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Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

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  • Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

    Hallo zusammen!
    Bin sei 2,5 Wochen arbeitslos und habe jetzt einen Brief von meiner Agentur für Arbeit mit einem Vermittlungsvorschlag bekommen.
    Laut diesem Vermittlungsvorschag soll ich mich bei einer Transfergesellschaft bewerben.
    Dies möchte ich nicht tun, da ich bei keiner Transfergesellschaft bzw. Zeitarbeitsfirma angestellt werden möchte, da ich sowieso im September nächsten Jahres anfangen werde zu studieren.
    Kann mich die Agentur für Arbeit dazu zwingen mich bei einer Transfergesellschaft zu bewerben, da diese ja eigentlich zu anderen Zwecken da sind?
    Denn vom Thema Zeitarbeit und solchen Dingen habe ich die Nase voll!

    Hoffe auf mich beruhigende Antworten!


    Mit freundlichen Grüßen

  • #2
    AW: Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

    Zeitarbeitsfirmen sind keine generell unzumutbarer Arbeitgeber.

    Falls du dich weigerst dich zu bewerben, kann es zu Sanktionen kommen.

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

      Eine Bewerbung bei einer Transfergesellschaft als was? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

      Leiharbeit hat aber mit Transfergesellschaft nicht das geringste zu tun. Leiharbeit ist nach Ansicht der AfA und anderer Stellen, eine ganz "normale" Beschäftigung und soll sogar als Sprungbrett dienen. Fragt sich nur für Was?
      Stichwort Klebeeffekt. Progagiert wurden immer mindestens 30% der Leihknechte bleiben beim Entleihbetrieb hängen. In der Realität dürften es mittlerweile deutlich unter 10 Prozent sein.

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      • #4
        AW: Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

        Zitat von filter Beitrag anzeigen
        Stichwort Klebeeffekt. Progagiert wurden immer mindestens 30% der Leihknechte bleiben beim Entleihbetrieb hängen. In der Realität dürften es mittlerweile deutlich unter 10 Prozent sein.
        Ist aber eh bei ihm wurscht wenn er nächstes Jahr studieren gehen will.

        MfG
        Matthias

        Kommentar


        • #5
          AW: Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

          Hallo NRW_85,

          hat der Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung? Falls ja mußt du dich bewerben, ansonsten gibt es eine Sperrfrist.

          Eine Tätigkeit kann man eventuell auch ablehnen, siehe hier:

          § 121 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

          Gruß

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          • #6
            AW: Arbeitsamt vermittelt an Transfergesellschaft!

            Da hast Du natürlich recht. Es war wohl nur ein Phrasenschwein, was mir heut nachmittag unters Messer gelaufen ist.

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