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Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

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  • Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

    Hallo liebe Leute!
    Ich habe folgende Frage:
    Kann ein angestellter Arbeitnehmer, der sich momentan in der Arbeitsphase der staatlich geförderten Altersteilzeit befindet, den vereinbarten Beginn der Freistellungsphase aufschieben? Der Hintergrund ist, dass sich der Arbeitnehmer in einer wirtschaftlich schlechten Phase zur Altersteilzeit mehr oder weniger hat überreden lassen. Nun, da diese Phase vorüber scheint, möchte er gerne doch wenigstens ein Jahr länger arbeiten. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder Regelung oder irgendeine Möglichkeit?
    Ich bin für sämtliche Hinweise dankbar!

  • #2
    AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

    Zitat von Lisbeth Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Leute!
    Ich habe folgende Frage:
    Kann ein angestellter Arbeitnehmer, der sich momentan in der Arbeitsphase der staatlich geförderten Altersteilzeit befindet, den vereinbarten Beginn der Freistellungsphase aufschieben? Der Hintergrund ist, dass sich der Arbeitnehmer in einer wirtschaftlich schlechten Phase zur Altersteilzeit mehr oder weniger hat überreden lassen. Nun, da diese Phase vorüber scheint, möchte er gerne doch wenigstens ein Jahr länger arbeiten. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder Regelung oder irgendeine Möglichkeit?
    Ich bin für sämtliche Hinweise dankbar!
    Hallo, Lisbeth
    wie sieht denn der Altersteilzeitvertrag im Monent aus, es gibt ja mehre Möglichkeiten,z.B. Die auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit abgesenkte Arbeitszeit kann während des Altersteilzeitverhältniss es Gleichmäßig, aber auch ungleichmäßig verteilt werden. Üblich ist ja das sog. Blockmodell, das zum Ziel hat, eine möglichst frühzeitige Freistellung des Altersteilzeitlers zu ermöglichen. Wie sieht es Tarifvertraglich aus, ist dazu was geregelt, aber arbeitsvertraglich könnte was geregelt sein.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

      Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
      Hallo, Lisbeth
      wie sieht denn der Altersteilzeitvertrag im Monent aus, es gibt ja mehre Möglichkeiten,z.B. Die auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit abgesenkte Arbeitszeit kann während des Altersteilzeitverhältniss es Gleichmäßig, aber auch ungleichmäßig verteilt werden. Üblich ist ja das sog. Blockmodell, das zum Ziel hat, eine möglichst frühzeitige Freistellung des Altersteilzeitlers zu ermöglichen. Wie sieht es Tarifvertraglich aus, ist dazu was geregelt, aber arbeitsvertraglich könnte was geregelt sein.
      Gruß FS
      Es handelt sich um das Blockmodell und es gibt eine staatliche Förderung. Von der Finanzierung her gibt es von betrieblicher Seite eigentlich keine Probleme, es gibt momentan Neueinstellungen, die aber laut GF der Finanzierung einer Weiterbeschäftigung unseres Altersteilzeitfalls nicht entgegenstehen. Ansonsten will sich die GF einfach nicht festlegen, ob der Vertrag verändert werden soll, kann, muss....Im Vertrag ist für eine Rückkehr in die normale Beschäftigung z.B. nichts geregelt.
      Ich bin leider kompletter Neuling in Sachen Arbeitsrecht, deshalb weiß ich nicht, welche Infos die Experten hier vielleicht noch bräuchten.
      Grüße, Lis

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      • #4
        AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

        Wenn ich das richtig verstehe lehnt ja wohl auch die GF nicht grundsätzlich ab den Vertrag auszusetzen?
        Wenn ja warum macht man es nicht einfach?

        MfG
        Matthias

        Kommentar


        • #5
          AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

          Hallo

          Altersteilzeit kann ja nach vertraglichen Grundlage unterbrochen werden. Allerdings ist bei einer Unterbrechung imho ein betrieblicher Grund notwendig (also nicht der Wunsch des AN, sondern ein nicht vorhersehbarer Bedarf des Betriebes an der Arbeitsleistung des AN). Sie kann natürlich auch abgebrochen weren. Schlüsselbegriff ist vor allem "Störfall". Eine Rückabwicklung führt ggf dazu, daß angesparte Wertguthaben, welches nicht vereinbarungsgemäß während einer Freistellungsphase entspart wurde, nachträglich zu verbeitragen wäre. Das wird ein Spaß für alle Beteiligten...

          Eine Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht / beim Rentenversicherungsträger / bei der KK über die individuellen Konsequenzen scheint mir zwingend notwendig. Vorab vielleicht schon mal breiter gestreut dies: Google
          Da findet man unter anderem auch das (sehr ausführlich): Altersteilzeit

          Lesen, lesen, lesen!

          Gruß,
          LeoLo
          Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

          Kommentar


          • #6
            AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

            Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
            Allerdings ist bei einer Unterbrechung imho ein betrieblicher Grund notwendig
            Also dass niemand anderes verfügbar ist, der denselben Job grade machen kann?
            Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
            Schlüsselbegriff ist vor allem "Störfall".
            Oh danke, das Wort war mir bisher irgendwie nicht untergekommen. Das erklärt wohl zum Teil, warum ich bisher bei Google nichts brauchbares gefunden habe. Muss mich da wohl dringend schlau machen.
            Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
            Das wird ein Spaß für alle Beteiligten...
            *seufz* Das befürchte ich auch.:-(
            Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
            Lesen, lesen, lesen!
            Zu Befehl!:-)

            Vielen Dank für deine Antwort LeoLo, das bringt mich auf jeden Fall schon mal ein ganzes Stück weiter.
            Liebe Grüße, Lis

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            • #7
              AW: Altersteilzeit: Freistellungsphase aufschiebbar?

              Hallo

              Also dass niemand anderes verfügbar ist, der denselben Job grade machen kann?

              So würde ich das auslegen, ja. Wobei es durchaus imho aus sein darf, daß es andere AN gibt. Wichtig ist der Bedarf des AG an der Arbeitsleistung. In einer Quelle der angegebenen links heißt es, der Grund darf nicht "in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen". In der Sphäre des AN liegt der Grund auf jeden Fall, wenn er einfach nur wünscht, die Altersteilzeit abzubrechen und der AG daraufhin versucht, dies betrieblich zu ermöglichen.

              Zu Befehl!:-)

              Brav.

              Gruß,
              LeoLo
              Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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