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Urlaubssperre

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  • Arbeits-Zorro
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Wenn die Arbeit nunmal jetzt bei euch anfällt ist es vom rechtlchen Standpunkt irrelevant, ob andere Niederlassungen faul, fleißig oder von Außerirdischen entführt waren.
    Für die Annerkennung der betriebsbedingten Hinderunggründe kommt es auch nicht darauf an, ob der AN an den betriebsbedingten Gründen selbst "schuld" ist oder nicht. Meistens ist er unschuldig...muss der AG deswegen die Firma pleite gehen lassen?


    Zitat von substantia.noctis Beitrag anzeigen
    Friß oder Klage.
    Treffend auf den Punkt gebracht. Wir haben es aber freundlicher formuliert.

    Gruß
    AZ

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  • substantia.noctis
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    naja, ich habe mich schlau hier und wo anders gelesen, wie aus welchen Gründen er eine Sperre ggf. vor Gericht begründen könnte. Ich denke, in diesem Fall würde er recht bekommen. Die Sperre ist unabhängig vom fleiss oder bisherigen Umsatz in unserer NL verhängt worden. Über die die anderen Standorte habe ich noch keine Infos. Darum ja auch parallel meine Frage, was ist wen es dort nicht so ist. Wobei diese ja schon beantwortet wurde. Friß oder Klage.

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  • kriegsrat II
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigen
    M. E. ist das ein weiterer Mythos des Arbeitsrechts, dass es soetwas in einer tatsächlichen relevanten Form wirklich geben könnte.


    AZ
    interessant wäre es ja in betrieben mit betriebsrat

    "urlaubssperre" gibts bzw. kanns da nur mit zustimmung des BR geben

    wenn nun AG und BR hierzu eine betriebsvereinbarung abschließen

    hätten wir eine "relevante form" BetrVG - Einzelnorm, die über eine "erklärung, nicht zu wollen" des AG hinausgeht

    aber selbst dann würde ich mal vorhersagen, könnte man sich urlaub "erklagen"

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  • kriegsrat II
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    die ankündigung einer "urlaubssperre" ist in meinen augen nur die betriebsöffentliche erklärung des AG, im zeitraum X bis Y keine urlaubsanträge genehmigen zu wollen

    mehr nicht

    da könnte ein arbeitsgericht eine eigene meinung dazu haben

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  • Arbeits-Zorro
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Zitat von filter Beitrag anzeigen
    Gibt es denn arbeitsrechtlich überhaupt das Wort Urlaubssperre?

    M. E. ist das ein weiterer Mythos des Arbeitsrechts, dass es soetwas in einer tatsächlichen relevanten Form wirklich geben könnte.

    Es hat sich halt eingebürgert. Mit dem theatralischen Verkünden einer Urlaubssperre sagt der AG doch nur bereits vorab, dass er nicht gewillt ist, Urlaubsanträge für die "Sperrzeit" zu bewilligen. Damit er sich dann die Arbeit im Einzellfall gar nicht erst machen muss.

    Und irgendwann schleicht sich bei den AN der Gedanke ein, dass sie es mit einem arbeitsrechtlichen Tatbestand von besonderer Bedeutung zu tun hätten.


    Gruß
    AZ

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  • filter
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    ob jetzt der AG großartig eine urlaubssperre verkündet oder gar nichts sagt und nur jeden eingereichten urlaubsantrag ablehnt, bleibt sich eigentlich wurscht............
    Gibt es denn arbeitsrechtlich überhaupt das Wort Urlaubssperre? Bei uns auf Arbeit wird das auch gern mal in den Mund genommen, wenn mal etwas mehr zu tun ist. Lustigerweise fragen ausgerechnet immer irgendwelche trolligen AN nach, ob das jetzt gerade eine "Urlaubssperre" ist. Wer eben keine Probleme hat, schafft sich selber welche.

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  • filter
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Mir ist bewusst, das dies ausreicht um eine Sperre zu verhängen.
    Ich weiss zwar nicht, woher Sie die Gewissheit haben, aber wenn Sie die Urlaubssperre für sich akzeptieren, kann doch der Rest egal sein. Vielleicht sind die AN in den anderen Niederlassungen fleissiger - oder besser über ihre Rechte als AN informiert und daher "aufmüpfiger".

