Hallo,
mein Arbeitsgebinn war am 11.01.2021, laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaubsanspruch.
Ich habe dies auch bei meinen Urlaubsanträgen im letzten Jahr immer so abgebildet, also Anspruch 30 mit diesem Antrag genommen 5, usw.
Nun teilt mir das Personalbüro mit, dass ich keine 2 Resturlaubstage habe, da ich ja nur 28 Tage Urlaub nehmen kann. Im Januar wurde aufgrund der fehlenden 6 Arbeitstage kein Urlaubsanspruch erarbeitet.
Ich kannte das aus der Vergangenheit so, dass bei mehr als 6 Monaten Anstellungsverhältnis der volle Urlaubsanspruch besteht.
Bringe ich da etwas durcheinander? Gilt das nur, wenn ich nach 6 Arbeitsmonaten das Unternehmen verlasse?
Wir haben keinen Tarifvertrag, es gelten also die gesetzlichen Regelungen.
Ich bin dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mandy
mein Arbeitsgebinn war am 11.01.2021, laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaubsanspruch.
Ich habe dies auch bei meinen Urlaubsanträgen im letzten Jahr immer so abgebildet, also Anspruch 30 mit diesem Antrag genommen 5, usw.
Nun teilt mir das Personalbüro mit, dass ich keine 2 Resturlaubstage habe, da ich ja nur 28 Tage Urlaub nehmen kann. Im Januar wurde aufgrund der fehlenden 6 Arbeitstage kein Urlaubsanspruch erarbeitet.
Ich kannte das aus der Vergangenheit so, dass bei mehr als 6 Monaten Anstellungsverhältnis der volle Urlaubsanspruch besteht.
Bringe ich da etwas durcheinander? Gilt das nur, wenn ich nach 6 Arbeitsmonaten das Unternehmen verlasse?
Wir haben keinen Tarifvertrag, es gelten also die gesetzlichen Regelungen.
Ich bin dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mandy
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