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1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers

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  • 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers

    moinsen
    stecke derzeit in der zwickmühle

    ich arbeite bei einer firma die für einen grossen automobilhersteller tätig ist. im 3 schicht system.
    dieser hersteller hat demnächst an einem mittwoch betriebsversammlung, aus diesem grund ist für uns quasi keine arbeit da und unsere firma will das wir für diesen tag urlaub oder zeitausgleich nehmen.

    ist das rechtens?
    ich denke ich kann über meinen und meine überstunden selber verfügen!?

    urlaub ist sonst auch eher ein rotes tuch in der firma bzw. man bekommt ihn nie, stellt man im januar antrag für sommerulraub bekommt man den gleich abgelehnt
    reisen kann man somit überhaupt nicht planen


    hoffe hier kann mir jemand was dazu sagen am besten gleich mit nem § dazu


    danke
    mfg dennis
    Zuletzt geändert von damn; 05.02.2010, 22:18.

  • #2
    AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

    Zitat von damn Beitrag anzeigen
    moinsen
    stecke derzeit in der zwickmühle

    ich arbeite bei einem dienstleister der für einen grossen automobilhersteller tätig ist. im 3 schicht system.
    dieser hersteller hat demnächst an einem mittwoch betriebsversammlung, aus diesem grund ist für uns quasi keine arbeit da und unsere firma will das wir für diesen tag urlaub oder zeitausgleich nehmen.

    ist das rechtens?
    ich denke ich kann über meinen und meine überstunden selber verfügen!?

    urlaub ist sonst auch eher ein rotes tuch in der firma bzw. man bekommt ihn nie, stellt man im januar antrag für sommerulraub bekommt man den gleich abgelehnt
    reisen kann man somit überhaupt nicht planen


    hoffe hier kann mir jemand was dazu sagen am besten gleich mit nem § dazu


    danke
    mfg dennis
    die teilnahme an einer betriebsversammlung gilt als arbeitszeit und muß entsprechend vergütet werden (§ 44 BetrVG)

    wenn für die restliche zeit der AG auf die arbeitsleistung verzichtet, obwohl der AN sie zur verfügung stellt, muß er sie trotzdem bezahlen, § 615 BGB annahmeverzug

    "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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    • #3
      AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

      nein falsch verstanden oder schlecht ausgedrückt
      wir sind eine fremdfirma und die firma für die wir arbeiten hat BV, wir haben auf der versammlung nix zu suchen
      wir arbeiten nur für die, aber den tag haben wir halt nichts zu tun weil die alle weg sind
      und deshalb sagt unser chef wir sollen für den tag urlaub einreichen

      Kommentar


      • #4
        AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

        ich arbeite bei einem dienstleister der für einen grossen automobilhersteller tätig ist. im 3 schicht system.
        dieser hersteller hat demnächst an einem mittwoch betriebsversammlung, aus diesem grund ist für uns quasi keine arbeit da und unsere firma will das wir für diesen tag urlaub oder zeitausgleich nehmen.
        könnte man vielleicht weniger missverständlich formulieren...

        damn
        ist also gar nicht zur Betriebsversammlung eingeladen.

        Kommentar


        • #5
          AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

          Zitat von filter Beitrag anzeigen
          könnte man vielleicht weniger missverständlich formulieren...

          damn
          ist also gar nicht zur Betriebsversammlung eingeladen.
          selbst leiharbeitnehmer sind berechtigt, an der betriebsversammlung teilzunehmen

          "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

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          • #6
            AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

            ja, ja Urlaub einreichen - das wurde bis zu den unsäglichen Tarifverträgen den Zeitarbeitern in solchen Situationen auch immer eingeredet. Was natürlich komplett falsch war, aber geschätzte 98% haben das widerspruchslos hingenommen und höchstens bei der Mittagspause rumgemeckert.

            Mittlerweile gibt es dort auch die Zeitkonten und solche Tage werden damit "verechnet" oder im ZK ins Minus gefahren.

            Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zu dem Zeitkonto?

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            • #7
              AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

              ach menno
              darum gehts doch gar nicht
              wir sind auch keine leiharbeiter

              wir sind eigenständig und stellen unsere arbeitskraft zu verfügung

              Kommentar


              • #8
                AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                wir sind eigenständig und stellen unsere arbeitskraft zu verfügung
                aber dann seit ich wahrscheinlich doch im Sinne des AÜG Zeitarbeiter/Leiharbeiter.

