Schönen guten Tag,
ich bin Beschäftigter in einem Handwerksbetrieb (als Büro/Disposition/Verwaltungskraft) mit ca. 20 internen Mitarbeitern und knapp 50 Monteuren.
Jetzt ist der Fall aufgetreten, dass in unserer Abteilung (2- 4 Mitarbeiter die einfache Bürokaufmannsaufgaben und ein bisschen Planung übernehmen) 2 Mitarbeiter gleichzeitigt im Urlaub.
Der Arbeitgeber hat angedeutet, dass die restlichen Mitarbeiter in dieser Zeit 10 Stunden pro Tag und an Samstag arbeiten müssten (in der Regel 5 Tage Woche).
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung Überstunden zu leisten. Diese Überstunden werden durch Freistellung abgegolten.
Besteht der Fall, der betrieblichen Notwendigkeit
1.) Wenn andere im Urlaub sind? (müsste er dann nicht die Mitarbeiter eher aus dem Urlaub holen wenn die Arbeit nicht fertig wird?)
2.) Wenn die Arbeiten auch andere im Unternehmen ausüben können (von der Schwierigkeit und benötigte Qualifikationen)
Der Arbeitgeber stellt grundsätzlich keinen Ersatz für erkrankte oder beurlaubte Mitarbeiter. Die die Urlaub machen, sollen für den Urlaub vorarbeiten und länger machen.
Ich würde mich über Hilfestellung freuen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jetrax
ich bin Beschäftigter in einem Handwerksbetrieb (als Büro/Disposition/Verwaltungskraft) mit ca. 20 internen Mitarbeitern und knapp 50 Monteuren.
Jetzt ist der Fall aufgetreten, dass in unserer Abteilung (2- 4 Mitarbeiter die einfache Bürokaufmannsaufgaben und ein bisschen Planung übernehmen) 2 Mitarbeiter gleichzeitigt im Urlaub.
Der Arbeitgeber hat angedeutet, dass die restlichen Mitarbeiter in dieser Zeit 10 Stunden pro Tag und an Samstag arbeiten müssten (in der Regel 5 Tage Woche).
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung Überstunden zu leisten. Diese Überstunden werden durch Freistellung abgegolten.
Besteht der Fall, der betrieblichen Notwendigkeit
1.) Wenn andere im Urlaub sind? (müsste er dann nicht die Mitarbeiter eher aus dem Urlaub holen wenn die Arbeit nicht fertig wird?)
2.) Wenn die Arbeiten auch andere im Unternehmen ausüben können (von der Schwierigkeit und benötigte Qualifikationen)
Der Arbeitgeber stellt grundsätzlich keinen Ersatz für erkrankte oder beurlaubte Mitarbeiter. Die die Urlaub machen, sollen für den Urlaub vorarbeiten und länger machen.
Ich würde mich über Hilfestellung freuen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jetrax
Kommentar