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Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

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  • Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

    Hallo zusammen,

    ich möchte meinen derzeitigen Job kündigen und suche jetzt nach der von mir einzuhaltenden Kündigungsfrist.

    In meinem Arbeitsvertag steht zur Kündigungsfrist:
    Nach Ablauf der Probezeit gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.

    Soweit klar denke ich, der einzige Satz der auf einen Tarifvertrag hinweist ist...
    Der Arbeitnehmer wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen in die Gehalts-/ Lohngruppe G4 eingruppiert und vergütet.

    Wäre schön was von euch zu hören und bin für alle Antworten sehr dankbar.

  • #2
    AW: Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

    schau mal lieber in den §622 BGB

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

      Wieso das, wenn doch im AV ausdrücklich auf die Tariflichen Kü-Fristen verwiesen wird?

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

        Sorry hab ich falsch gelesen.
        Aber die Lohngruppe hat meist nichts mit der Kü-Frist zu tun.

        Kommentar


        • #5
          AW: Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

          Zitat von peptona Beitrag anzeigen

          In meinem Arbeitsvertag steht zur Kündigungsfrist:
          Nach Ablauf der Probezeit gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.
          auch dieser satz weißt auf die gültigkeit eines tarifvertrages hin,

          also sind es schon zwei sätze........

          "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

          Kommentar


          • #6
            AW: Kündigungsfrist für Lohngruppe G4

            Zitat von peptona Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            ich möchte meinen derzeitigen Job kündigen und suche jetzt nach der von mir einzuhaltenden Kündigungsfrist.

            In meinem Arbeitsvertag steht zur Kündigungsfrist:
            Nach Ablauf der Probezeit gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.

            Soweit klar denke ich, der einzige Satz der auf einen Tarifvertrag hinweist ist...
            Der Arbeitnehmer wird entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen in die Gehalts-/ Lohngruppe G4 eingruppiert und vergütet.

            Wäre schön was von euch zu hören und bin für alle Antworten sehr dankbar.
            Hallo, peptona
            dann schau halt in den für dich zuständigen Tarifvertrag.
            Welche Branche ist es denn?
            Gruß FS
            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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