Hallo
mein freund soll am 31.07.2010 sein Arbeitsvertrag unterschreiben.
In diesen Vertrag steht aber ein Klausel die wo ich denke das es nicht ganz richtig ist.
Herr Schulze verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahre nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht für einen konkurrierenden Arbeitgeber (im Umkreis von 30Km) tätig zu werden, selbst sich unmittelbar, mittelbar in dem genannten Umfeld für die genannte Dauer niederzulassen und Leistungen anzubieten, die nach diesem Anstellungsvertrag zu erbringen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der Arbeitgeber unbeschadet seiner sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ beanspruchen.
Es ist ein Fachhändler für Sportgeräte (Laufband, Ergometer usw.)
Er soll dort als Techniker/Vertriebsmitarbeiter angestellt werden.
Der Vertrag ist befristet bis zum 30.08.2011
Hoffe es kann mir einer weiterhelfen.
Gruß
mein freund soll am 31.07.2010 sein Arbeitsvertrag unterschreiben.
In diesen Vertrag steht aber ein Klausel die wo ich denke das es nicht ganz richtig ist.
Herr Schulze verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahre nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht für einen konkurrierenden Arbeitgeber (im Umkreis von 30Km) tätig zu werden, selbst sich unmittelbar, mittelbar in dem genannten Umfeld für die genannte Dauer niederzulassen und Leistungen anzubieten, die nach diesem Anstellungsvertrag zu erbringen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der Arbeitgeber unbeschadet seiner sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ beanspruchen.
Es ist ein Fachhändler für Sportgeräte (Laufband, Ergometer usw.)
Er soll dort als Techniker/Vertriebsmitarbeiter angestellt werden.
Der Vertrag ist befristet bis zum 30.08.2011
Hoffe es kann mir einer weiterhelfen.
Gruß
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