Hallo liebe Foristen,
ich habe eine theoretische Frage.
Angenommen G schließt mit N Arbeitsvertrag ab macht die Zustimmung des BR zur Einstellung aber nicht zur Bedingung.
BR verneint, G möchte N nicht kündigen und beantragt gerichtliche Zustimmungsersetzung. Das Arbeitsgericht beschließt das Zustimmungsverweigerung rechtens war und ersetzt Zustimmung nicht.
Was geschieht dann mit dem Arbeitsverhältnis? Hat der Arbeitnehmer immer noch einen Beschäftigungs- und Lohnanspruch? Kann sich der AG auf Unmöglichkeit berufen?
Die Beschäftigung wäre dann ja betriebsverfassungswidrig .
Wenn ihr etwas wisst antwortet doch bitte. Gerne auch mit Literaturhinweis. Ich habe schon viele Kommentare durchsucht, dort aber nur Antworten zu der Frage gefunden was passiert wenn BR nicht zustimmt, jedoch nichts auf die Situation nach dem Beschlussverfahren.
LG,
Lapsus
ich habe eine theoretische Frage.
Angenommen G schließt mit N Arbeitsvertrag ab macht die Zustimmung des BR zur Einstellung aber nicht zur Bedingung.
BR verneint, G möchte N nicht kündigen und beantragt gerichtliche Zustimmungsersetzung. Das Arbeitsgericht beschließt das Zustimmungsverweigerung rechtens war und ersetzt Zustimmung nicht.
Was geschieht dann mit dem Arbeitsverhältnis? Hat der Arbeitnehmer immer noch einen Beschäftigungs- und Lohnanspruch? Kann sich der AG auf Unmöglichkeit berufen?
Die Beschäftigung wäre dann ja betriebsverfassungswidrig .
Wenn ihr etwas wisst antwortet doch bitte. Gerne auch mit Literaturhinweis. Ich habe schon viele Kommentare durchsucht, dort aber nur Antworten zu der Frage gefunden was passiert wenn BR nicht zustimmt, jedoch nichts auf die Situation nach dem Beschlussverfahren.
LG,
Lapsus
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