Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????

    Hi habe da so ein problem meine freundin arbeitet als floristin und würde gerne mit mir auf ein festival gehen (2 tage) darf sich aber keinen urlaub nehmen weil ihre chefinnen da pfingst sachen machen wollen in diesem betrieb arbeiten rund 6MA das kann doch nicht sein oder ???? die reden hier von Urlaubssperre ist das ok oder nicht ??????

  • #2
    AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????

    Hallo,
    Wenn zu der Zeit keiner Urlaub bekommen kann aus betrieblichen Gründen kann das schon sein.

    Mfg,
    Lohengrin
    "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

    Kommentar


    • #3
      AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????

      Zitat von put1987 Beitrag anzeigen
      Hi habe da so ein problem meine freundin arbeitet als floristin und würde gerne mit mir auf ein festival gehen (2 tage) darf sich aber keinen urlaub nehmen weil ihre chefinnen da pfingst sachen machen wollen in diesem betrieb arbeiten rund 6MA das kann doch nicht sein oder ???? die reden hier von Urlaubssperre ist das ok oder nicht ??????
      rein theoretisch könnte man ab 5 mitarbeitern einen betriebsrat gründen, der hätte bezüglich urlaubssperre ein mitbestimmungsrecht

      ansonsten legt halt der AG urlaubssperren per direktionsrecht fest (§ 106 GeWO)

      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

      Kommentar


      • #4
        AW: Urlaubssperre elaubt oder nicht erlaubt ????

        Hallo

        Zusätzlich zu dem von Lohengrin und kriegsrat II:
        Urlaub ist möglichst am Stück zu gewähren. Die Aufteilung in kleine Einzelteile ist nicht im Sinne des BUrlG. Auch aus diesem Grunde wäre es schwierig gerichtlich gegen eine Urlaubsablehnung vorzugehen - was man natürlich immer machen kann.

        Gruß,
        LeoLo
        Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

        Kommentar

        Ad Widget rechts

        Einklappen

        Google

        Einklappen
        Lädt...
        X