Hallo,
nehmen wir mal an, das ein AN fristgerecht entlassen wurde. Sein ALG1 wurde durch die Arge berechnet und monatlich ausbezahlt. Gleichzeitig hat der AN Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, da ihm zu wenig Gehalt bezahlt wurde. Der AG musste nachdem Prozess 2 Bruttogehälter nachbezahlen was er dann auch gemacht mit allen Abgaben. Die Gehaltsabrechnung fällt in den Zeitraum in dem der AN ALG1 bezieht. AN informiert die Arge darüber und reicht das angeforderte Urteil, die Gehaltsabrechnung für die Nachzahlung und auch den Elektronischen Lohnsteuerbescheid für die Gehaltsnachzahlung bei der Arge ein. Muss die Arge jetzt auch eine Neuberechnung des ALG 1 rückwirkend machen und dem ALG1-Empfänger eine Nachzahlung leisten, da sich ja sein ursprüngliches Gesamteinkommen das seinerzeit zur Berechnung des ALG1 genommen wurde erhöht hat um die 2 Bruttogehälter die regulär abgerechnet wurden?
Einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mike
nehmen wir mal an, das ein AN fristgerecht entlassen wurde. Sein ALG1 wurde durch die Arge berechnet und monatlich ausbezahlt. Gleichzeitig hat der AN Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, da ihm zu wenig Gehalt bezahlt wurde. Der AG musste nachdem Prozess 2 Bruttogehälter nachbezahlen was er dann auch gemacht mit allen Abgaben. Die Gehaltsabrechnung fällt in den Zeitraum in dem der AN ALG1 bezieht. AN informiert die Arge darüber und reicht das angeforderte Urteil, die Gehaltsabrechnung für die Nachzahlung und auch den Elektronischen Lohnsteuerbescheid für die Gehaltsnachzahlung bei der Arge ein. Muss die Arge jetzt auch eine Neuberechnung des ALG 1 rückwirkend machen und dem ALG1-Empfänger eine Nachzahlung leisten, da sich ja sein ursprüngliches Gesamteinkommen das seinerzeit zur Berechnung des ALG1 genommen wurde erhöht hat um die 2 Bruttogehälter die regulär abgerechnet wurden?
Einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mike
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