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40 Arbeitsjahre und das war es

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  • 40 Arbeitsjahre und das war es

    Guten Tag,
    ich bin seid 40 Jahren bei der DB.34 Jahre nie krank gewesen,ständig schwer gearbeitet.
    Nun habe ich 3 Bandscheibenvorfälle und 2 schwere Thrombosen hinter mir.Rappel mich immer wieder auf und gehe arbeiten.
    Jetzt hat man mich schon mehrere Male vorgeladen,ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder zur Reintigration 160 km von meinen Heimatsort.
    Vor allem,was soll ich dort,auf meine Frage ob sie dann wieder einen Arbeitsplatz hätten,keine Antwort.
    Ich habe einen Arbeitsplatz,dort komme ich super klar,auch die Kollegen loben meine Arbeit und hilfsbereitschaft.Der Arbeitsplatz kann unmöglich wegfallen,einer wird es machen müssen.
    Die Chefin will es aber nicht das ich dort weiter beschäftigt werde.
    Einen Antrag auf Schwerbehinderung hab ich gestellt,das weiß aber niemand.
    Nun bin ich bis zum 5.07 frei gestellt .Was kommt dann bin schon wieder vorgeladen ,diesmal darf mein Anwalt mit.
    Ich unterschreibe nichts allein,die Papiere darf ich nicht einmal mit nach Haus nehmen um das meine Frau sie auch ansehen kann.
    Ständig laden sie mich vor und verlangen,ich sollte das sofort unterschreiben,sie hätten noch mehr zu tun.
    Kommt jetzt die Kündigung?
    LG

  • #2
    AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

    Sorry ich verstehe ja einen Schritt weit deine Verzweiflung nur bitte wie sollen wir das hier beurteilen können?

    Frag das doch bitte deine Anwalt.

    Soweit man das erkennen kann mit 40 Jahren Betriebszugehörigkeit und wenn deine Schwerbehinderung durchgeht, dann wird man dir mit einiger Sicherheit nicht kündigen können. Lass dich nicht unter Druck setzen.

    Ich würde die Vorladungen auch nur in Absprache mit dem Anwalt wahrnehmen und auch mal wenn es keinen Sinn macht ablehnen zu kommen, wenn du dir das entsprechend leisten kannst. Du musst aber auch nicht wenn du krank bist zu jedem Gespräch antanzen. Damit bist du auch immer schon in der Defensive. Also lass dich von deinem Anwalt gut beraten, dafür ist der da und wird auch bezahlt. Fordere auch Leistung dafür ein!

    Natürlich wollen die dich möglichst billig und schnell loswerden, da muß man sich halt auch ein gewisses dickes Fell zulegen und alles im übrigen nicht persönlich nehmen!

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

      Hallo Matthias,ich suchte in der Rubrik Arbeitsrecht und es öffnete sich diese Seite.
      Folglich dachte ich,das es hier Menschen gibt,die einem einen Rat geben ,oder sogar weiterhelfen können.
      Deine Antwort zeigt mir,das es nicht so ist.
      Damit hat sich die Sache für mich hier erledigt.

      Kommentar


      • #4
        AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

        Zitat von konny Beitrag anzeigen
        Hallo Matthias,ich suchte in der Rubrik Arbeitsrecht und es öffnete sich diese Seite.
        Folglich dachte ich,das es hier Menschen gibt,die einem einen Rat geben ,oder sogar weiterhelfen können.
        Deine Antwort zeigt mir,das es nicht so ist.
        Damit hat sich die Sache für mich hier erledigt.
        Hallo, ich für meinen Teil habe jetzt extra 3 x den Beitrag von Matthias durchgelesen um Deine Kritik zu verstehen aber, ich verstehe Deine Kritik absolut nicht sie ist schlicht und einfach unpassend.
        Mit den gebührenden Grüßen
        Moin, Moin,
        BIG

        "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
        Franz Kafka

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        • #5
          AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

