Guten Tag,
ich bin als Aushilfe in einem Betrieb eingestellt und habe vor kurtzem eine Gehaltserhöung bekommen.
Auf dem rechtskräftigem Dokument auf dem meine soll Arbeitsstunden festgehalten sind steht das ich für 40std "soundsoviel" Gehalt bekomme..... dort sollte jedoch stehen das ich für 160std "soundsovie"l gehalt bekomme
( der betrag des Gehalts ist der richtige )
Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?
Dazu kommt das sich der Stundenlohn verdreifacht da ich für 40 std ja daselbe Geld bekomme was ich eig für 160std bekommen sollte?
/edit
Es geht nich darum ob es ehtisch vertretbar ist oder sonst was sondern nur ob es möglich ist
mfg Kwichi
ich bin als Aushilfe in einem Betrieb eingestellt und habe vor kurtzem eine Gehaltserhöung bekommen.
Auf dem rechtskräftigem Dokument auf dem meine soll Arbeitsstunden festgehalten sind steht das ich für 40std "soundsoviel" Gehalt bekomme..... dort sollte jedoch stehen das ich für 160std "soundsovie"l gehalt bekomme
( der betrag des Gehalts ist der richtige )
Ist es möglich das ich nun die 120std die ich ja laut dem Dokument zuviel gearbeitet habe als Gehalt einzuklagen?
Dazu kommt das sich der Stundenlohn verdreifacht da ich für 40 std ja daselbe Geld bekomme was ich eig für 160std bekommen sollte?
/edit
Es geht nich darum ob es ehtisch vertretbar ist oder sonst was sondern nur ob es möglich ist
mfg Kwichi
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