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Von Festvertrag zu Zeitvertrag/Abfindung?

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  • Von Festvertrag zu Zeitvertrag/Abfindung?

    Hallo!
    Ich habe mal eine Frage. Ich weiß, ich hätte sie viel früher stellen müssen, aber es gab Gründe, wieso nicht...
    Ok:
    Ich war sieben Jahre in Festanstellung bei einem Arbeitgeber. Aus persönlichen Gründen (Umzug) wurde der Vertrag in einen befristeten Vertrag geändert, der nun zum dritten Mal (immer mit unterschiedlichen Inhalten, ist auch ok so) verlängert wurde. Nehmen wir an, der Vertrag läuft aus oder mir würde gekündigt, hätte ich dann irgendein Anrecht auf eine Abfindung? Wäre beim Auslaufen des Zeitvertrags über 10 Jahre für das Unternehmen tätig.
    Vielleicht kann jemand helfen.
    Viele Grüße,
    Elsa Plüsch, etwas besseres viel mir nicht ein..

  • #2
    AW: Von Festvertrag zu Zeitvertrag/Abfindung?

    Zitat von elsaplüsch Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Ich habe mal eine Frage. Ich weiß, ich hätte sie viel früher stellen müssen, aber es gab Gründe, wieso nicht...
    Ok:
    Ich war sieben Jahre in Festanstellung bei einem Arbeitgeber. Aus persönlichen Gründen (Umzug) wurde der Vertrag in einen befristeten Vertrag geändert, der nun zum dritten Mal (immer mit unterschiedlichen Inhalten, ist auch ok so) verlängert wurde. Nehmen wir an, der Vertrag läuft aus oder mir würde gekündigt, hätte ich dann irgendein Anrecht auf eine Abfindung? Wäre beim Auslaufen des Zeitvertrags über 10 Jahre für das Unternehmen tätig.
    Vielleicht kann jemand helfen.
    Viele Grüße,
    Elsa Plüsch, etwas besseres viel mir nicht ein..
    Hallo,Elsa Plüsch
    ein Recht auf Abfindung gibt es so generell nicht. Es sei denn dein AG würde dich
    nach § 1a KschG betriebsbedingt kündigen dann würdest du 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr bekommen und müßtest im Gegenzug auf eine KÜ-Schutzklage verzichten. Auch bei einem Sozialplan könnte ein Abfindungsanspruch entstehen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Von Festvertrag zu Zeitvertrag/Abfindung?

      vielleicht hätte eine klage auf entfristung mehr erfolg..........

      wenn kein ausreichender sachgrund für die letzte befristung vorlag.......

      und im rahmen einer entfristungsklage kann man sich ja auf alles mögliche einigen, auch auf eine evtl. abfindung...

      aber bevor wir hier die glaskugel auspacken, vielleicht gibts noch ein paar informationen zu dem fall

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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