Hallo liebes Forum,
in meinem Vertrag habe ich eine Klausel stehen, dass ich jegliche Fortbildungskosten anteilsmäßig zurückzuzahlen hätte, wenn ich vor dem 36. Beschäftigungsmonat kündige.
Nun möchte ich aufgrund eines tollen anderen Jobangebots bereits nach dem 33. Monat ausscheiden, also 3 Monate zu früh. Wir reden über eine zurückzuzahlende Summe von etwa 3400€ (entspricht etwa einem Bruttomonatsgehalt) für 80 Schulungstage.
Die einzelnen Schulungen dauerten in der Regel 5-10 Tage. Eine gar 30 Tage (ganz am Anfang des Arbeitsverhältnisses). Die letzte Schulung liegt nun rund 14 Monate zurück.
Der Schulungsinhalt ist durchaus auch für zukünftige Arbeitsgeber nützlich.
Ist dies rechtens? Lohnt es sich, das ganze durch einen Anwalt prüfen zu lassen?
Danke für jede Hilfe,
Gregor
in meinem Vertrag habe ich eine Klausel stehen, dass ich jegliche Fortbildungskosten anteilsmäßig zurückzuzahlen hätte, wenn ich vor dem 36. Beschäftigungsmonat kündige.
Nun möchte ich aufgrund eines tollen anderen Jobangebots bereits nach dem 33. Monat ausscheiden, also 3 Monate zu früh. Wir reden über eine zurückzuzahlende Summe von etwa 3400€ (entspricht etwa einem Bruttomonatsgehalt) für 80 Schulungstage.
Die einzelnen Schulungen dauerten in der Regel 5-10 Tage. Eine gar 30 Tage (ganz am Anfang des Arbeitsverhältnisses). Die letzte Schulung liegt nun rund 14 Monate zurück.
Der Schulungsinhalt ist durchaus auch für zukünftige Arbeitsgeber nützlich.
Ist dies rechtens? Lohnt es sich, das ganze durch einen Anwalt prüfen zu lassen?
Danke für jede Hilfe,
Gregor
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