Teilurlaubsanspruchbesteh t nur in den im Gesetz genannten Fällen:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Ansonsten gilt:
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Was hier der Fall ist.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn 11.01.2021
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Du verwechselst da was.
der volle Urlaubsanspruch besteht, wenn man nach 6 Monaten in der 2. Jahreshälfte ausscheidet. Das ist bei dir aber nicht der Fall.
bei anteiliger Beschäftigung gibt es auch anteilig Urlaub.
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Zitat von Mandy Brand Beitrag anzeigen
Ich kannte das aus der Vergangenheit so, dass bei mehr als 6 Monaten Anstellungsverhältnis der volle Urlaubsanspruch besteht.
Bringe ich da etwas durcheinander?
Für den darüber hinaus gehenden Anspruch kann im Arbeitsvertrag was anderes geregelt sein.
Ist da allerdings nichts geregelt (zu Teilurlaub), hast du den vollen Anspruch.
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Es muss ja zumindest eine vertragliche Lösung geben welche die 30 Tage regelt. Wie ist die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch?
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Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn 11.01.2021
Hallo,
mein Arbeitsgebinn war am 11.01.2021, laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaubsanspruch.
Ich habe dies auch bei meinen Urlaubsanträgen im letzten Jahr immer so abgebildet, also Anspruch 30 mit diesem Antrag genommen 5, usw.
Nun teilt mir das Personalbüro mit, dass ich keine 2 Resturlaubstage habe, da ich ja nur 28 Tage Urlaub nehmen kann. Im Januar wurde aufgrund der fehlenden 6 Arbeitstage kein Urlaubsanspruch erarbeitet.
Ich kannte das aus der Vergangenheit so, dass bei mehr als 6 Monaten Anstellungsverhältnis der volle Urlaubsanspruch besteht.
Bringe ich da etwas durcheinander? Gilt das nur, wenn ich nach 6 Arbeitsmonaten das Unternehmen verlasse?
Wir haben keinen Tarifvertrag, es gelten also die gesetzlichen Regelungen.
Ich bin dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mandy
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