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"Rollende Woche" - was ist zulässig???

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  • "Rollende Woche" - was ist zulässig???

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten meines Vaters. Er arbeitet als CNC-Bediener seit 8 Jahren im 3-Schicht-Modus. Zwischenzeitlich, wie auch jetzt wieder, wird dieser Modus umgewandelt in den Modus "rollende Woche" aufgrund des Auftragsdrucks. "Rollende Woche" heißt für ihn, 7 Arbeit, 1 frei, 7 Arbeit, 1 frei, 7 Arbeit, 4 frei. Ich finde es unglaublich, dass so etwas in Deutschland möglich ist - zwischen Schichtwechseln nur 1 Tag frei und nach einem Schichtblock dann mal 4 Tage!!! Von seiten des AG wird wohl so argumentiert, dass der 7. Tag auf ein Stundenkonto gebucht wird für auftragsschwache Zeiten.
    Wie gesagt, ich halte dies für ungeheuerliche Bedingungen - das Eheleben meiner Eltern ist unter diesen Umständen nur mit größten Anstrengungen, sorgfältigster Planung und mit erheblichen Einschränkungen möglich.
    Ich bin gespannt auf Informationen - Danke.

  • #2
    AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

    Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten meines Vaters. Er arbeitet als CNC-Bediener seit 8 Jahren im 3-Schicht-Modus. Zwischenzeitlich, wie auch jetzt wieder, wird dieser Modus umgewandelt in den Modus "rollende Woche" aufgrund des Auftragsdrucks. "Rollende Woche" heißt für ihn, 7 Arbeit, 1 frei, 7 Arbeit, 1 frei, 7 Arbeit, 4 frei. Ich finde es unglaublich, dass so etwas in Deutschland möglich ist - zwischen Schichtwechseln nur 1 Tag frei und nach einem Schichtblock dann mal 4 Tage!!! Von seiten des AG wird wohl so argumentiert, dass der 7. Tag auf ein Stundenkonto gebucht wird für auftragsschwache Zeiten.
    Wie gesagt, ich halte dies für ungeheuerliche Bedingungen - das Eheleben meiner Eltern ist unter diesen Umständen nur mit größten Anstrengungen, sorgfältigster Planung und mit erheblichen Einschränkungen möglich.
    Ich bin gespannt auf Informationen - Danke.
    Theoretisch besteht die Möglichkeit bis 32 Schichten am Stück zu arbeiten. Zu allem anderen wie immer, kommt darauf an, was vereinbart ist.
    Moin, Moin,
    BIG

    "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
    Franz Kafka

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    • #3
      AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

      Hallo BIG,
      Danke für die Antwort. Tatsächlich: 32 Schichten am Stück??? In welchem Zeitraum???
      Ich bin davon ausgegangen, dass es gesetzliche Regelungen gibt zu den freien Tagen zwischen Schichtwechseln und der Anzahl der zusammenhängenden Arbeitstage. Wie kann soetwas "vereinbart" werden in einer Firma ohne Betriebsrat??? Etwa so: der AG sagt: ich biete Dir diesen Job unter folgenden Bedingungen... - nimmst Du ihn oder nicht???
      Beeindruckend, was in Deutschland so möglich zu sein scheint!

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      • #4
        AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

        Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
        Beeindruckend, was in Deutschland so möglich zu sein scheint!
        hallo frag_nach,
        es scheint nicht nur so, es ist leider so.
        Wie kann soetwas "vereinbart" werden in einer Firma ohne Betriebsrat???
        Gerade ohne Vorhandensein eines BR ist das möglich, und vielleicht ist es deshalb eine gute Gelegenheit, über die Wahl eines Betriebsrates ganz intensiv nachzudenken.
        Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

        um des Glückes der Oase willen.
        Martin Kessel

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        • #5
          AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

          Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
          Hallo BIG,
          Danke für die Antwort. Tatsächlich: 32 Schichten am Stück??? In welchem Zeitraum???
          Ich bin davon ausgegangen, dass es gesetzliche Regelungen gibt zu den freien Tagen zwischen Schichtwechseln und der Anzahl der zusammenhängenden Arbeitstage.
          Das ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz.
          Wie kann soetwas "vereinbart" werden in einer Firma ohne Betriebsrat??? Etwa so: der AG sagt: ich biete Dir diesen Job unter folgenden Bedingungen... - nimmst Du ihn oder nicht???
          So ungefähr, unter dem Stichwort Direktionsrecht des AG ( friß Vogel oder stirb )
          Beeindruckend, was in Deutschland so möglich zu sein scheint!
          Kann ich nur Nicoline beipflichten.
          Moin, Moin,
          BIG

          "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
          Franz Kafka

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          • #6
            AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

            Danke Nic.!

            Ich kann das nicht fassen. Aber bevor ich falsche Infos streue, erkundige ich mich zu den exakten Umständen in der Firma. An einen Betriebsrat ist wohl nicht zu denken. Immerhin muss mein Vater froh sein, in Ost-Thüringen überhaupt nen Job zu haben. Jedenfalls belastet die "rollende Woche" die ganze Familie und Planung.
            Ich selbst bin Architekt und kenne aber die Diskussionen im Kollegenkreis - da sieht das Thema Mitarbeiter-Einstellung ganz anders aus. Für kleine Büros ist es oftmals ob der dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte wirtschaftlich riskant oder unmöglich, die Positionen zu besetzen, was dann durch eigene Mehrarbeit ausgeglichen wird! Merkwürdig, dass die Arbeitnehmer-Rechte für Angestellte Schicht-Arbeiter in der Industrie "frei vereinbar" sind...
            ...ich werde also meine eigene Fabrik entwerfen, bauen und dann betreiben, haha...


            ...mein Vater wird natürlich der Schichtleiter und wir entwerfen + produzieren Betriebsratsmobiliar: Konferenztische und Stühle! Ein kreatives Nebenprodukt könnten Betriebsrats-Konzepte und -systeme werden...

            Please join my future AG!
            Zuletzt geändert von frag_nach; 07.02.2010, 12:13.

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            • #7
              AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

              Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
              Jedenfalls belastet die "rollende Woche" die ganze Familie und Planung.
              Glaub ich unbesehen!
              Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
              Für kleine Büros ist es oftmals, ob der dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte, wirtschaftlich riskant oder unmöglich, die Positionen zu besetzen, was dann durch eigene Mehrarbeit ausgeglichen wird!
              Ich glaube, dass den AG heute schon genug Möglichkeiten an die Hand gegeben sind, dieses Risiko sehr klein zu halten.
              Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
              Merkwürdig, dass die Arbeitnehmer-Rechte für Angestellte Schicht-Arbeiter in der Industrie "frei vereinbar" sind...
              Die Arbeitnehmerrechte ergeben sich aus den Gesetzen und solange diese eingehalten werden (wie hier ja wahrscheinlich), ist so ziemlich alles frei vereinbar.
              Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
              ...ich werde also meine eigene Fabrik entwerfen, bauen und dann betreiben, haha...
              und wenn sie fertig ist und alle fleißig arbeiten, werde ich nachfragen, ob es einen Betriebsrat gibt
              Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

              um des Glückes der Oase willen.
              Martin Kessel

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              • #8
                AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                Zitat von frag_nach Beitrag anzeigen
                Danke Nic.!

                Ich kann das nicht fassen. Aber bevor ich falsche Infos streue, erkundige ich mich zu den exakten Umständen in der Firma. An einen Betriebsrat ist wohl nicht zu denken. Immerhin muss mein Vater froh sein, in Ost-Thüringen überhaupt nen Job zu haben. Jedenfalls belastet die "rollende Woche" die ganze Familie und Planung.
                Ich selbst bin Architekt und kenne aber die Diskussionen im Kollegenkreis - da sieht das Thema Mitarbeiter-Einstellung ganz anders aus. Für kleine Büros ist es oftmals ob der dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte wirtschaftlich riskant oder unmöglich, die Positionen zu besetzen, was dann durch eigene Mehrarbeit ausgeglichen wird! Merkwürdig, dass die Arbeitnehmer-Rechte für Angestellte Schicht-Arbeiter in der Industrie "frei vereinbar" sind...
                ...ich werde also meine eigene Fabrik entwerfen, bauen und dann betreiben, haha...


