Hallo liebe Forengemeinde und Fachexperten,
ich wende mich mal wieder an Euch, da ich mich wieder bewerben möchte und möchte aufgrund dessen meine Arbeitszeugnisse reinstellen und möchte von Euch wissen, ob diese Zeugnisse vorzeigbar sind.
Hier ist das erste Zeugnis:
Frau XX, geboren am XX.XX.XXXX, war vom 01.02.2006 bis zum 30.09.2007 in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestel lte tätig.
In dieser Funktion hatte sie folgende Aufgabenbereiche:
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post,
- Ausführung der Korrespondenz nach Diktat und Vorlagen,
- Empfang der Mandanten und die Bedienung des Telefons,
- Führung des Terminkalenders mit Fristenkontrolle,
- Erstellung von Kostenrechnungen nach dem RVG,
- Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerberater.
Frau XX verfügt über organisatiorisches Geschick und ist durch ihre zügige Arbeitsweise auch großem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Mit ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihrer selbstständigen, zuverlässigen und gründlichen Arbeitsweise bewältigte sie ihren Aufgabenkreis stets zu meiner vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.
Frau XX scheidet auf eigenen Wunsch aus meiner Kanzlei aus, da sie sich für ein Studium an der Fachhochschule Köln entschieden hat. Ich danke ihr für ihre gute Mitarbeit und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Hier ist das zweite Zeugnis:
Frau XX, geboren am XX.XX.XXXX, war vom 01.08.2010 bis zum 31.01.2011 in meiner mit den Schwerpunkten Arbeits- und Medienrecht Anwaltskanzlei in XX tätig.
Frau XX übernahm als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestel lte die eigenverantwortliches Leitung meines Sekretariats. Das Aufgabengebiet von Frau XX umfasste dabei folgende Tätigkeiten:
- Organisation des Sekretariats
- Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten sowie in Eigenregie,
- Termin- und Fristenkontrolle,
- Bearbeitung von Verträgen,
- Telefonbetreuung,
- Rechnungserstellung nach dem RVG,
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post,
- Empfang von Mandanten,
- vorbereitende Buchhaltung.
Frau XX ist eine außergewöhnlich belastbare Mitarbeiterin, die durch ihr freundliches Wesen den Kanzleiablauf auch bei starkem Arbeitsanfall optimal organisierte.
Sie besitzt ein gutes Fachwissen und arbeitet gewissenhaft, sicher und genau. Ihren Aufgabenbereich bewältigte Frau XX stets zu meiner vollen Zufriedenheit.
Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Frau XX ist hilfsbereit, zuvorkommend und aufgeschlossen und alllseits anerkannt und geschätzt.
Frau XX verlässt meine Kanzkei auf eigenen Wunsch. Ich bedauere ihr Ausscheiden, danke für ihre Tätigkeit und wünsche ihr für ihren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.
ich wende mich mal wieder an Euch, da ich mich wieder bewerben möchte und möchte aufgrund dessen meine Arbeitszeugnisse reinstellen und möchte von Euch wissen, ob diese Zeugnisse vorzeigbar sind.
Hier ist das erste Zeugnis:
Frau XX, geboren am XX.XX.XXXX, war vom 01.02.2006 bis zum 30.09.2007 in meiner Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestel lte tätig.
In dieser Funktion hatte sie folgende Aufgabenbereiche:
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post,
- Ausführung der Korrespondenz nach Diktat und Vorlagen,
- Empfang der Mandanten und die Bedienung des Telefons,
- Führung des Terminkalenders mit Fristenkontrolle,
- Erstellung von Kostenrechnungen nach dem RVG,
- Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerberater.
Frau XX verfügt über organisatiorisches Geschick und ist durch ihre zügige Arbeitsweise auch großem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Mit ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihrer selbstständigen, zuverlässigen und gründlichen Arbeitsweise bewältigte sie ihren Aufgabenkreis stets zu meiner vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.
Frau XX scheidet auf eigenen Wunsch aus meiner Kanzlei aus, da sie sich für ein Studium an der Fachhochschule Köln entschieden hat. Ich danke ihr für ihre gute Mitarbeit und wünsche ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Hier ist das zweite Zeugnis:
Frau XX, geboren am XX.XX.XXXX, war vom 01.08.2010 bis zum 31.01.2011 in meiner mit den Schwerpunkten Arbeits- und Medienrecht Anwaltskanzlei in XX tätig.
Frau XX übernahm als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestel lte die eigenverantwortliches Leitung meines Sekretariats. Das Aufgabengebiet von Frau XX umfasste dabei folgende Tätigkeiten:
- Organisation des Sekretariats
- Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten sowie in Eigenregie,
- Termin- und Fristenkontrolle,
- Bearbeitung von Verträgen,
- Telefonbetreuung,
- Rechnungserstellung nach dem RVG,
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post,
- Empfang von Mandanten,
- vorbereitende Buchhaltung.
Frau XX ist eine außergewöhnlich belastbare Mitarbeiterin, die durch ihr freundliches Wesen den Kanzleiablauf auch bei starkem Arbeitsanfall optimal organisierte.
Sie besitzt ein gutes Fachwissen und arbeitet gewissenhaft, sicher und genau. Ihren Aufgabenbereich bewältigte Frau XX stets zu meiner vollen Zufriedenheit.
Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Frau XX ist hilfsbereit, zuvorkommend und aufgeschlossen und alllseits anerkannt und geschätzt.
Frau XX verlässt meine Kanzkei auf eigenen Wunsch. Ich bedauere ihr Ausscheiden, danke für ihre Tätigkeit und wünsche ihr für ihren beruflichen und privaten Lebensweg viel Erfolg und alles Gute.
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