          Zitat von konny Beitrag anzeigen
          Guten Tag,
          ich bin seid 40 Jahren bei der DB.34 Jahre nie krank gewesen,ständig schwer gearbeitet.
          Nun habe ich 3 Bandscheibenvorfälle und 2 schwere Thrombosen hinter mir.Rappel mich immer wieder auf und gehe arbeiten.
          Jetzt hat man mich schon mehrere Male vorgeladen,ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder zur Reintigration 160 km von meinen Heimatsort.
          Vor allem,was soll ich dort,auf meine Frage ob sie dann wieder einen Arbeitsplatz hätten,keine Antwort.
          Ich habe einen Arbeitsplatz,dort komme ich super klar,auch die Kollegen loben meine Arbeit und hilfsbereitschaft.Der Arbeitsplatz kann unmöglich wegfallen,einer wird es machen müssen.
          Die Chefin will es aber nicht das ich dort weiter beschäftigt werde.
          Einen Antrag auf Schwerbehinderung hab ich gestellt,das weiß aber niemand.
          Nun bin ich bis zum 5.07 frei gestellt .Was kommt dann bin schon wieder vorgeladen ,diesmal darf mein Anwalt mit.
          Ich unterschreibe nichts allein,die Papiere darf ich nicht einmal mit nach Haus nehmen um das meine Frau sie auch ansehen kann.
          Ständig laden sie mich vor und verlangen,ich sollte das sofort unterschreiben,sie hätten noch mehr zu tun.
          Kommt jetzt die Kündigung?
          LG
          Hallo,konny
          darf ich das mit der Freistellung so verstehen, dass du die Kündigung schon erhalten hast?Ich selber habe einen GdB von 60 und hatte einen Tiefenvenenthrombose.Da du einen Anwalt als Rechsbeistand hast, wird er wissen was zu tun ist.Wann hast du den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, es kann sich u.U. lange hinziehen bis du als Schwerhinderter anerkannt wirst.
          Gruß FS
          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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          • #6
            AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

            Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
            Hallo,konny
            darf ich das mit der Freistellung so verstehen, dass du die Kündigung schon erhalten hast?Ich selber habe einen GdB von 60 und hatte einen Tiefenvenenthrombose.Da du einen Anwalt als Rechsbeistand hast, wird er wissen was zu tun ist.Wann hast du den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, es kann sich u.U. lange hinziehen bis du als Schwerhinderter anerkannt wirst.
            Gruß FS

            Hallo,habe den Antrag erst vor einer Woche gestellt.Hatte immer angst,wenn der Arbeitgeber soetwas erfährt gibt es ärger.
            Ich bin noch nicht entlassen,aber das wird am 5.07 wohl kommen.
            Den Aufhebungsvertrag habe ich nicht unterschrieben und die Anwältin sagt immer kündiegen lassen.
            Ich hab so eine angst davor,war noch nie arbeitslos.
            Danke für deine Antwort

            Kommentar


            • #7
              AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

              Zitat von konny Beitrag anzeigen
              Hallo,habe den Antrag erst vor einer Woche gestellt.Hatte immer angst,wenn der Arbeitgeber soetwas erfährt gibt es ärger.
              Ich bin noch nicht entlassen,aber das wird am 5.07 wohl kommen.
              Den Aufhebungsvertrag habe ich nicht unterschrieben und die Anwältin sagt immer kündiegen lassen.
              Ich hab so eine angst davor,war noch nie arbeitslos.
              Danke für deine Antwort
              Das du den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben hast war erstmal ganz gut.
              Das du Angst hast arbeitslos zu werden, kann ich ganz gut verstehen, ich war auch noch nie arbeitslos und bin schon 44 Jahre am arbeiten.Falls die KÜ kommen sollte, lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten.
              Gruß FS
              In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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              • #8
                AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                Zitat von konny Beitrag anzeigen
                Hallo,habe den Antrag erst vor einer Woche gestellt.Hatte immer angst,wenn der Arbeitgeber soetwas erfährt gibt es ärger.
                Ich bin noch nicht entlassen,aber das wird am 5.07 wohl kommen.
                Den Aufhebungsvertrag habe ich nicht unterschrieben und die Anwältin sagt immer kündiegen lassen.
                Ich hab so eine angst davor,war noch nie arbeitslos.
                Danke für deine Antwort
                Leichte psychische Entspannung könnte Dir am 05.07.10 dann das BAG-Urteil vom 29.11.2007 verschaffen...

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                • #9
                  AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                  Zitat von konny Beitrag anzeigen
                  Ich hab so eine angst davor,war noch nie arbeitslos.
                  Danke für deine Antwort

                  Auch wenn es schwer fällt, du solltest versuchen nicht zu emotional zu werden.

