Moin Moin!
Die Feiertage rücken näher.
Heiligabend am 24.12. und Sylvester am 31.12.. Dieses Jahr beide Freitags.
Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Ich habe seit Ende Oktober meinen Arbeitsvertrag von 39 Std auf eine 32 Std 4-Tage-Woche reduzieren lassen. Es sind keine festen Tage vereinbart worden. In der Regel arbeite ich Montag - Donnerstag, kam jedoch schonmal anders. Da die Vollzeitbeschäftigten sowieso nun wegen der auf den Freitag fallenden Feiertage frei haben und somit einen Vorteil haben, nämlich 4 statt 5 Tage arbeiten, frage ich mich, ob ich diesen Feiertagsvorteil auch in der Weise nutzen kann, dass ich sage ich nehme mir vor die beiden Wochen vom 20.12 - 26.12 und 27.12. - 02.01. montags nicht zu arbeiten, stattdessen freitags (immer noch 4 Tage), aber dadurch die Feiertage gut habe, ich dadurch statt einer 4-Tage- eine 3-Tage-Woche habe. Gibt es rechtliche Bedenken nun ausgerechnet diese beiden Wochen als Dienstag-bis-Freitag-Arbeit anzuzeigen? Der Freitag würde als 1/5 wöchentlicher Arbeitszeit angerechent werden, von daher kämen keine zu geringen Arbeitszeiten zustande.
Die Feiertage rücken näher.
Heiligabend am 24.12. und Sylvester am 31.12.. Dieses Jahr beide Freitags.
Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Ich habe seit Ende Oktober meinen Arbeitsvertrag von 39 Std auf eine 32 Std 4-Tage-Woche reduzieren lassen. Es sind keine festen Tage vereinbart worden. In der Regel arbeite ich Montag - Donnerstag, kam jedoch schonmal anders. Da die Vollzeitbeschäftigten sowieso nun wegen der auf den Freitag fallenden Feiertage frei haben und somit einen Vorteil haben, nämlich 4 statt 5 Tage arbeiten, frage ich mich, ob ich diesen Feiertagsvorteil auch in der Weise nutzen kann, dass ich sage ich nehme mir vor die beiden Wochen vom 20.12 - 26.12 und 27.12. - 02.01. montags nicht zu arbeiten, stattdessen freitags (immer noch 4 Tage), aber dadurch die Feiertage gut habe, ich dadurch statt einer 4-Tage- eine 3-Tage-Woche habe. Gibt es rechtliche Bedenken nun ausgerechnet diese beiden Wochen als Dienstag-bis-Freitag-Arbeit anzuzeigen? Der Freitag würde als 1/5 wöchentlicher Arbeitszeit angerechent werden, von daher kämen keine zu geringen Arbeitszeiten zustande.
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