AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????
Hallo
Zusätzlich zu dem von Lohengrin und kriegsrat II:
Urlaub ist möglichst am Stück zu gewähren. Die Aufteilung in kleine Einzelteile ist nicht im Sinne des BUrlG. Auch aus diesem Grunde wäre es schwierig gerichtlich gegen eine Urlaubsablehnung vorzugehen - was man natürlich immer machen kann.
Gruß,
LeoLo
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Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????
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AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????
Zitat von put1987 Beitrag anzeigenHi habe da so ein problem meine freundin arbeitet als floristin und würde gerne mit mir auf ein festival gehen (2 tage) darf sich aber keinen urlaub nehmen weil ihre chefinnen da pfingst sachen machen wollen in diesem betrieb arbeiten rund 6MA das kann doch nicht sein oder ???? die reden hier von Urlaubssperre ist das ok oder nicht ??????
ansonsten legt halt der AG urlaubssperren per direktionsrecht fest (§ 106 GeWO)
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AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????
Hallo,
Wenn zu der Zeit keiner Urlaub bekommen kann aus betrieblichen Gründen kann das schon sein.
Mfg,
Lohengrin
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Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????
Hi habe da so ein problem meine freundin arbeitet als floristin und würde gerne mit mir auf ein festival gehen (2 tage) darf sich aber keinen urlaub nehmen weil ihre chefinnen da pfingst sachen machen wollen in diesem betrieb arbeiten rund 6MA das kann doch nicht sein oder ???? die reden hier von Urlaubssperre ist das ok oder nicht ??????
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