Hallo,
am Freitag wurde mir aus "dringenden betrieblichen Erfordernissen" gekündigt.
Ich arbeite seit Juni 2003 in der Firma. Allerdings war ich nur als studentische Aushilfe (20Std/Woche) angestellt. Seit Oktober 2009 wurde ich nach Beendigung meines Studiums unbefristet fest angestellt (40Std.Woche).
Nun wurde mir die Kündigung gegeben mit der Begründung man sei mit meiner Arbeit nicht zufrieden. Dies finde ich nach fast 7 JAhren schon fragwürdig. Gleichzeitig wurde mir eine Abfindung in Höhe von 1.500 € angeboten. Parallel dazu wurde mir angeboten, wieder als 20 Stunden Kraft zu arbeiten, dies kommt für mich eigentlich nicht in Frage, nicht nur finanziell sondern auch menschlich. Ich finde es verwerflich mir zu unterstellen, dass ich nicht gut arbeite, aber für eine kostengünstige Variante anscheinend noch gut genug...
Was meint ihr? Ist die Höhe der Abfindung so angemessen? Ich weiß nicht wie sich das zusammensetzt wenn ich die meiste Zeit nur studentische Aushilfe war und nur so kurze Zeit Festangestellte. Oder zählt die Betriebszugehörigkeit, ganz gleich als was..
Bitte helft mir!
am Freitag wurde mir aus "dringenden betrieblichen Erfordernissen" gekündigt.
Ich arbeite seit Juni 2003 in der Firma. Allerdings war ich nur als studentische Aushilfe (20Std/Woche) angestellt. Seit Oktober 2009 wurde ich nach Beendigung meines Studiums unbefristet fest angestellt (40Std.Woche).
Nun wurde mir die Kündigung gegeben mit der Begründung man sei mit meiner Arbeit nicht zufrieden. Dies finde ich nach fast 7 JAhren schon fragwürdig. Gleichzeitig wurde mir eine Abfindung in Höhe von 1.500 € angeboten. Parallel dazu wurde mir angeboten, wieder als 20 Stunden Kraft zu arbeiten, dies kommt für mich eigentlich nicht in Frage, nicht nur finanziell sondern auch menschlich. Ich finde es verwerflich mir zu unterstellen, dass ich nicht gut arbeite, aber für eine kostengünstige Variante anscheinend noch gut genug...
Was meint ihr? Ist die Höhe der Abfindung so angemessen? Ich weiß nicht wie sich das zusammensetzt wenn ich die meiste Zeit nur studentische Aushilfe war und nur so kurze Zeit Festangestellte. Oder zählt die Betriebszugehörigkeit, ganz gleich als was..
Bitte helft mir!
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