Guten Tag,
ich habe zum 30.09. bei meinem AG gekündigt und beginne zum 1.10. einen neuen Job.
Ich habe 29 Tage Urlaub.
Mein aktueller AG hat mir nun mitgeteilt, dass ich bis zum 30.09. insgesamt 27 Tage Urlaub nehmen MUSS, d.h. meinen gesamten gesetzlichen Urlaub (20 Tage) + anteilig meinen "freiwilligen" Urlaub (7 Tage, da 9/12 von 9 Tagen).
Auf Grund der aktuellen Pandemie, habe ich aber nicht mehr geplant so lange in der Urlaub zu fahren und möchte auch im letzten Quartal, bei meinem neuen AG gerne noch anteillig Urlaub haben. Wenn ich jetzt aber alles nehmen muss, habe ich bis Ende des Jahres keinen Urlaub mehr bzw. evtl noch 1 Tag (beim neuen AG 28 Tage).
Meine Frage:
Kann mich mein aktueller AG "zwingen", dass ich den Urlaub von 27 Tagen nehmen muss?
Gemäß Urlaubsgesetz habe ich zwar Anspruch auf den gesamten Urlaub, da ich das Unternehmen nach dem 1.7. verlasse, aber muss man diesen auch wirklich nehmen oder ist anteillig ok?
Ich versteh es so, dass es genau dafür die Urlaubsbescheinigung gibt und mein neuer AG dadurch informiert wird, wie viele Tage mir noch für dieses Jahr zustehen.
Ich möchte nur 22 Tage nehmen (9/12 von den 29 Tagen) und dies wird mir nun verwehrt.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
1.1. Urlaubsdauer 29 Tage
1.2. Gesetzliche Regelungen - Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes und die entsprechenden Regelungen des Schwerbehinderten und Jugendarbeitsschutzgesetz es.
Kann mir jemand eine Info geben?
Bitte gerne auch mit rechtlicher Grundlage!
Vielen Dank und viele Grüße,
TL
ich habe zum 30.09. bei meinem AG gekündigt und beginne zum 1.10. einen neuen Job.
Ich habe 29 Tage Urlaub.
Mein aktueller AG hat mir nun mitgeteilt, dass ich bis zum 30.09. insgesamt 27 Tage Urlaub nehmen MUSS, d.h. meinen gesamten gesetzlichen Urlaub (20 Tage) + anteilig meinen "freiwilligen" Urlaub (7 Tage, da 9/12 von 9 Tagen).
Auf Grund der aktuellen Pandemie, habe ich aber nicht mehr geplant so lange in der Urlaub zu fahren und möchte auch im letzten Quartal, bei meinem neuen AG gerne noch anteillig Urlaub haben. Wenn ich jetzt aber alles nehmen muss, habe ich bis Ende des Jahres keinen Urlaub mehr bzw. evtl noch 1 Tag (beim neuen AG 28 Tage).
Meine Frage:
Kann mich mein aktueller AG "zwingen", dass ich den Urlaub von 27 Tagen nehmen muss?
Gemäß Urlaubsgesetz habe ich zwar Anspruch auf den gesamten Urlaub, da ich das Unternehmen nach dem 1.7. verlasse, aber muss man diesen auch wirklich nehmen oder ist anteillig ok?
Ich versteh es so, dass es genau dafür die Urlaubsbescheinigung gibt und mein neuer AG dadurch informiert wird, wie viele Tage mir noch für dieses Jahr zustehen.
Ich möchte nur 22 Tage nehmen (9/12 von den 29 Tagen) und dies wird mir nun verwehrt.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
1.1. Urlaubsdauer 29 Tage
1.2. Gesetzliche Regelungen - Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes und die entsprechenden Regelungen des Schwerbehinderten und Jugendarbeitsschutzgesetz es.
Kann mir jemand eine Info geben?
Bitte gerne auch mit rechtlicher Grundlage!
Vielen Dank und viele Grüße,
TL
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