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4-Tage-Woche / Feiertage

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  • 4-Tage-Woche / Feiertage

    Moin Moin!
    Die Feiertage rücken näher.
    Heiligabend am 24.12. und Sylvester am 31.12.. Dieses Jahr beide Freitags.

    Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Ich habe seit Ende Oktober meinen Arbeitsvertrag von 39 Std auf eine 32 Std 4-Tage-Woche reduzieren lassen. Es sind keine festen Tage vereinbart worden. In der Regel arbeite ich Montag - Donnerstag, kam jedoch schonmal anders. Da die Vollzeitbeschäftigten sowieso nun wegen der auf den Freitag fallenden Feiertage frei haben und somit einen Vorteil haben, nämlich 4 statt 5 Tage arbeiten, frage ich mich, ob ich diesen Feiertagsvorteil auch in der Weise nutzen kann, dass ich sage ich nehme mir vor die beiden Wochen vom 20.12 - 26.12 und 27.12. - 02.01. montags nicht zu arbeiten, stattdessen freitags (immer noch 4 Tage), aber dadurch die Feiertage gut habe, ich dadurch statt einer 4-Tage- eine 3-Tage-Woche habe. Gibt es rechtliche Bedenken nun ausgerechnet diese beiden Wochen als Dienstag-bis-Freitag-Arbeit anzuzeigen? Der Freitag würde als 1/5 wöchentlicher Arbeitszeit angerechent werden, von daher kämen keine zu geringen Arbeitszeiten zustande.

  • #2
    AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

    Zitat von kxyrus Beitrag anzeigen
    Moin Moin!
    Die Feiertage rücken näher.
    Heiligabend am 24.12. und Sylvester am 31.12.. Dieses Jahr beide Freitags.

    Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Ich habe seit Ende Oktober meinen Arbeitsvertrag von 39 Std auf eine 32 Std 4-Tage-Woche reduzieren lassen. Es sind keine festen Tage vereinbart worden. In der Regel arbeite ich Montag - Donnerstag, kam jedoch schonmal anders. Da die Vollzeitbeschäftigten sowieso nun wegen der auf den Freitag fallenden Feiertage frei haben und somit einen Vorteil haben, nämlich 4 statt 5 Tage arbeiten, frage ich mich, ob ich diesen Feiertagsvorteil auch in der Weise nutzen kann, dass ich sage ich nehme mir vor die beiden Wochen vom 20.12 - 26.12 und 27.12. - 02.01. montags nicht zu arbeiten, stattdessen freitags (immer noch 4 Tage), aber dadurch die Feiertage gut habe, ich dadurch statt einer 4-Tage- eine 3-Tage-Woche habe. Gibt es rechtliche Bedenken nun ausgerechnet diese beiden Wochen als Dienstag-bis-Freitag-Arbeit anzuzeigen? Der Freitag würde als 1/5 wöchentlicher Arbeitszeit angerechent werden, von daher kämen keine zu geringen Arbeitszeiten zustande.
    ,,,,,,,,,,,Heiligabend + Sylvester sind keine Feiertage.
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

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    • #3
      AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

      Zitat von BIG Beitrag anzeigen
      ,,,,,,,,,,,Heiligabend + Sylvester sind keine Feiertage.
      Im öffentlichen Dienst schon.
      Der 24.12. und der 31.12. sind definitiv frei für "uns".

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      • #4
        AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

        Zitat von kxyrus Beitrag anzeigen
        Im öffentlichen Dienst schon.
        Der 24.12. und der 31.12. sind definitiv frei für "uns".
        Hallo,
        dann sind es "freie Tage" und troßdem keine "Feiertage"
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

          Zitat von kxyrus Beitrag anzeigen
          Im öffentlichen Dienst schon.
          Der 24.12. und der 31.12. sind definitiv frei für "uns".
          Das mag ja sein, aber wenn Du in der Regel von Montag bis Donnerstag arbeitest, hast Du aus meiner Sicht kein Anrecht wegen der 2 freien Tage plötzlich die Schichten zu ändern. Wenn natürlich Dein AG mitzieht is ja o.K. Da mußt Du aber mit Deinem AG reden.
          Moin, Moin,
          BIG

          "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
          Franz Kafka

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          • #6
            AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

            Hi,

            das ist die Regelung des TVöD (VkA)

            § 6
            (3) Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/ dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
            Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3:
            Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.

