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Beschäftigungs Verbot Umkreis 30Km

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  • Beschäftigungs Verbot Umkreis 30Km

    Hallo

    mein freund soll am 31.07.2010 sein Arbeitsvertrag unterschreiben.
    In diesen Vertrag steht aber ein Klausel die wo ich denke das es nicht ganz richtig ist.

    Herr Schulze verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahre nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht für einen konkurrierenden Arbeitgeber (im Umkreis von 30Km) tätig zu werden, selbst sich unmittelbar, mittelbar in dem genannten Umfeld für die genannte Dauer niederzulassen und Leistungen anzubieten, die nach diesem Anstellungsvertrag zu erbringen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der Arbeitgeber unbeschadet seiner sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ beanspruchen.

    Es ist ein Fachhändler für Sportgeräte (Laufband, Ergometer usw.)
    Er soll dort als Techniker/Vertriebsmitarbeiter angestellt werden.
    Der Vertrag ist befristet bis zum 30.08.2011

    Hoffe es kann mir einer weiterhelfen.

    Gruß

  • #2
    AW: Beschäftigungs Verbot Umkreis 30Km

    Hallo

    Diese Klausel ist - auch wenn der Freund sie unterschreibt - mindestens "teilweise unverbindlich".

    Da hier nur ein Diskussionsforum ist, sollte man sich im Zweifel bei einem Fachanwalt vorher absichern.

    Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht Info_Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot - 2-3 Teilweise Unverbindlich
    Punkt 2.3.2

    Gruß,
    LeoLo
    Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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