Hallo liebe Leute!
Ich habe folgende Frage:
Kann ein angestellter Arbeitnehmer, der sich momentan in der Arbeitsphase der staatlich geförderten Altersteilzeit befindet, den vereinbarten Beginn der Freistellungsphase aufschieben? Der Hintergrund ist, dass sich der Arbeitnehmer in einer wirtschaftlich schlechten Phase zur Altersteilzeit mehr oder weniger hat überreden lassen. Nun, da diese Phase vorüber scheint, möchte er gerne doch wenigstens ein Jahr länger arbeiten. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder Regelung oder irgendeine Möglichkeit?
Ich bin für sämtliche Hinweise dankbar!

Ich habe folgende Frage:
Kann ein angestellter Arbeitnehmer, der sich momentan in der Arbeitsphase der staatlich geförderten Altersteilzeit befindet, den vereinbarten Beginn der Freistellungsphase aufschieben? Der Hintergrund ist, dass sich der Arbeitnehmer in einer wirtschaftlich schlechten Phase zur Altersteilzeit mehr oder weniger hat überreden lassen. Nun, da diese Phase vorüber scheint, möchte er gerne doch wenigstens ein Jahr länger arbeiten. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder Regelung oder irgendeine Möglichkeit?
Ich bin für sämtliche Hinweise dankbar!
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