                Kommentar


                • #9
                  AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                  denke ja das dies das problem ist, schreibt man den antrag hat man dem ja zugestimmt


                  wir haben eine betriebsvereinbarung die für schlechte zeiten gemacht wurde
                  darin steht jeder muss 40 überstunden aufbauen damit die firma die leute wenn wenig arbeit da ist immer nach hause schicken kann

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                    so genau weiss ich das nicht zumindest haben wir unsere eigene BV die sehr unregelmäßig abgehalten wird
                    und wie schon gesagt wir aben bei der BV des auftraggebers nichst zu suchen.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                      Zitat von damn Beitrag anzeigen
                      ach menno
                      darum gehts doch gar nicht
                      wir sind auch keine leiharbeiter

                      wir sind eigenständig und stellen unsere arbeitskraft zu verfügung
                      wenn du an einem bestimmten tag zu einer bestimmten stundenzahl zur arbeit eingeteilt bist
                      muß dich dein AG dafür bezahlen
                      selbst wenn es keine arbeit gibt

                      außer arbeits-oder tarifvertraglich wäre etwas anderes vereinbart

                      allerdings musst du dein recht im streitfall auch gerichtlich durchsetzen
                      was eventuell weitere konsequenzen zur folge hätte
                      bis zur kündigung in einem evtl. vorliegenden kleinbetrieb

                      dieses verdammte arbeitsrecht
                      du kannst es schon durchsetzen
                      aber der AG
                      hat genug möglichkeiten
                      dir das heimzuzahlen

                      "Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                        zum glück habe ich schon nen festvertrag
                        mein betriebsrats vertrauter sagt auch es müsste nur mal einer klagen, dummerweise rafft sich niemand dazu auf

                        tarifvertrag!? sowas haben wir leider nicht, ist eher sowas wie moderne sklaverei

                        aber es kommt ja noch besser, dieser auftraggeber hat 4 mal im jahr BV und usn trifft es dieses jahr 3 mal das wir an diesen tagen urlaub nehmen sollen....

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                          das solle aber m.E. geklärt werden.

                          wie kann man sich den eure Arbeit als "Dienstleister" denn vorstellen? Übernehmt ihr die selben Tätigkeiten wie die direkt bei dem Automobilunternemen angestellten AN? Oder habt ihr spezielle Tätigkeitsbereiche mit eigenem "Werkzeug", die wahrscheinlich mal ausgegliedert ("outgesourct" in neusprech) wurden? Simples Beispiel wäre jetzt Reinigung oder Pausenversorgung.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                            also gut
                            wir fahren dort an dem standort auto wie auch die die dort direkt angestellt sind, und die fahren dann ins werk und halten ihre BV ab

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: 1 Tag Urlaub wegen Betriebsversammlung des Auftraggebers !??

                              für einen groben Überblick über das AÜG:

                              Arbeitnehmerüberlassungsg esetz ? Wikipedia

                              "Das AÜG stellt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung unter einen so genannten Erlaubnisvorbehalt, d. h. der Verleiher bedarf der behördlichen Erlaubnis."

                              "Handelt der Verleiher ohne Erlaubnis, so sind die Verträge, die er mit den Leiharbeitnehmern und den entleihenden Unternehmen vereinbart, unwirksam und es gilt, das Kraft Gesetz ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer gemäß § 10 AÜG zustande gekommen ist."

                              "Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein Tarifvertrag kann jedoch abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist,..."


                              Auch wenn das auf den ersten Blick nichts mit deiner Ausgangsfrage zu tun haben scheint - eventuell seid ihr doch für das Gesetz Leiharbeitnehmer und nicht "Dienstleister", wie es euer Chef nennt.
                              Das hätte unter Umständen weitreichende Folgen. Als extremste Folge währst du direkt als AN bei dem Automobilhersteller angestellt.

                              Das sind aber Spekulationen meinerseits, die man vielleicht mal einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vortragen sollte. Wenn Du derzeit gut verdienst (vielleicht gar mehr als die direkt angestellten AN des Herstellers) dann würde ich nichts unternehmen - deine Aussage "moderne sklaverei" klingt aber nach anderem.

                              Und wenn ihr schon einen BR habt, dann sollte der doch gegen solch unhaltbare Zustände (keine Urlaubsplanung möglich) was machen können und nicht mit dem Hinweis kommen, da müsste endlich mal jemand klagen dagegen...

                              Und nochmal zu dem Urlaub nehmen müssen (rein vom Gefühl her):

                              wenn diese 3 Tage Eure Firma ihrerseits rechtzeitig als Betriebsurlaub anmeldet, dann muss wahrscheinlich Urlaub genommen werden. Ihr müsstet allerdings mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub von 4Wochen (20Tage bei 5tage-woche, 24Werktage bei 6tage-Woche) zur Verfügung haben.

                              Bundesurlaubsgesetz:
                              BUrlG - Bundesurlaubsgesetz


                              Ich würde aber auf gar keinen Fall kurzfristig diesen Tag selber als Urlaub beantragen, wenn dann als Minusstunden vom Zeitkonto nehmen. Und hier ist eben entscheidend, ob die Zeitkontenregelung rechtmässig ist. Hat die der AG mit dem BR ausgehandelt, stand die von Anfang an im Arbeitsvertrag oder hat jeder AN dem einzelvertraglich im Nachhinein zugestimmt?

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