Hallo Zusammen,
ich arbeite seit 4,5 Jahren in der IT Branche und habe Mitte Januar gekündigt zum 30.06 (3 Monate auf Quartalsende), allerdings mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag zum 30.04. Jetzt habe ich von meinem AG das Angebot bekommen, zum 30.04. gehen zu können, allerdings werden mir alle Überstunden (aktuell ca. 60) sowie der gesamte anteilige Jahresurlaub (10 Tage) nur ausgezahlt. Ist das rechtens? Ich wollte eigentlich nicht am Freitag alles abgeben um an Montag dann bei meinem neuen AG anzufangen.
Ich würde gerne noch unsere Geschäftsführung anschreiben, da lt. Kultursätzen unserer Firma eine "offene und ehrliche Kommunikation herrscht " und die "worklife-balance" wichtiger Bestandteil ist -angeblich. Ich habe allein in 2021 314 Überstunden gemacht, von den 180 ausgezahlt wurden. Kann es für mich noch Konsequenzen haben, wenn ich diese Zahl nenne und angebe, dass man einem verdienten Mitarbeiter nicht mit dem obigen Angbot "vom Hof jagt", sondern eigentlich wenigesten der Urlaub genommen werden sollte? Oder muss ich Konsequenzen fürchten, da die Anzahl der Übestünden gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat? Ich will kein Risiko eingehen, anderseit habe ich ja wenig zu verlieren und sie sollen ruhig wissen, wieviel tatsächlich gearbeitet werden musste.
Mit der Bitte um kurze rechtliche Einschätzung, vielen Dank Euch allen da draußen!
Gruß D.A.
ich arbeite seit 4,5 Jahren in der IT Branche und habe Mitte Januar gekündigt zum 30.06 (3 Monate auf Quartalsende), allerdings mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag zum 30.04. Jetzt habe ich von meinem AG das Angebot bekommen, zum 30.04. gehen zu können, allerdings werden mir alle Überstunden (aktuell ca. 60) sowie der gesamte anteilige Jahresurlaub (10 Tage) nur ausgezahlt. Ist das rechtens? Ich wollte eigentlich nicht am Freitag alles abgeben um an Montag dann bei meinem neuen AG anzufangen.
Ich würde gerne noch unsere Geschäftsführung anschreiben, da lt. Kultursätzen unserer Firma eine "offene und ehrliche Kommunikation herrscht " und die "worklife-balance" wichtiger Bestandteil ist -angeblich. Ich habe allein in 2021 314 Überstunden gemacht, von den 180 ausgezahlt wurden. Kann es für mich noch Konsequenzen haben, wenn ich diese Zahl nenne und angebe, dass man einem verdienten Mitarbeiter nicht mit dem obigen Angbot "vom Hof jagt", sondern eigentlich wenigesten der Urlaub genommen werden sollte? Oder muss ich Konsequenzen fürchten, da die Anzahl der Übestünden gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat? Ich will kein Risiko eingehen, anderseit habe ich ja wenig zu verlieren und sie sollen ruhig wissen, wieviel tatsächlich gearbeitet werden musste.
Mit der Bitte um kurze rechtliche Einschätzung, vielen Dank Euch allen da draußen!
Gruß D.A.
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