Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Über Jahre hinweg hat sich die Personalabteilung meiner Firma (internationaler Konzern, mehrere 100 MA in D, Personalabteilung ist räumlich viele 100 km von meinem Standort entfernt) beim Gehalt zu meinem Ungunsten verrechnet. Es wurde vergessen, eine Direktversicherung vom Steuer-Brutto abzuziehen, so daß ein zu hohes Bruttogehalt bei der Steuerberechnung angegeben wurde.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, das mir zuwenig ausbezahlte Nettogehalt nachzufordern. Für das laufende Kalenderjahr sollte das wohl klappen, aber wie ist das mit zurückliegenden Jahren? Wann verjährt eine Gehaltsabrechnung? Muss ich als Laie meine Gehaltsabrechnung genau auf Fehler überprüfen, oder darf ich den ExpertInnen in der Lohnbuchhaltung vertrauen?
Und schließlich: Kann die Firma zuviel gezahlte Steuern zurückfordern? Die Firma hat sich ja auch ins eigene Fleisch geschnitten, in dem sie ein zu hohes Bruttogehalt beim Finanzamt angegeben hat.
ich habe folgendes Problem:
Über Jahre hinweg hat sich die Personalabteilung meiner Firma (internationaler Konzern, mehrere 100 MA in D, Personalabteilung ist räumlich viele 100 km von meinem Standort entfernt) beim Gehalt zu meinem Ungunsten verrechnet. Es wurde vergessen, eine Direktversicherung vom Steuer-Brutto abzuziehen, so daß ein zu hohes Bruttogehalt bei der Steuerberechnung angegeben wurde.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, das mir zuwenig ausbezahlte Nettogehalt nachzufordern. Für das laufende Kalenderjahr sollte das wohl klappen, aber wie ist das mit zurückliegenden Jahren? Wann verjährt eine Gehaltsabrechnung? Muss ich als Laie meine Gehaltsabrechnung genau auf Fehler überprüfen, oder darf ich den ExpertInnen in der Lohnbuchhaltung vertrauen?
Und schließlich: Kann die Firma zuviel gezahlte Steuern zurückfordern? Die Firma hat sich ja auch ins eigene Fleisch geschnitten, in dem sie ein zu hohes Bruttogehalt beim Finanzamt angegeben hat.
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