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Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

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  • Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

    Hallo,

    mein Betrieb reduziert derzeit seine Mitarbeiterzahl und bietet zum Ausgleich für einen freiwilligen Austritt eine Abfindung sowie den Übergang in eine Transfergesellschaft an.
    Ich habe dieses Angebot bekommen und würde es grundsätzlich annehmen - um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen - bin allerdings zwischenzeitlich schwanger geworden. Da ich gerade erst am Anfang der Schwangerschaft stehe, habe ich darüber noch nichts verlauten lassen.
    Frage: kann ich auch schwanger in die Transfergesellschaft wechseln? Bekomme ich dort überhaupt Geld, wo ich doch im Grunde nicht "vermittelbar" bin?

    Danke für die Klärung und viele Grüsse,

    Annette

  • #2
    AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

    Zitat von Annette W. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Betrieb reduziert derzeit seine Mitarbeiterzahl und bietet zum Ausgleich für einen freiwilligen Austritt eine Abfindung sowie den Übergang in eine Transfergesellschaft an.
    Ich habe dieses Angebot bekommen und würde es grundsätzlich annehmen - um einer betriebsbedingten Kündigung zu entgehen - bin allerdings zwischenzeitlich schwanger geworden. Da ich gerade erst am Anfang der Schwangerschaft stehe, habe ich darüber noch nichts verlauten lassen.
    Frage: kann ich auch schwanger in die Transfergesellschaft wechseln? Bekomme ich dort überhaupt Geld, wo ich doch im Grunde nicht "vermittelbar" bin?

    Danke für die Klärung und viele Grüsse,

    Annette
    Wenn Du Schwanger bist hast Du Kündigungsschutz, da geht keine betriebsbedingte Kündigung.
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

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    • #3
      AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

      Hallo BIG

      Zitat von BIG Beitrag anzeigen
      Wenn Du Schwanger bist hast Du Kündigungsschutz, da geht keine betriebsbedingte Kündigung.
      Annette schrieb:
      und bietet zum Ausgleich für einen freiwilligen Austritt eine Abfindung sowie den Übergang in eine Transfergesellschaft an.

      Das wird bei einer freiwilligen Aufhebung aber nicht zu Buche schlagen.

      Hallo Annette W.

      Ja, Sie können auch schwanger in eine Transfergesellschaft wechseln. Sie nicht nicht unvermittelbar, sondern nur schwerer vermittelbar.

      Allerdings bedenken Sie trotzdem auch, was BIG ins Spiel brachte: Sie geben den besonderen Küschutz auf, der eine Kündigung erst einmal unmöglich macht. Wenn Sie aber eh vorhaben, nach der Geburt inkl Elternzeit nicht zum AG zurückkehren zu wollen und gerne noch eine Abfindung mitnehmen möchten, warum nicht?

      Gruß,
      LeoLo
      Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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      • #4
        AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

        Puuuuh, das sind aber äusserst fragwürdige Antworten.

        Wenn man in eine Transfergesellschaft wechselt zahlt die AFA Transferkurzarbeitergeld weil durch den Übertritt eine drohende betriebsbedingte Kündigung vermieden wird.

        Bei Schwangerschaft hat man besonderen Kündigungsschutz und somit droht einem nicht die betriebsbedingte Kündigung. Hier könnte sich die AFA durchaus weigern, Transferkunrzarbeitergeld zu zahlen. Wenn der ehemalige Arbeitgeber diese Gefahr wissentlich in Kauf nimmt, ist das seine Sache wenn er nachher sämtliche Kosten zu tragen hat, aber wenn er von der Schwangerschaft nicht weiß, kann er sich auch der Problematik nicht bewusst sein.

        Fazit: Dem AG die Schwangerschaft mitteilen und ihm den Übertritt schmackhaft machen. Dann kann der AG mit der AFA klären, ob trotzdem Transfer KUG fließt, da man ja mit dem Übertritt einen anderen vor der Kündigung bewahrt hat!

        Gruß
        Micha

        Kommentar


        • #5
          AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

          Hallo

          Zitat von Micha Beitrag anzeigen
          Puuuuh, das sind aber äusserst fragwürdige Antworten.

          ...

          Fazit: Dem AG die Schwangerschaft mitteilen und ihm den Übertritt schmackhaft machen. Dann kann der AG mit der AFA klären, ob trotzdem Transfer KUG fließt, da man ja mit dem Übertritt einen anderen vor der Kündigung bewahrt hat!
          Und wenn man dem AG die Schwangerschaft nicht mitteilt? Könnte es sein, daß dein komplettes Argumentationsgebilde einer "nicht fragwürdigen Antwort" damit zusammenbricht?

          Gruß,
          LeoLo
          Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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          • #6
            AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

            Auch wenn man dem AG die Schwangerschaft nicht mitteilt, wird das wohl irgendwann offensichtlich und die Leute von der AFA können auch rückrechnen...

            Wenn dann irgendwann die Thematik aufschlägt und die AFA fordert das Geld zurück, erstattest du dann dem AG die Kosten weil du die Fragerin dahingehend beraten hast, sie solle die Schwangerschaft verheimlichen?