                ...mein Vater wird natürlich der Schichtleiter und wir entwerfen + produzieren Betriebsratsmobiliar: Konferenztische und Stühle! Ein kreatives Nebenprodukt könnten Betriebsrats-Konzepte und -systeme werden...

                Please join my future AG!
                man muß das ganze mal etwas relativieren
                nicht alles was in ausnahmefällen temporär durch das arbeitszeitgesetz möglich wäre
                ist es auch, wenn man die einzel- oder tarifvertraglichen bestimmungen im einzelfall ansieht

                "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                • #9
                  AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                  Zitat von kriegsrat II Beitrag anzeigen
                  man muß das ganze mal etwas relativieren
                  nicht alles was in ausnahmefällen temporär durch das arbeitszeitgesetz möglich wäre
                  ist es auch, wenn man die einzel- oder tarifvertraglichen bestimmungen im einzelfall ansieht
                  Hast Du Recht, aber wenn man die ersten Äußerungen des TE ließ hat man Zweifel ob es das in dem Laden gibt. Er sollte sich wirklich mal gezielt schlau machen.
                  Gruß
                  Moin, Moin,
                  BIG

                  "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
                  Franz Kafka

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                  • #10
                    AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                    Zitat von BIG Beitrag anzeigen
                    Hast Du Recht, aber wenn man die ersten Äußerungen des TE ließ hat man Zweifel ob es das in dem Laden gibt. Er sollte sich wirklich mal gezielt schlau machen.
                    Gruß
                    ..du hast ja schon vor laanger zeit darauf hingewiesen, daß nicht ganz uninteressant wäre zu prüfen, was denn vereinbart wäre...................

                    "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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                    • #11
                      AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                      12:09 h tja aber auf mich hört ja keiner
                      Moin, Moin,
                      BIG

                      "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht."
                      Franz Kafka

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                      • #12
                        AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                        Zitat von BIG Beitrag anzeigen
                        12:09 h tja aber auf mich hört ja keiner
                        Hallo BIG,
                        sag mal, kannst Du mir das mit den 32 Schichten nochmal gaaaaaanz langsam erklären? Ich dachte immer an 20?
                        Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                        Josef Joffe

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                          Zitat von Lotte Beitrag anzeigen
                          Hallo BIG,
                          sag mal, kannst Du mir das mit den 32 Schichten nochmal gaaaaaanz langsam erklären? Ich dachte immer an 20?
                          Ich wollte es auch nicht glauben. Schau mal hier rein:

                          http://www.arbeitsrecht.de/forum/arb...-mit-kind.html

                          und diesen link nicht übersehen:

                          Total OT - Tabelle für ein anderes Forum - www.Office-Loesung.de - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                          Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

                          um des Glückes der Oase willen.
                          Martin Kessel

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                          • #14
                            AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                            Ja, das habe ich mir gedacht, dass von einem Ausgleichstag vor dem ersten gearbeiteten Sonntag ausgegangen wird. Habe gerade mal meine kleine Kommentierung zum ArbZG gewälzt, dort steht leider nichts näheres dazu.
                            Ich bin nicht überzeugt, dass der Ausgleichstag vorweggenommen werden kann. Im Gesetz steht ja "müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist"
                            Gibt es zur Vorgewährung des Ersatzruhetages Urteile?
                            Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                            Josef Joffe

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: "Rollende Woche" - was ist zulässig???

                              Ich kann aus der Tabelle aber nicht erkennen, das wie erforderlich jeder 2.Sonntag arbeitsfrei ist.
                              Harmonie exestiert nur in Träumen und in Phantasie

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