                  Es ist in D auch keine Schande arbeitslos zu werden. Wobei wie gesagt der AG wird dich nicht so einfach los. Aber selbst wenn natürlich die Gefahr besteht, sollte man nicht wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen und sich auch nicht den Lebensmut nehmen lassen.

                  Wie das aber konkret bei dir ausgeht, dass kann halt keiner hier sagen der den Fall garnicht kennt, das meinte ich auch mit meiner ersten Antwort. Es geht nicht darum dass man nicht helfen will aber Fälle die man nicht kennt kann man nicht beurteilen. Was man hier geben kann sind allgem. Rechtshinweise. Im speziellen bist du letztlich dem Richter ausgeliefert.

                  MfG
                  Matthias

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                  • #10
                    AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                    Hallo Mathias,
                    ich verstehe jetzt wie du das meinst.Bin wohl etwas überempfindlich eben.Klammere mich an jeden Strohhalm den ich bekommen kann.
                    Heute morgen rief die Anwältin schon an,das sie zu dem genannten Termin in Urlaub ist.
                    Ich werde nichts unterschreiben,sollen sie mich weiter in Zwangsurlaub schicken,bis die Anwältin wieder da ist.
                    Was sind das nur für Zeiten,man macht seine Arbeit bis man krank wird und das war es dann.Es ist ja nicht so,das ich meine Arbeit nicht mehr mache,sie lassen eben den Arbeitsplatz wegfallen.
                    Wie lange muß ein Antrag auf Schwerbehinderung laufen,bis man ihn anrechnet?
                    Habe mal gehört,3 Wochen.
                    Kennst du dich damit aus?
                    MfG

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                      Zitat von konny Beitrag anzeigen
                      Hallo Mathias,
                      ich verstehe jetzt wie du das meinst.Bin wohl etwas überempfindlich eben.Klammere mich an jeden Strohhalm den ich bekommen kann.
                      Heute morgen rief die Anwältin schon an,das sie zu dem genannten Termin in Urlaub ist.
                      Ich werde nichts unterschreiben,sollen sie mich weiter in Zwangsurlaub schicken,bis die Anwältin wieder da ist.
                      Was sind das nur für Zeiten,man macht seine Arbeit bis man krank wird und das war es dann.Es ist ja nicht so,das ich meine Arbeit nicht mehr mache,sie lassen eben den Arbeitsplatz wegfallen.
                      Wie lange muß ein Antrag auf Schwerbehinderung laufen,bis man ihn anrechnet?
                      Habe mal gehört,3 Wochen.
                      Kennst du dich damit aus?
                      MfG
                      Hallo, konny
                      Wird dem Antrag der Schwerbehinderteneigenssc haft stattgegeben, tritt der Schutz des Schwerbehindertenrechts mit dem Tag des Eingangs des Antrags, also RÜCKWIRKEND ein. So wird beispielsweise eine nach Antragstellung ausgesprochene KÜ des AG (rückwirkend) unwirksam.
                      Gruß FS
                      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                        Hallo FS

                        Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
                        So wird beispielsweise eine nach Antragstellung ausgesprochene KÜ des AG (rückwirkend) unwirksam.
                        Einfach so?

                        Wahnsinn...

                        Gruß,
                        LeoLo
                        Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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                        • #13
                          AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                          Ich bedanke mich,habe mich nie damit befaßt.Vielleicht hätte ich es tun sollen,irgendwann kommt es vor jeder Tür.
                          Nun ist es bei mir.
                          MfG
                          habe schon so eine angst,das ich hier nicht einmal meinen Namen sagen mag.Man weiß doch nie,ob die DB auch auf so Seiten reinschaut.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                            Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
                            Hallo FS



                            Einfach so?

                            Wahnsinn...

                            Gruß,
                            LeoLo
                            Moin LeoLO
                            aus BR-Praxis Von A bis Z Christian Schoof.
                            Gruß FS
                            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: 40 Arbeitsjahre und das war es

                              Meinst du mich mit einfach so?
                              Eigentlich schuppen sie mich schon seid der Wende von einem zum anderen.Nun machen sie ernst,bin erst einmal beurlaubt.
                              LG

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