Wenn die Arbeit nunmal jetzt bei euch anfällt ist es vom rechtlchen Standpunkt irrelevant, ob andere Niederlassungen faul, fleißig oder von Außerirdischen entführt waren.
Für die Annerkennung der betriebsbedingten Hinderunggründe kommt es auch nicht darauf an, ob der AN an den betriebsbedingten Gründen selbst "schuld" ist oder nicht. Meistens ist er unschuldig...muss der AG deswegen die Firma pleite gehen lassen?
Zitat von substantia.noctis
Beitrag anzeigen

Gruß
AZ
Einen Kommentar schreiben: