Hallo!kann ein Arbeitgeber eine Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung durchziehen?zum Beispiel anhand der Formulierung in der Gehaltsabrechnung,da ist mein Gehalt aufgesplittet.in zwei Posten
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AW: Gehaltsabrechnung
Zitat von taylor1957 Beitrag anzeigenHallo!kann ein Arbeitgeber eine Gehaltskürzung ohne Änderungskündigung durchziehen?zum Beispiel anhand der Formulierung in der Gehaltsabrechnung,da ist mein Gehalt aufgesplittet.in zwei Posten
ich denke auch, das es nur im Rahmen einer Änderungskündigung geht,(nicht einseitig) auf der du dann entsprechend reagieren kannst.Gibt es einen Betriebsrat?
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: Gehaltsabrechnung
Hallo
Was ist denn da wie plötzlich "gesplittet"?
Gruß,
LeoLoWer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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