Mein Altersteilzeitvertrag (ATZ) wurde im November 2005 abgeschlossen mit Beginn am 01.04.2006. Für die Berech- nung des ATZ-Gehaltes wurde die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene Mindestnetto-
lohntabelle (MNLT) zugrundegelegt. Diese MNLT wurde vom BMAS letztmalig zum 01.01.2008 angepasst. Weitere Anpassungen erfolgen nicht mehr mit der Begründung, die MNLT gelte nur für ATZ-Verträge, die vor dem 01.07.2004 abgeschlossen wurden. Dies bedeutet, dass mein ATZ-Gehalt vom 01.01.2008 bis zum Ende 2012 stets gleich bleibt - selbst Abgaben- bzw. Steuersenkungen haben keinen Einfluß auf den
ausgezahlten Nettobetrag. Frage: was kann hier geschehen?
lohntabelle (MNLT) zugrundegelegt. Diese MNLT wurde vom BMAS letztmalig zum 01.01.2008 angepasst. Weitere Anpassungen erfolgen nicht mehr mit der Begründung, die MNLT gelte nur für ATZ-Verträge, die vor dem 01.07.2004 abgeschlossen wurden. Dies bedeutet, dass mein ATZ-Gehalt vom 01.01.2008 bis zum Ende 2012 stets gleich bleibt - selbst Abgaben- bzw. Steuersenkungen haben keinen Einfluß auf den
ausgezahlten Nettobetrag. Frage: was kann hier geschehen?
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