            Gruß

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            • #7
              AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

              Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
              Hallo,
              dann sind es "freie Tage" und troßdem keine "Feiertage"
              Gruß FS
              Ja, freie Tage.
              § 6 Abs. 3 S. 1 TVöD
              Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt.

              Ich will auch nicht wissen, ob sie sich Feiertage oder freie Tage nennen, sondern ob ich meine Arbeitstage "frech/"gewusst wie"" anpassen kann, sodass ich einen freien Tag mehr habe. Ich will auch nicht hören, dass es keinen guten Eindruck machen könnte oder es unverschämt sei, sondern ob das Gesetz oder die Rechtsprechung dazu etwas sagt.

              Zitat von BIG Beitrag anzeigen
              Das mag ja sein, aber wenn Du in der Regel von Montag bis Donnerstag arbeitest, hast Du aus meiner Sicht kein Anrecht wegen der 2 freien Tage plötzlich die Schichten zu ändern. Wenn natürlich Dein AG mitzieht is ja o.K. Da mußt Du aber mit Deinem AG reden.
              Wenn ich -in der Regel- Montag bis Donnerstag arbeite, heißt es nicht, dass ich nicht anders arbeiten darf. Das habe ich mir im Arbeitsvertrag/Änderungsvertrag offen gehalten. Ob der AG was dagegen hat, steht denke ich außer Frage. Denn wenns nach dem AG geht, dann hätte man wohl keinne Urlaub mehr. Deshalb gehts mir um Rechtsprechung, auf die der AG sich berufen könnte, die meinem Vorhaben entgegen steht.

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              • #8
                AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                Zitat von kxyrus Beitrag anzeigen
                Ja, freie Tage.
                § 6 Abs. 3 S. 1 TVöD
                Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt.

                Ich will auch nicht wissen, ob sie sich Feiertage oder freie Tage nennen, sondern ob ich meine Arbeitstage "frech/"gewusst wie"" anpassen kann, sodass ich einen freien Tag mehr habe. Ich will auch nicht hören, dass es keinen guten Eindruck machen könnte oder es unverschämt sei, sondern ob das Gesetz oder die Rechtsprechung dazu etwas sagt.
                Du müsstest deinen Chef überzeugen, dass in dieser Woche der freie Tag wg. mir der Donnerstag ist. Der wird das aber nicht unbedingt einsehen.

                Einen Anspruch auf Wechsel des freien Tages gibt es nicht und auch ansonsten keinen Anspruch auf Vorteile.

                Das Ganze gleicht sich auch über die Jahre aus, da statistisch der 24. und der 31. auf alle Tage gleich fallen.

                Dieses Jahr hast du Pech die nächsten 4 Jahre (Schaltjahre mal vernachlässigt) wieder frei.

                MfG
                Matthias

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                • #9
                  AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                  Zitat von matthias Beitrag anzeigen
                  Du müsstest deinen Chef überzeugen, dass in dieser Woche der freie Tag wg. mir der Donnerstag ist. Der wird das aber nicht unbedingt einsehen.

                  Einen Anspruch auf Wechsel des freien Tages gibt es nicht und auch ansonsten keinen Anspruch auf Vorteile.

                  Das Ganze gleicht sich auch über die Jahre aus, da statistisch der 24. und der 31. auf alle Tage gleich fallen.

                  Dieses Jahr hast du Pech die nächsten 4 Jahre (Schaltjahre mal vernachlässigt) wieder frei.