            Kommentar


            • #7
              AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

              Zitat von Micha Beitrag anzeigen
              Auch wenn man dem AG die Schwangerschaft nicht mitteilt, wird das wohl irgendwann offensichtlich und die Leute von der AFA können auch rückrechnen...

              Wenn dann irgendwann die Thematik aufschlägt und die AFA fordert das Geld zurück, erstattest du dann dem AG die Kosten weil du die Fragerin dahingehend beraten hast, sie solle die Schwangerschaft verheimlichen?
              Hallo Micha,

              Du meinst also, daß die AfA vom AG Geld verlangt, weil der von einer Schwangerschaft nichts wußte?

              Faszinierend... Auf was für Ideen man kommen kann...

              Übrigens "berate" ich hier niemanden.

              Gruß,
              LeoLo
              Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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              • #8
                AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

                Hallo Leolo,

                ja das meine ich. Wir haben aktuell so einen ähnlichen Fall. Mitarbeiterin in Elternzeit will zum 01.03 in BQG, ist aber noch in Elternzeit bis 30.06. AFA sagt, sie zahlen kein TransferKUG für Mitarbeiterinnen, denen nicht betriebsbedingt gekündigt werden kann.

                Wenn Annette die Schwangerschaft beim AG verschweigt, kann es trotzdem noch sein, dass die AFA die Leistungen streicht/zurückfordert, wenn rauskommt, dass die Schwangerschaft vor Übertritt bestanden hatte. Das gäbe dann sicher einen Streitfall.

                Da ist es doch besser das vorab mit dem AG oder dem Betreiber der BQG zu besprechen.

                Gruß
                Micha

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                • #9
                  AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

                  Hallo Micha

                  Die Fälle sind nicht vergleichbar. Entscheidend würde der Zeitpunkt der Kenntnis von der Schwangerschaft sein.

                  Du hast sicherlich nicht Unrecht, daß eine vorherige Klärung sehr sinnvoll sein kann. Sie kann aber auch zu verschlossenen Türen führen.

                  Gruß,
                  LeoLo
                  Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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                  • #10
                    AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

                    Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
                    Hallo Micha

                    Die Fälle sind nicht vergleichbar. Entscheidend würde der Zeitpunkt der Kenntnis von der Schwangerschaft sein.

                    Du hast sicherlich nicht Unrecht, daß eine vorherige Klärung sehr sinnvoll sein kann. Sie kann aber auch zu verschlossenen Türen führen.

                    Gruß,
                    LeoLo

                    Guten Morgen LeoLo,

                    ich sehe das immer noch anders, ich bezweifel nämlich dass der Sachbearbeiter der AfA deine Meinung teilt.

                    Wie bereits gesagt gibt es Transferkurzarbeitergeld für Menschen, denen eine betr.bed.-KÜ droht. Einer Schwangeren droht nun mal keine betr.bed-KÜ!!

                    Aber andersrum:

                    Der AG hat das Interesse, Personalüberhänge abzubauen um Personalkosten zu senken. Also Ausgleich zahlt er den betroffenen Mitarbeitern für die entstehenden Nachteile durch Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung und trägt die Kosten für eine BQG.

                    Frage:

                    - Welchen Nachteil hat der AG wenn die Schwangere bleibt, sie wird eh in absehbarer Zeit nicht mehr arbeiten. Wofür sollte er Abfindung zahlen.

                    - Welchen Grund hat die AfA, einer Schwangeren die BQG (mit)zufinanzieren welche gar nicht in Anspruch genommen wird da Die Schwangere voraussichtlich in Elternzeit gehen wird?

                    -Welche Nachteile entstehen der Schwangeren, die durch eine Abfindung gemildert werden würden?

                    Meiner Meinung nach entstehen hier sowohl dem AG als auch der AFA Nachteile, wobei der Schwangeren keine Nachteile sondern nur Vorteile entstehen, dies ist aber nicht Sinn eines Sozialplans bzw. einer Sozialabfindung.

                    aus diesen Gründen bin ich immer noch der Meinung, dass die Parteien vorab klären müssen, ob solch eine Vorgehensweise von allen drei getragen werden kann.

                    Gruß
                    Micha

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                    • #11
                      AW: Transfergesellschaft trotz Schwangerschaft?

                      Hallo Micha

                      Die vorgebrachten Argumente im Hinblick auf die Beziehung zwischen Schwangerer und AfA und BQG scheitern an der Frage der Ungleichbehandlung.

                      Aber belassen wir es dabei, daß wir das unterschiedlich einschätzen. Man muß ja nicht immer einer Meinung sein.

                      Ich würde provokativ sogar einen Schritt weitergehen und sogar die in Elternzeit befindliche AN auf dem Klageweg nicht chancenlos sehen, denn sie hätte das absolute Recht eine offensichtlich sozialwidrige / unwirksame Kündigung hinzunehmen, ohne eine Sperrfrist befürchten zu müssen. Dies ist mehrfach durch das BSG bestätigt. Damit könnte man das Argument der AfA torpedieren, daß die AN betriebsbedingt unkündbar ist. Dieses Argument ist nämlich vor allem eins: falsch.

                      Gruß,
                      LeoLo
                      Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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