Wenn eine Firma nun schon seit sieben Monaten in Kurzarbeit ist, jedoch seit vier Monaten der monatliche Gewinn gleich oder sogar höher ist als vergleichbare Monate vor Corona, wie rechtssicher darf der Chef dann weiter die Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigen? Ist die Eintrittsbedingung für Kurzarbeit zurückgehende Arbeitszeit, oder zurückgehende Gewinn? Wie muss ein Chef den Eintritt in und den Fortgang der Kurzarbeit vor der Arbeitsagentur rechtfertigen?
Da uns im Ankündigungsschreiben die ausbleibenden Gewinne als Begründung zum Eintritt in die Kurzarbeit genannt wurden, jedoch die Gewinne seit Monaten gleich oder höher sind als in vergleichbaren Monaten vor Corona, fragen wir uns als Arbeitnehmer auf welcher rechtlichen Grundlage Kurzarbeit weiterbetrieben wird?
Da uns im Ankündigungsschreiben die ausbleibenden Gewinne als Begründung zum Eintritt in die Kurzarbeit genannt wurden, jedoch die Gewinne seit Monaten gleich oder höher sind als in vergleichbaren Monaten vor Corona, fragen wir uns als Arbeitnehmer auf welcher rechtlichen Grundlage Kurzarbeit weiterbetrieben wird?
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