                  MfG
                  Matthias
                  Es geht mir auch nicht darum, meinen "Chef" überzeugen zu müssen. Das steht garnicht zur Frage. Es geht mir allein darum, ob es rechtlich in Ordnung ist in dieser Situation den freien Tag absichtlich auf den Montag zu legen, damit ich auch Freitag frei habe. Laut Dienstplan arbeite ich 4 Tage/Woche und nicht Montag - Donnerstag. Wie ich arbeite entscheide ich für mich. Frage mich lediglich, was das Gesetz dazu sagen würde (oder ein Richter), wenn ich in einer solchen Situation nun für mich entscheide Dienstag - Freitag zu arbeiten und damit einen freien Tag pro Woche mehr abstaube wegen dientlichem Frei.


                  Meist arbeite ich Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (=4 Tage).
                  Fällt nun bspw. ein Feiertag auf den Mottwoch, kann mein Chef ja auch nicht sagen, dass ich statt Mittwoch Freitag arbeiten muss, damit ich nicht 2 Tage pro Woche frei habe. Kann er mir ja aber nicht vorschreiben, solange im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ich mir die Tage selbst einteilen kann. Ich könnte also theoretisch systematisch meine Arbeitstage so legen, dass die für mich freundlichste Arbeitszeit zustande kommt. Also immer dann wenn Freitag ein Feiertag ist, fange ich in dieser Woche halt erst Dienstag an zu arbeiten und habe dann freitags frei. Es ist ja nunmal nicht geschrieben, wann ich zu arbeiten hab.

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                  • #10
                    AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                    nach § 106 GewO legt der AG fest, wann du zu arbeiten hast

                    falls du dies jedoch aus welchen gründen auch immer selbst entscheiden kannst, mach das doch...............

                    "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                      Gesetzlich verboten ist es nicht, dass du dir die Tage dahin legst wo du willst.

                      Als dein Chef, hätte ich u.U. allerdings trotzdem ein Problem damit, bzw. würde mir so meine Gedanken machen, wenn das systematisch ausgenutzt wird.

                      IMOH kommst du um die moralische Diskussion nicht drumherum, auch wenn du das noch so willst.

                      MfG
                      Matthias

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                      • #12
                        AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                        Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
                        nach § 106 GewO legt der AG fest, wann du zu arbeiten hast

                        falls du dies jedoch aus welchen gründen auch immer selbst entscheiden kannst, mach das doch...............
                        Gewerbeordnung findet keine Anwendung. Öffentlicher Dienst ist kein Gewerbe.
                        Ich würde auch sagen, mach ich das halt, wie ich das meine. Aber dann kommt plötzlich jemand daher und meint, das wäre nicht rechtens. Dann brauch ich ja was zum argumentieren.

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                        • #13
                          AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                          § 6 Gewerbeordnung Anwendungsbereich

                          absatz 2 : Die Bestimmungen des Abschnitts I des Titels VII finden auf alle Arbeitnehmer Anwendung.

                          "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                          • #14
                            AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                            wie ist denn der wortlaut der klausel laut arbeitsvertrag,
                            die dir anscheinend das umfassende recht zugesteht, so zu arbeiten, wie du willst ?

                            wenn es vertraglich so vereinbart ist, ohne daß du dich rechtfertigen müsstest, warum und wieso, wer sollte dann mit welchen gründen daherkommen ?

                            "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                            • #15
                              AW: 4-Tage-Woche / Feiertage

                              Zitat von kxyrus Beitrag anzeigen
                              Ich würde auch sagen, mach ich das halt, wie ich das meine. Aber dann kommt plötzlich jemand daher und meint, das wäre nicht rechtens. Dann brauch ich ja was zum argumentieren.
                              Nein, wenn jemand behauptet es wäre nicht rechtens, müsste er beweisen wieso es nicht rechtens wäre.

                              Dein AG könnte aber wie schon gesagt, sein Direktionsrecht mal wieder ernster nehmen und z.b. die Dienstpläne für dich in Zukunft wieder selber schreiben.
                              Ich kann mir dann auch vorstellen wie die aussehen werden, falls er sich über dich ärgert.
                              Wenn ihm das eh alles egal ist, kann es natürlich dir auch egal sein.

                              MfG
                              Matthias
                              Zuletzt geändert von matthias; 13.12.2010, 12:24.

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