Hallo,
ich arbeite seit 01.07.22 bei einer ZAF und da mein Vertrag verlängert wird, werde ich auch über den Jahreswechsel dort beschäftigt bleiben.
Am Montag habe ich den Termin zur Vertragsverlängerung und da möchte ich das mit dem Urlaubsanspruch klären und gerne wissen, wie die Sachlage ist.
In den ersten 6 Monaten haben ich ja nur Urlaubsanspruch entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz, d.h. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Also habe ich nach diesem vollendeten November(Mein 5. voller Monat) einen Anspruch von 20/12 x 5= 8,33= 8 Tage.
So weit, so klar.
Nach dem 6. vollendeten Monat ändert sich das ja aber deutlich, dann gilt der Manteltarifvertrag IGZ-DGB.
Dieser sieht 25 Urlaubstage/Jahr vor.
D.h. im Januar 23 sollte ich dann einen Urlaubsanspruch von 25/12 x 6=12,5=13 Tage haben, richtig?
Oder verfällt mein Resturlaub, den ich bis Ende des Jahres hatte und ich starte im Januar mit den 2,08 Tagen (25/12), die ich im Dezember erhalte?
Das wäre natürlich krass zum meinem Nachteil. Ich bitte um Hilfe, falls sich jemand auskennt.
Ich sehe es schon kommen, dass ich dabei über den Tisch gezogen werde und quasi nichts dagegen machen kann...
Wegen dem 01.07. als Starttermin bekomme ich schon kein Weihnachtsgeld und dann wird es mich evtl auch noch 3 Urlaubstage kosten...
Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas konkretes sagen könnte.
VIelen Dank im Vorraus!
ich arbeite seit 01.07.22 bei einer ZAF und da mein Vertrag verlängert wird, werde ich auch über den Jahreswechsel dort beschäftigt bleiben.
Am Montag habe ich den Termin zur Vertragsverlängerung und da möchte ich das mit dem Urlaubsanspruch klären und gerne wissen, wie die Sachlage ist.
In den ersten 6 Monaten haben ich ja nur Urlaubsanspruch entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz, d.h. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Also habe ich nach diesem vollendeten November(Mein 5. voller Monat) einen Anspruch von 20/12 x 5= 8,33= 8 Tage.
So weit, so klar.
Nach dem 6. vollendeten Monat ändert sich das ja aber deutlich, dann gilt der Manteltarifvertrag IGZ-DGB.
Dieser sieht 25 Urlaubstage/Jahr vor.
D.h. im Januar 23 sollte ich dann einen Urlaubsanspruch von 25/12 x 6=12,5=13 Tage haben, richtig?
Oder verfällt mein Resturlaub, den ich bis Ende des Jahres hatte und ich starte im Januar mit den 2,08 Tagen (25/12), die ich im Dezember erhalte?
Das wäre natürlich krass zum meinem Nachteil. Ich bitte um Hilfe, falls sich jemand auskennt.
Ich sehe es schon kommen, dass ich dabei über den Tisch gezogen werde und quasi nichts dagegen machen kann...
Wegen dem 01.07. als Starttermin bekomme ich schon kein Weihnachtsgeld und dann wird es mich evtl auch noch 3 Urlaubstage kosten...
Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas konkretes sagen könnte.
VIelen Dank im Vorraus!
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