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  • kriegsrat II
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    AZ hat es schon richtig geschrieben

    ob jetzt der AG großartig eine urlaubssperre verkündet oder gar nichts sagt und nur jeden eingereichten urlaubsantrag ablehnt, bleibt sich eigentlich wurscht............

    im einzelfall, falls der AN seinen Urlaub gerichtlich einklagen würde, müsste der AG die ablehnung entsprechend der gesetzlichen möglichkeiten begründen ( sprich hier : dringende betriebliche belange)

    falls der AN seinen Urlaub nicht einklagen würde, würde er eben auch keinen bekommen,
    falls der AG in einem bestimmten zeitraum keinen genehmigen will

    also ist die frage eher akademischer natur, inwieweit eine "urlaubssperre" für diesen oder jenen AN gelten würde

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  • Arbeits-Zorro
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Zitat von substantia.noctis Beitrag anzeigen
    Es geht mir darum, das ich wissen will, ob nur unsere Niederlassung es ausbaden muss, und die anderen können frei nehmen können, weil ggf. keine Sperre ausgesprochen wurde.

    Wenn es nach dem Wunsch des AG geht offensichtlich ja. Die Frage geht aber m. E. am Kern vorbei.

    Nochmal: Eine Sperre ist für dich nur dann bindend, wenn die Gründe des AG eine Urlaubsablehnung in deinem Fall rechtfertigen würden. Der AG hat kein gesondertes gesetzliches Spezialrecht, dass ihm erlauben würde, für einen bestimmten Zeitraum eine Urlaubssprre zu verhängen.
    Er tut es quasi, damit ihr erst gar keinen Urlaub für diese Zeit beantragt.
    Es ist dir aber unbenommen trotzdem Urlaub zu beantragen und der AG darf nur aus den bereits genannten Gründen ablehnen. Und die Gründe müssen tatsächlich und faktisch vorliegen und nicht nur aus einer lediglich abstrakten allg. Urlaubssperre bestehen.


    Natürlich ist absehbar, dass der AG jeden Urlaubswunsch ablehenen wird. Dann hätte man die Möglichkeit sich an das Arbeitsgericht zu wenden. Dieses entscheidet dann ob die Ablehnung (also quasi die Sperre) in diesem Einzelfall gerechtfertigt ist oder nicht.
    Im Grunde also wie immer. Mit Sperre oder nicht Sperre hat das erstmal nicht unmittelbar zu tun.


    Gruß
    AZ

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  • substantia.noctis
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Hallo,

    Resturlaubsanspruch gibt es nicht, da keiner mehr vorhanden. Es geht mir darum, das ich wissen will, ob nur unsere Niederlassung es ausbaden muss, und die anderen können frei nehmen können, weil ggf. keine Sperre ausgesprochen wurde.

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  • Arbeits-Zorro
    antwortet
    AW: Urlaubssperre

    Hallo

    Also meiner Ansicht nach kann der AG Sperren verhängen soviel er möchte, an der Gesetzeslage ändert das nichts. Danach kann der AG Urlaubswünsche nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern oder weil die Urlaubswünsche anderer MA aus sozialer Sicht Vorrang haben. Es kommt dann auf den Einzelfall an.

    Hier kommt noch zum Tragen, dass es sich gerade um das erste Quartal handelt, also den Zeitraum, in dem Resturlaubsansprüche genommen werden müssen. Laut Rechtsprechung kann der AG sich für die Ablehnung dieser Ansprüche nicht mehr auf betriebsbedingte Gründe berufen. Demnach wäre imho für Resturlaub die Sperre von vornherein wirkungslos.


    Gruß
    AZ

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  • substantia.noctis
    hat ein Thema erstellt Urlaubssperre.

    Urlaubssperre

    Hallo,

    auf Grund das der Vertrieb zuwenig Produkte des Hauptlieferanten vermarktet hat, wurde nun eine kurfristige Urlaubssperre für das 1. Quartal für Mitarbeiter des Vertriebes für unsere Niederlassung ausgesprochen. Hintergrund ist, das dadurch das Jahresziel beim Lieferanten erreicht werden soll, um Jahresbonuse zu erhalten und Konditionen für das nächste Jahr zusichern. Mir ist bewusst, das dies ausreicht um eine Sperre zu verhängen. Diese Sperre ist schriftlich meines bisherigen Wissens nur für unsere Niederlassung ausgegeben. Was ist wenn Mitarbeiter des Vertriebes anderer Niederlassungen die auch im Vertrieb für Produkte dieses Lieferanten tätig sind, keine erhalten haben? Ist dann die Sperre rechtens?

    Vielen Dank vorab schonmal für mögliche Antworten.

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