AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Hallo,
muss das denn unbedingt ein Druckfehler sein? Oftmals wird dort die Wochenarbeitszeit aufgenommen?
Gruß
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
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AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Hallo
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.
Hier zur rechtlichen Unterfütterung noch ein Paragraph aus dem BGB.
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Vielleicht könnte man dazu noch den hier heranziehen:
§ 133
Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Damit sollten die (Miss-)Erfolgsaussichten einschätzbar werden.
Gruß
AZ
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AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Zitat von Kwichibo Beitrag anzeigenGuten Tag,
ich bin als Aushilfe in einem Betrieb eingestellt und habe vor kurtzem eine Gehaltserhöung bekommen.
Auf dem rechtskräftigem Dokument auf dem meine soll Arbeitsstunden festgehalten sind steht das ich für 40std "soundsoviel" Gehalt bekomme..... dort sollte jedoch stehen das ich für 160std "soundsovie"l gehalt bekomme
( der betrag des Gehalts ist der richtige )
Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?
Dazu kommt das sich der Stundenlohn verdreifacht da ich für 40 std ja daselbe Geld bekomme was ich eig für 160std bekommen sollte?
/edit
Es geht nich darum ob es ehtisch vertretbar ist oder sonst was sondern nur ob es möglich ist
mfg Kwichi
was würdest du denn als Arbeitgeber dazu sagen??
Gruß FS
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AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Möglich ist immer vieles.
Allerdings wäre es sehr blauäugig zu glauben, mit so einer Klage tatsächlich Erfolg zu haben.
Der AG müsste wohl lediglich nachweisen, zu welchen Konditionen er die weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
Wenn Du dann dermaßen aus der Reihe tanzt wird sich die Frage wem man nun glaubt recht schnell erledigt haben.
Ebenso wird es sich verhalten, wenn Du im Verhältnis zu Deiner Tätigkeit ein exorbitantes Gehalt bekommst.
Es ist nun mal leider so, dass die Bäckereifachverkäuferin in der Regel keine 50 € in der Stunde erhält.
Weitergehend scheint es ein bisschen unglaubwürdig, dass im Rahmen des vorangegangenen Vertrages zwar das monatl. Gesamtgehalt etwas steigt allerdings die Arbeitszeit von 160 auf 40 Stunden reduziert wird.
Ergo....denk nicht mal dran.
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AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Zitat von Kwichibo Beitrag anzeigen...Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?...
Möhrchen
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AW: Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Zitat von Kwichibo Beitrag anzeigenGuten Tag,
ich bin als Aushilfe in einem Betrieb eingestellt und habe vor kurtzem eine Gehaltserhöung bekommen.
Auf dem rechtskräftigem Dokument auf dem meine soll Arbeitsstunden festgehalten sind steht das ich für 40std "soundsoviel" Gehalt bekomme..... dort sollte jedoch stehen das ich für 160std "soundsovie"l gehalt bekomme
( der betrag des Gehalts ist der richtige )
Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?
mfg Kwichi
Hör doch mal tief in dich rein. Was sagt dir dein inneres Rechtsgefühl?
Und dann sag du uns, ob das funktionieren kann!
Gruß
AZ
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Druckfehler im Arbeitsvertrag/ Mögliche Klage
Guten Tag,
ich bin als Aushilfe in einem Betrieb eingestellt und habe vor kurtzem eine Gehaltserhöung bekommen.
Auf dem rechtskräftigem Dokument auf dem meine soll Arbeitsstunden festgehalten sind steht das ich für 40std "soundsoviel" Gehalt bekomme..... dort sollte jedoch stehen das ich für 160std "soundsovie"l gehalt bekomme
( der betrag des Gehalts ist der richtige )
Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?
Dazu kommt das sich der Stundenlohn verdreifacht da ich für 40 std ja daselbe Geld bekomme was ich eig für 160std bekommen sollte?
/edit
Es geht nich darum ob es ehtisch vertretbar ist oder sonst was sondern nur ob es möglich ist
mfg KwichiStichworte: -
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