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Urlaubsanspruch nach 6 Monaten bei Jahreswechsel

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  • Urlaubsanspruch nach 6 Monaten bei Jahreswechsel

    Hallo,

    ich arbeite seit 01.07.22 bei einer ZAF und da mein Vertrag verlängert wird, werde ich auch über den Jahreswechsel dort beschäftigt bleiben.
    Am Montag habe ich den Termin zur Vertragsverlängerung und da möchte ich das mit dem Urlaubsanspruch klären und gerne wissen, wie die Sachlage ist.

    In den ersten 6 Monaten haben ich ja nur Urlaubsanspruch entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz, d.h. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
    Also habe ich nach diesem vollendeten November(Mein 5. voller Monat) einen Anspruch von 20/12 x 5= 8,33= 8 Tage.
    So weit, so klar.

    Nach dem 6. vollendeten Monat ändert sich das ja aber deutlich, dann gilt der Manteltarifvertrag IGZ-DGB.
    Dieser sieht 25 Urlaubstage/Jahr vor.

    D.h. im Januar 23 sollte ich dann einen Urlaubsanspruch von 25/12 x 6=12,5=13 Tage haben, richtig?
    Oder verfällt mein Resturlaub, den ich bis Ende des Jahres hatte und ich starte im Januar mit den 2,08 Tagen (25/12), die ich im Dezember erhalte?
    Das wäre natürlich krass zum meinem Nachteil. Ich bitte um Hilfe, falls sich jemand auskennt.

    Ich sehe es schon kommen, dass ich dabei über den Tisch gezogen werde und quasi nichts dagegen machen kann...
    Wegen dem 01.07. als Starttermin bekomme ich schon kein Weihnachtsgeld und dann wird es mich evtl auch noch 3 Urlaubstage kosten...

    Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas konkretes sagen könnte.

    VIelen Dank im Vorraus!

  • #2
    Du hast eine kleinigkeit falsch aufgefasst
    Beim igz hast von Tag 1 an den vollen Anspruch, nur wenn du vor 6 Monaten ausscheidest wird das auf den Anspruch nach bundesurlaubsgesetz reduziert.

    In deinem Fall ändert das aber grundsätzlich nix

    Mit einem Start Termin 1.7. erfuellst du im Jahr 2022 die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch nicht. Das heisst du bekommst 6/12 Teilurlaub, also 12,5 aufgerundet 13.
    Im Januar beginnt ein neues Urlaubsjahr. Da du die Wartezeit am 1.1 erfüllt hast, hast du direkt 25 Tage Urlaubsanspruch. Im Juli 2023 bist du im zweiten Jahr deiner Beschäftigung, das heisst ab dort stehen dir weitere 2 Tage Jahresurlaub zu.

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    • #3
      Hallo,
      erst einmal vielen lieben Dank für die rasche Antwort.
      Eine Sache ist mir allerdings noch unklar.
      Den Urlaubsanspruch für Dezember erhalte ich aber doch erst, wenn ich den vollständigen Dezember hinter mir habe, nicht?
      D.h. Stand heute (01.12.22) habe ich den Urlaubsanspruch für 5 volle Monate, also 5/12 x 25 = 10,4 = 10 Tage.
      Oder muss mir die ZAF den Urlaub für Dezember noch in diesem Jahr gewähren?
      Ich vertraue meinem Arbeitgeber überhaupt nicht. Habe auch von meinen Kollegen nichts Gutes gehört und seine google-Bewertung liegt bei 1,4 Sternen...

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Serral87 Beitrag anzeigen
        Oder muss mir die ZAF den Urlaub für Dezember noch in diesem Jahr gewähren?
        Diese Frage ist aber letztlich nicht relevant. Wenn dir der AG den Urlaub nicht gewährt dieses Jahr, muss er ihn dir nächstes Jahr gewähren. Die Tage gehen dir nicht verloren.
        Und z.b. könnte dir der AG die Tage ja zwischen Weihnachten und Neujahr gewähren, ohne dass er ein Risiko eingeht, dass du vorher kündigst.


        Die Frage und die hat google beantwortet ist, was dein grundsätzlicher Anspruch in Tagen ist und den muss dir der AG gewähren.

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