Zitat von Samiam78
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diese Angelegenheit würde ich genau so mit dem neuen Arbeitgeber besprechen. Wenn das keine Konkurrenzsituation ist und auch sonst keine betrieblichen Belange dagegen sprechen, sehe ich keine Gründe, die dem entgegenstehen. Dennoch sollte dein AG von deiner Nebentätigkeit erfahren und die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.
Wenn du das nicht vorab mitteilst und dein AG später zufällig davon erfährt, kommst du in einen Rechtfertigungszwang, den du vorher hättest vermeiden können.
Gruß,
werner
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