Zitat von BladeSnips
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§ 106 GewO - Weisungsrecht des Arbeitgebers - Gesetze - JuraForum.de
wenn du die eine stunde verweigerst, sprich nach einer halben stunde wieder weiterarbeitest, heißt das nicht, das du deswegen eine halbe stunde früher aufhören darfst
wenn der AG festlegt, z.b. mittags ist eine stunde lang der betrieb oder das lager dicht, dann ist das mal so
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