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Kündigungsfrist Handwerk

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  • Kündigungsfrist Handwerk

    Hallo ,

    ich arbeite seit April 2010 in einem Friseurbetrieb.
    Im April ,Mai und Juni war ich auf 400 Euro Basis beschäftigt und arbeite seit Juli auf 25 h Basis.
    Mitte September hat sich für mich eine neue , bessere Stelle ergeben,sodass ich mündlich am 14.09. kündigte und auf Wunsch schriftlich zum Monatsende am 15.09.

    Meine Chefin geht nun davon aus,das sie mir nur die Stunden bezahlen wird,welche ich im September gearbeitet habe.
    Seit letzter Woche stellte sie mich von der Arbeit frei,dies ist in unserer Branche üblich,um Kundenabwerbung während der Kündigungsfrist zu vermeiden.

    Ein Arbeitsvertrag existiert nicht,er sollte immernoch gefertigt werden.

    Ausserdem ist fraglich,wieviel Urlaub mir nach dieser Zeit insgesamt an Tagen zusteht.
    Aus ihrer Sicht 5 Tage .

    Desweiteren liess meine Chefin fallen,das die Berechnung meiner Leistung für september etwas Zeit in Anspruch nehmen kann,deshalb solle ich mich mit der Zahlung etwas gedulden.

    Da ich Urlaubstage im August genommen habe,wären diese evl. zu verrechnen,bzw. vom Lohn abzuziehen.

    Ich wäre über eine Antwort wie ich mich verhalten kann sehr dankbar.

  • #2
    AW: Kündigungsfrist Handwerk

    ich arbeite seit April 2010 in einem Friseurbetrieb.
    Im April ,Mai und Juni war ich auf 400 Euro Basis beschäftigt und arbeite seit Juli auf 25 h Basis.
    Mitte September hat sich für mich eine neue , bessere Stelle ergeben,sodass ich mündlich am 14.09. kündigte und auf Wunsch schriftlich zum Monatsende am 15.09.
    Wenn Probezeit vereinbart ist, hauen die 14 Tage Kündigungsfrist hin.

    Meine Chefin geht nun davon aus,das sie mir nur die Stunden bezahlen wird,welche ich im September gearbeitet habe.
    Seit letzter Woche stellte sie mich von der Arbeit frei,dies ist in unserer Branche üblich,um Kundenabwerbung während der Kündigungsfrist zu vermeiden.
    So einfach geht das nicht, was ist zu der Freistellung vereinbart?

    Ein Arbeitsvertrag existiert nicht,er sollte immernoch gefertigt werden.
    Ein Blick in das Nachweisgesetz könnte helfen.

    Ausserdem ist fraglich,wieviel Urlaub mir nach dieser Zeit insgesamt an Tagen zusteht.
    Aus ihrer Sicht 5 Tage .
    Was ist vertraglich vorgesehen z.B. TV?

    Desweiteren liess meine Chefin fallen,das die Berechnung meiner Leistung für september etwas Zeit in Anspruch nehmen kann,deshalb solle ich mich mit der Zahlung etwas gedulden.
    Zu dem Zeitpunkt der üblichen Lohnzahlung ist die Fälligkeit.

    Da ich Urlaubstage im August genommen habe,wären diese evl. zu verrechnen,bzw. vom Lohn abzuziehen.
    Falls es sich um zuviel gewährten Urlaub handelt ist das Pech für den AG.
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

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    • #3
      AW: Kündigungsfrist Handwerk

      Hallo BIG ,

      vielen Dank für deine Unterstützung.

      Zur Probezeit wurden keine Vereinbarungen getroffen.
      Im MTV habe ich gelesen es sollte sich grundlegend um einen Monat handeln,wenn nicht anders vereinbart.
      MTV liegt im Geschäft nicht aus,habe auch online versucht an das neuste Model heran zu kommen,jedoch bin ich nicht sicher,ob ich den Jüngsten habe.

      Zur Bezahlung geht sie direkt davon aus,das ich nur meine geleisteten Stunden bekomme,den Rest hat sie mich ja frei gestellt und möchte mich nicht bezahlen,weil ich gekündigt habe ...mein Pech eben...
      Jedoch verlangte sie eine schriftliche Kündigung neben der mündlichen.

      Zur Freistellung....bis letzte Woche habe ich gearbeitet,ab dieser Woche hat sie mich freigestellt,gemeint ich bräuchte nichtmehr kommen...
      Die Erfahrung machte ich bereits und man nennt es wohl Schadensbegrenzung.
      Bei Friseuren ist das generell oft der Fall,da die Bosse Bedenken haben ,die Friseurin nimmt die Kunden mit.

      Im MTV gibt es zur Urlaubregelung bestimmte Formeln.Dabei käme ich auf 6 Tage.

      Ich bin der Meinung sie muss mir den Lohn schon zahlen,da ich ja fristgemäss zum 30.09. kündigte.
      Nur wie meinst du sollte ich mich verhalten , wenn ich merke das es nicht gerade läuft?

