Guten Abend an alle Forenmitglieder,
Folgendes Problem:
Arbeitnehmer suchte einen Vollzeitjob, beim Einstellungsgespräch wurde (mündlich) ein bestimmtes festes Gehalt von Euro....vereinbart.
Da Arbeitsplatz im Catering, wurde ebenfalls mündlich vereinbart Überstunden aufzubauen für JEDE Schulferien damit auch dann weiter Gehalt gezahlt werden kann.
Arbeitnehmer nahm die Tätigkeit auf,5 Tage Woche, Arbeitszeiten von 8:00 bis 15:30 davon 2 x die Woche nur von 8:00 bis 12:00
Der Arbeitsvertrag wurde immer verschoben bis er dann mal nach knapp 6 Wochen vorlag.
Keine Angabe von Gehalt im Arbeitsvertrag,
keine Angabe einer Stundenarbeitszahl,
lediglich ein Passus: Vergütung Der Stundenlohn beträgt ... Euro.
zu 5.. die Arbeitszeit richtet sich nach Auftragslage im Monat und wird kurzfristig festgelegt.
zu1.. Arbeitnehmerin verpflichtet sich auch im Bedarfsfall auch andere ihr zumutbare Arbeiten im Betrieb zu übernehmen. Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.
Arbeitnehmer kam aber monatlich nicht mal auf das ihm mündlich zugesicherte Gehalt, Überstunden aufbauen war gar nicht möglich, teilweise musste er nach Ansage früher nach Hause gehen.
Arbeitnehmer kündigte 2 Monate später daraufhin in der Probezeit fristgerecht.
Als letzten Lohn ein spärlicher Betrag mit der Aussage es wären jetzt viele Minusstunden verrechnet worden und durch Schulferien hätte der Arbeitnehmer ja nur 2 Wochen gearbeitet.
Kurz und gut.. der Arbeitnehmer ist sehr jung, das war seine erste Arbeitsstelle nach der Ausbildung.
Besteht die Chance diesen jetzt fehlenden Betrag immerhin dreistellig vorne eine 5 davor einzuklagen?
Lieber Gruß Malou
Folgendes Problem:
Arbeitnehmer suchte einen Vollzeitjob, beim Einstellungsgespräch wurde (mündlich) ein bestimmtes festes Gehalt von Euro....vereinbart.
Da Arbeitsplatz im Catering, wurde ebenfalls mündlich vereinbart Überstunden aufzubauen für JEDE Schulferien damit auch dann weiter Gehalt gezahlt werden kann.
Arbeitnehmer nahm die Tätigkeit auf,5 Tage Woche, Arbeitszeiten von 8:00 bis 15:30 davon 2 x die Woche nur von 8:00 bis 12:00
Der Arbeitsvertrag wurde immer verschoben bis er dann mal nach knapp 6 Wochen vorlag.
Keine Angabe von Gehalt im Arbeitsvertrag,
keine Angabe einer Stundenarbeitszahl,
lediglich ein Passus: Vergütung Der Stundenlohn beträgt ... Euro.
zu 5.. die Arbeitszeit richtet sich nach Auftragslage im Monat und wird kurzfristig festgelegt.
zu1.. Arbeitnehmerin verpflichtet sich auch im Bedarfsfall auch andere ihr zumutbare Arbeiten im Betrieb zu übernehmen. Eine Gehaltsminderung darf hiermit jedoch nicht verbunden sein.
Arbeitnehmer kam aber monatlich nicht mal auf das ihm mündlich zugesicherte Gehalt, Überstunden aufbauen war gar nicht möglich, teilweise musste er nach Ansage früher nach Hause gehen.
Arbeitnehmer kündigte 2 Monate später daraufhin in der Probezeit fristgerecht.
Als letzten Lohn ein spärlicher Betrag mit der Aussage es wären jetzt viele Minusstunden verrechnet worden und durch Schulferien hätte der Arbeitnehmer ja nur 2 Wochen gearbeitet.
Kurz und gut.. der Arbeitnehmer ist sehr jung, das war seine erste Arbeitsstelle nach der Ausbildung.
Besteht die Chance diesen jetzt fehlenden Betrag immerhin dreistellig vorne eine 5 davor einzuklagen?
Lieber Gruß Malou
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