Hallo,
ich habe am Samstag den 30.01.2010 meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.2010 gekündigt. (Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats)
Also der Poststempel ist vom 30.01.2010. Die Kündigung habe ich mit Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Heute bin ich mal auf die Seite von der Deutschen Post gegangen um zu schauen wie weit das mit dem Rückschein ist, laut Sendenummer.
Das Schreiben liegt in der zuständigen Postfiliale. Also war keiner im Hause um die Kündigung anzunehmen und die Kündigung liegt jetzt (laut Info der Post) 14 Tage in dieser Filiale zum abholen bereit.
Wenn die Kündigung nicht abgeholt wird, wird diese nach mir zurück geschickt.
Meine Frage: Ist die Kündigung dann nicht mehr wirksam?, wenn die innerhalb der 14 Tage nicht abgeholt wird????
Falls das der Fall sein sollte (nicht wirksam) was kann ich dann dagegen am besten machen????
Ich habe ja eine Fotokopie von meiner Kündigung, kann ich noch eine Fotokopie davon machen und zusätzlich ein Schreiben aufsetzen das die orginal Kündigung bei der Post bitte abholt werden soll und eine Kopie von dem Einschreibenschein wo auch die Sendenummer und das Datum drauf steht????
Wäre das Vorteilhaft??
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Gruß
bkleene
ich habe am Samstag den 30.01.2010 meinen Arbeitsvertrag zum 28.02.2010 gekündigt. (Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats)
Also der Poststempel ist vom 30.01.2010. Die Kündigung habe ich mit Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Heute bin ich mal auf die Seite von der Deutschen Post gegangen um zu schauen wie weit das mit dem Rückschein ist, laut Sendenummer.
Das Schreiben liegt in der zuständigen Postfiliale. Also war keiner im Hause um die Kündigung anzunehmen und die Kündigung liegt jetzt (laut Info der Post) 14 Tage in dieser Filiale zum abholen bereit.
Wenn die Kündigung nicht abgeholt wird, wird diese nach mir zurück geschickt.
Meine Frage: Ist die Kündigung dann nicht mehr wirksam?, wenn die innerhalb der 14 Tage nicht abgeholt wird????
Falls das der Fall sein sollte (nicht wirksam) was kann ich dann dagegen am besten machen????

Ich habe ja eine Fotokopie von meiner Kündigung, kann ich noch eine Fotokopie davon machen und zusätzlich ein Schreiben aufsetzen das die orginal Kündigung bei der Post bitte abholt werden soll und eine Kopie von dem Einschreibenschein wo auch die Sendenummer und das Datum drauf steht????
Wäre das Vorteilhaft??
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Gruß
bkleene
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