      Im Voraus herzlichen Dank und einen schönen Abend .

      Viele Grüsse

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigungsfrist Handwerk

        Zitat von dawe Beitrag anzeigen
        Hallo BIG ,

        vielen Dank für deine Unterstützung.

        Zur Probezeit wurden keine Vereinbarungen getroffen.
        Im MTV habe ich gelesen es sollte sich grundlegend um einen Monat handeln,wenn nicht anders vereinbart.
        MTV liegt im Geschäft nicht aus,habe auch online versucht an das neuste Model heran zu kommen,jedoch bin ich nicht sicher,ob ich den Jüngsten habe.

        Zur Bezahlung geht sie direkt davon aus,das ich nur meine geleisteten Stunden bekomme,den Rest hat sie mich ja frei gestellt und möchte mich nicht bezahlen,weil ich gekündigt habe ...mein Pech eben...
        Jedoch verlangte sie eine schriftliche Kündigung neben der mündlichen.

        Zur Freistellung....bis letzte Woche habe ich gearbeitet,ab dieser Woche hat sie mich freigestellt,gemeint ich bräuchte nichtmehr kommen...
        Die Erfahrung machte ich bereits und man nennt es wohl Schadensbegrenzung.
        Bei Friseuren ist das generell oft der Fall,da die Bosse Bedenken haben ,die Friseurin nimmt die Kunden mit.

        Im MTV gibt es zur Urlaubregelung bestimmte Formeln.Dabei käme ich auf 6 Tage.

        Ich bin der Meinung sie muss mir den Lohn schon zahlen,da ich ja fristgemäss zum 30.09. kündigte.
        Nur wie meinst du sollte ich mich verhalten , wenn ich merke das es nicht gerade läuft?

        Im Voraus herzlichen Dank und einen schönen Abend .

        Viele Grüsse
        Hallo,dawe
        eine nur mündliche KÜ ist unwirksam, die Kündigung bedarf der Schriftform.
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Kündigungsfrist Handwerk

          Zitat von dawe Beitrag anzeigen
          Hallo BIG ,

          vielen Dank für deine Unterstützung.

          Zur Probezeit wurden keine Vereinbarungen getroffen.
          Im MTV habe ich gelesen es sollte sich grundlegend um einen Monat handeln,wenn nicht anders vereinbart.
          MTV liegt im Geschäft nicht aus,habe auch online versucht an das neuste Model heran zu kommen,jedoch bin ich nicht sicher,ob ich den Jüngsten habe.

          Zur Bezahlung geht sie direkt davon aus,das ich nur meine geleisteten Stunden bekomme,den Rest hat sie mich ja frei gestellt und möchte mich nicht bezahlen,weil ich gekündigt habe ...mein Pech eben...
          Jedoch verlangte sie eine schriftliche Kündigung neben der mündlichen.

          Zur Freistellung....bis letzte Woche habe ich gearbeitet,ab dieser Woche hat sie mich freigestellt,gemeint ich bräuchte nichtmehr kommen...
          Die Erfahrung machte ich bereits und man nennt es wohl Schadensbegrenzung.
          Bei Friseuren ist das generell oft der Fall,da die Bosse Bedenken haben ,die Friseurin nimmt die Kunden mit.

          Im MTV gibt es zur Urlaubregelung bestimmte Formeln.Dabei käme ich auf 6 Tage.

          Ich bin der Meinung sie muss mir den Lohn schon zahlen,da ich ja fristgemäss zum 30.09. kündigte.
          Nur wie meinst du sollte ich mich verhalten , wenn ich merke das es nicht gerade läuft?

          Im Voraus herzlichen Dank und einen schönen Abend .

          Viele Grüsse
          Hallo, da wird Dir im Endeffekt nur der Gang zum Arbeitsgericht bleiben, am besten mit einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft.
          Moin, Moin,
          BIG

          "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
          Franz Kafka

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          • #6
            AW: Kündigungsfrist Handwerk

            Zur Bezahlung geht sie direkt davon aus,das ich nur meine geleisteten Stunden bekomme,den Rest hat sie mich ja frei gestellt und möchte mich nicht bezahlen,weil ich gekündigt habe ...mein Pech eben...
            Das ist natürlich Schwachsinn. Der AG kann denn AN in der Kündigungsfrist nur unter Bezahlung freistellen. Unter Umständen wäre eine Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubes möglich, aber anscheinend hast du nach Meinung der Chefin sowieso schon zuviel Urlaub bekommen.
            Hast du die Freistellung schriftlich bekommen? Wenn nicht, gehe dort nochmal hin und lass dir das schriftlich geben. Und biete möglichst nachweislich deine Arbeitskraft für die restlichen Tage an.

            Jedoch verlangte sie eine schriftliche Kündigung neben der mündlichen.
            Das war auch richtig, denn eine mündliche Kündigung ist unwirksam.


