitat von e.shikari Beitrag anzeigen
              ich werde mir meinen arbeitsvertrag gleich mal genau unter die lupe nehmen. habe jedoch einen neuen bekommen, als ich die "ausbildung" bestanden und in dem dazugehörigen arbeitsbereich begonnen hab.

              arbeitsbereich ist werksschutz und ja, da kannst du mir glauben, der wird komplett abgegeben.

              bin ich wirklich nach 32 jahren betriebszugehörigkeit und 50 lebensjahren einfach so betriebsbedingt kündbar, ohne alles?
              Hallo, e.shikari
              leider ist dem so. Eine betriebsbedingte KÜ liegt vor, wenn die KÜ durch dringende betriebliche Erfordernisse , die einer Weiterbeschäftigung des AN in diesem Bereich entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. Abs.2 KschG)Hier ein Beispiel für betriebliche Erfordernisse:Auftragsman gel,unternehmerische Entscheidung zur Rationalisierung, Umstrukturierung oder Stilllegung des Betriebes.
              Gruß FS
              In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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              • #8
                AW: Abfindung erreichen

                Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                Falls der komplette Werktschutz aufgegeben wird, dann würde ich doch mal mit dem Betriebsrat reden wg. Sozialplan.

                MfG
                Matthias
                das mag jetzt komisch klingen, aber ich halte nicht viel von unserem betriebsrat. aus eigener erfahrung und zugleich aus beobachtungen, wie andere kollegen abgespeist wurden.

                das personalbüro bekommt natürlich vorgesetzt, dass sie uns möglichst irgendwo auf einen, wie man so schön sagt 08/15 arbeitsplatz, versetzt.

                hätte eben gerne gewusst, wie weit ich mich aus dem fenster lehnen darf, ohne zu stürzen und wirklich alles zu verlieren. mit dem job geht mein leben beinahe quasi hand in hand.

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                • #9
                  AW: Abfindung erreichen

                  Du musst ja vom BR nichts halten, sondern versuchen Informationen einzuholen. Es bringt dir ja nichts, dich bewusst von Infos auszuschließen.

                  Ansonsten würde ich auch so vor Ort weiteren Rechtsrat einholen, was möglich ist, das muss jemand wenn es konkret ist vor Ort sagen, der alle Umstände kennt, hier kann man nur allgem. Hinweise geben.

                  Mfg
                  Matthias

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Abfindung erreichen

                    Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                    Du musst ja vom BR nichts halten, sondern versuchen Informationen einzuholen. Es bringt dir ja nichts, dich bewusst von Infos auszuschließen.

                    Ansonsten würde ich auch so vor Ort weiteren Rechtsrat einholen, was möglich ist, das muss jemand wenn es konkret ist vor Ort sagen, der alle Umstände kennt, hier kann man nur allgem. Hinweise geben.

                    Mfg
                    Matthias
                    wie genau oder in welche richtung, hat meine frage beim BR zu gehen? ich will dort nicht noch mehr trubel auslösen, als eh schon ist. die personalabteilung hat schon wütend auf alle meine arbeitskollegen verkündet, dass ihnen dieses ganze "gerenne" zum BR und interne herumbewerben auf eine andere stelle gegen den strich geht.

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                    • #11
                      AW: Abfindung erreichen

                      Warum macht man dann für alle nicht mal ne Infoveranstaltung?

                      Was sagen denn die Kollegen was der BR sagt?

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                      • #12
                        AW: Abfindung erreichen

                        Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                        Warum macht man dann für alle nicht mal ne Infoveranstaltung?

                        Was sagen denn die Kollegen was der BR sagt?
                        der betriebsrat hat ein paar meiner kollegen stellen vorgeschlagen, auf die es sich zu bewerben galt. diese stellen gab/gibt es wirklich. jedoch hat es von seiten des personalbüros nur absagen gegeben.

                        entweder:
                        • "englisch ist nicht ausrechen" (meiner meinung nach lüge)

                        • besser dafür qualifizierte leute wurden genommen (ist klar, dass keiner vom werkschutz eine erlernte, anerkannte ausbildung in den bereichen hat)

                        • und nicht ausgesprochen aber wohl auch ein grund dafür ist, dass lieber leiharbeiter dafür eingestellt werden.


                        infoveranstaltung gab es in dem sinne vielleicht schon, jedoch mit nichts aussagekräftigem. es hat mal geheissen, dass der jetzige arbeitsplatz noch 2 weihnachten bestehen wird, ehe ihn die fremdfirma übernimmt. 1x weihnachten war seitdem schon da. kann aber auch schon vorzeitig enden, meiner meinung nach.

                        aussage sozusagen: keiner muss arbeitslos werden, alle kommen irgendwo unter, entweder fremdfirma (wie schon beschrieben zu total schlechten bedingungen) oder durch eine fließbandarbeit in der halle (auch deutliche finanzielle einbußen, in meinem fall sogar knapp 400€ netto.

                        aber das kann doch nicht sein, dann kann eine firma jeden AN zum mülltonnen leeren und kehren "degradieren" (job wurde ja geboten), bis derjenige dann von selbst kündigt.

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                        • #13
                          AW: Abfindung erreichen

                          Zitat von e.shikari Beitrag anzeigen
                          aussage sozusagen: keiner muss arbeitslos werden, alle kommen irgendwo unter, entweder fremdfirma (wie schon beschrieben zu total schlechten bedingungen) oder durch eine fließbandarbeit in der halle (auch deutliche finanzielle einbußen, in meinem fall sogar knapp 400€ netto.

                          aber das kann doch nicht sein, dann kann eine firma jeden AN zum mülltonnen leeren und kehren "degradieren" (job wurde ja geboten), bis derjenige dann von selbst kündigt.
                          Hallo E.Shikari !

                          Ganz so einfach geht es nicht,aber das macht es nicht leichter

                          DasErste.de - Ratgeber - Recht - Outsourcing (23.10.2010)

                          Ohne fachlichen Rat bzw. Rechtsbeistand wirst Du nicht auskommen.

                          Grüsse,sueton
                          Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )

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