Hallo,
ein AN wird am letzten Tag der Probezeit gekündigt.
Nach Erhalt der Kündigung schaut der AN in seine PA und dort gibt es einen drei Monate alten Eintrag, dass der AN zum Ende der Probezeit gekündigt werden soll.
Hätte der AG dem AN bereits vor drei Monaten die Probezeitkündigung ankündigen müssen, damit der AN sich rechtzeitig Arbeit suchend, arbeitslos melden kann und auch schon rechtzeitig Bewerbungen schreiben kann ... Falls ja, aus welche Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Danke.
MfG
ein AN wird am letzten Tag der Probezeit gekündigt.
Nach Erhalt der Kündigung schaut der AN in seine PA und dort gibt es einen drei Monate alten Eintrag, dass der AN zum Ende der Probezeit gekündigt werden soll.
Hätte der AG dem AN bereits vor drei Monaten die Probezeitkündigung ankündigen müssen, damit der AN sich rechtzeitig Arbeit suchend, arbeitslos melden kann und auch schon rechtzeitig Bewerbungen schreiben kann ... Falls ja, aus welche Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Danke.
MfG
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