            Zur Freistellung....bis letzte Woche habe ich gearbeitet,ab dieser Woche hat sie mich freigestellt,gemeint ich bräuchte nichtmehr kommen...
            Die Erfahrung machte ich bereits und man nennt es wohl Schadensbegrenzung.
            Bei Friseuren ist das generell oft der Fall,da die Bosse Bedenken haben ,die Friseurin nimmt die Kunden mit.
            Das gibt es auch in anderen Branchen - funktioniert aber eben nur, wenn der AG das Gehalt weiterzahlt. Ansonsten wäre die Einhaltung einer Kündigungsfrist auch widersinnig.

            Ich bin der Meinung sie muss mir den Lohn schon zahlen,da ich ja fristgemäss zum 30.09. kündigte.
            Nur wie meinst du sollte ich mich verhalten , wenn ich merke das es nicht gerade läuft?
            Wenn die Chefin weiter auf deine Arbeitskraft verzichtet, dann befindet sie sich im sogenannten Annahmeverzug nach §615 BGB.


            Desweiteren liess meine Chefin fallen,das die Berechnung meiner Leistung für september etwas Zeit in Anspruch nehmen kann,deshalb solle ich mich mit der Zahlung etwas gedulden.
            Auf so ne Spielchen würde ich mich gar nicht einlassen.
            Wann muss denn lt. MTV der Lohn gezahlt werden bzw. wann hast du bisher den Lohn bekommen?

            Sollte der Lohn nicht pünktlich und vollständig kommen, dann entweder eine kurzes Mahnschreiben aufsetzen mit Zahlungsziel von max. 1 Woche. Wenn da nix passiert Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Mahnschreiben ist nicht zwingend notwendig! Man kann auch sofort am nächsten Tag Lohnklage einreichen.

            Ob man dazu einen Anwalt beschäftigen möchte, muss jeder selber entscheiden. Die Kosten müsstest du in der 1. instanz vor dem Arbeitsgericht selber tragen. Vielleicht reicht es auch, wenn der Anwalt einen netten Brief an den AG aufsetzt. Aber auch der Brief kostet einiges mehr als nur das Porto und das Briefpapier und die Kosten bleiben bei dir hängen.

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            • #7
              AW: Kündigungsfrist Handwerk

              Guten Morgen allerseits,

              vielen herzlichen Dank für all eure Infos und eure Mühe.
              Mein Gehalt geht normaler Weise zum Monatsende ein,sollte es bis zum 1. keine Zahlung geben,werde ich das Mahnschreiben senden,mit Einschreiben u Rückschein.
              Reagiert man darauf nicht,werde ich einen Anwalt aufsuchen.

              Nochmals vielen herzlichen Dank...toll das ihr den Menschen so helft und ihnen Rückhalt geben könnt.Die Zeiten sind schlimm genug, deshalb ist ein wenig Menschlichkeit zu erfahren wirklich ein sehr angenehmes Erlebnis.

              In Dankbarkeit
              viele Grüsse

              Kommentar


              • #8
                AW: Kündigungsfrist Handwerk

                Zitat von dawe Beitrag anzeigen
                Guten Morgen allerseits,

                vielen herzlichen Dank für all eure Infos und eure Mühe.
                Mein Gehalt geht normaler Weise zum Monatsende ein,sollte es bis zum 1. keine Zahlung geben,werde ich das Mahnschreiben senden,mit Einschreiben u Rückschein.
                Reagiert man darauf nicht,werde ich einen Anwalt aufsuchen.

                Nochmals vielen herzlichen Dank...toll das ihr den Menschen so helft und ihnen Rückhalt geben könnt.Die Zeiten sind schlimm genug, deshalb ist ein wenig Menschlichkeit zu erfahren wirklich ein sehr angenehmes Erlebnis.

                In Dankbarkeit
                viele Grüsse
                Na dann mal viel Glück.
                Moin, Moin,
                BIG

                "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
                Franz Kafka

                Kommentar


                • #9
                  AW: Kündigungsfrist Handwerk

                  Zitat von dawe Beitrag anzeigen
                  ......sollte es bis zum 1. keine Zahlung geben,werde ich das Mahnschreiben senden,mit Einschreiben u Rückschein.

                  Hallo dawe

                  Ich wünsche dir natürlich auch viel Glück.
                  Das Geld für Einschreiben mit Rückschein kannst du dir sparen, denn dies ist einer der vielen Fälle, in denen es auch ein ganz normaler Brief tut.
                  Es bringt deiner Chefin keinen Vorteil, wenn sie den Erhalt des Schreibens bestreitet. Sinn macht das Einschreiben mit Rückschein nur, wenn du dir eine wirkungsvollere Drohkulisse durch diesen Taschenspielertrick erhoffst. Ist in meinen Augen aber weder sinnvoll noch notwendig.

                  Gruß
                  AZ


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