Guten Tag zusammen,
meine Frau befindet sich zur Zeit noch in der Probzeit ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses und möchte zu Morgen, den 16.11. die Kündigung einreichen.
Im Arbeitsvertrag ist folgende Frist festgelegt:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Freistellung
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
gekündet werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung.
Wäre somit die Kündigung zum 30.11. rechtskräftig?
Rein rechnerisch sollte es ja passen 16.11. + 14 Tage = 30.11.
Eine zeitnahe Rückmeldung wäre super.
Vielen Dank vorab.
VG Marco
meine Frau befindet sich zur Zeit noch in der Probzeit ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses und möchte zu Morgen, den 16.11. die Kündigung einreichen.
Im Arbeitsvertrag ist folgende Frist festgelegt:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Freistellung
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der
Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
gekündet werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung.
Wäre somit die Kündigung zum 30.11. rechtskräftig?
Rein rechnerisch sollte es ja passen 16.11. + 14 Tage = 30.11.
Eine zeitnahe Rückmeldung wäre super.
Vielen Dank vorab.
VG Marco
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