Hallo,
ich arbeite seit 14 Jahren bei der Caritas, in Nordrhein-Westfalen, in der ambulanten Pflege. Tarifvertrag AVR Caritas Anlage 32. Mein erlernter Beruf ist Arzthelferin. Ich werde in der Gehaltsgruppe P4 eingestuft, gleichbedeutend mit einer Pflegehilfskraft ohne eine Ausbildung. Dann gibt es noch P6 Pflegehelferin mit mindestens 1 jähriger Ausbildung. Mein erlernter Beruf ermöglicht mir fast alles machen zu dürfen. Es gibt wirklich nur noch ganz wenige Ausnahmen, genauso wie bei einer Pflegehelferin mit mindestens 1jähriger Ausbildung.
Nun habe ich darum gebeten, die Eingruppierung in P6 zu ändern, aber es sieht so aus als habe ich da keine Chance.
Meine Fragen ist 1. Können Sie nicht oder wollen Sie nicht? Gibt es bei der AVR keinen Ermessensspielraum?
2. Gibt es die Möglichkeit einer Angleichung, auch ohne die Ausbildung, zu bekommen?
Es geht hier nicht um Pflegefachkraft, da sind mir die Unterschiede schon bewusst. Dies ist mit 50 Jahren auch nicht mehr mein Ziel. Da ich alleinerziehend bin, mit zwei Studierenden Kindern, kommt generell keine Ausbildung mehr in Frage.
Dennoch finde ich es schon fast unverschämt. Ich habe einer drei jährige Ausbildung in einem Medizinischen Beruf, die Tätigkeiten unterscheiden sich nicht im geringsten von denen einer Pflegehelferin mit mindestens 1 jähriger Ausbildung und dennoch bin ich eine billige Pflegehilfskraft.
Vielen Dank ❣
ich arbeite seit 14 Jahren bei der Caritas, in Nordrhein-Westfalen, in der ambulanten Pflege. Tarifvertrag AVR Caritas Anlage 32. Mein erlernter Beruf ist Arzthelferin. Ich werde in der Gehaltsgruppe P4 eingestuft, gleichbedeutend mit einer Pflegehilfskraft ohne eine Ausbildung. Dann gibt es noch P6 Pflegehelferin mit mindestens 1 jähriger Ausbildung. Mein erlernter Beruf ermöglicht mir fast alles machen zu dürfen. Es gibt wirklich nur noch ganz wenige Ausnahmen, genauso wie bei einer Pflegehelferin mit mindestens 1jähriger Ausbildung.
Nun habe ich darum gebeten, die Eingruppierung in P6 zu ändern, aber es sieht so aus als habe ich da keine Chance.
Meine Fragen ist 1. Können Sie nicht oder wollen Sie nicht? Gibt es bei der AVR keinen Ermessensspielraum?
2. Gibt es die Möglichkeit einer Angleichung, auch ohne die Ausbildung, zu bekommen?
Es geht hier nicht um Pflegefachkraft, da sind mir die Unterschiede schon bewusst. Dies ist mit 50 Jahren auch nicht mehr mein Ziel. Da ich alleinerziehend bin, mit zwei Studierenden Kindern, kommt generell keine Ausbildung mehr in Frage.
Dennoch finde ich es schon fast unverschämt. Ich habe einer drei jährige Ausbildung in einem Medizinischen Beruf, die Tätigkeiten unterscheiden sich nicht im geringsten von denen einer Pflegehelferin mit mindestens 1 jähriger Ausbildung und dennoch bin ich eine billige Pflegehilfskraft.
Vielen Dank ❣
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