Hallo,
mein Arbeitgeber (AG) zahlt mir aktuell 81,30 € für einen Arbeitsweg von mindestens 40,1 km Arbeitsweg.
Laut normaler Berechnung (40,1 x 0,30 € x 20 Arbeitstage) stehen mir monatlich mindestens 240,60 € zu.
Auf der Lohnabrechnung steht dieser recht ungerade Betrag direkt unter dem Lohn mit (854 Fahrgeld ST+SV frei).
Vertragliche Infos:
Es wurde keine schriftliche Vereinbarung über diese Leistung festgehalten, jedoch ist diese im HR-Portal aufgelistet:
Mein Arbeitsvertrag hat folgende Formulierung:
Meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten nicht in der Regelung enthalten, da eine Fahrtkostenzuschuss bzw. die Rückerstattung keine Form reinen Entgeldes im Sinne von Boni, oder Extralohn sind.
Der AG begründet die recht niedrige Bezuschussung mit dem Gleichbehandlungsgrundsat z, (Zitat: [...] denn andere Kollegen erhalten ein Jobticket mit knapp 90,- €, daher kann ich auch nur diesen Betrag als KM-Geld zahlen")
Nun zu meiner Frage:
Stimmt es, was der AG sagt?
oder:
Bin ich im Recht, wenn ich den AG auffordere/frage mir den Zuschuss in voller Höhe zu zahlen? Also im Sinne von "Wenn gezahlt wird, dann bitte richtig"
Die Begründung hierfür wäre folgende: Ungeachtet der niedrigen Kosten der anderen Mitarbeiter mit Bus und Bahn, entstehen mir deutlich und spürbar höhere Kosten. Dadurch habe ich eine wesentlich höhere Belastung zu tragen aufgrund der Anreise mit privatem PKW. Ergo werde ich theoretisch nicht gleich behandelt, da ich in der Relation viel zu wenig Erstattung erhalte.
Ich bedanke mich für jede Hilfe
mein Arbeitgeber (AG) zahlt mir aktuell 81,30 € für einen Arbeitsweg von mindestens 40,1 km Arbeitsweg.
Laut normaler Berechnung (40,1 x 0,30 € x 20 Arbeitstage) stehen mir monatlich mindestens 240,60 € zu.
Auf der Lohnabrechnung steht dieser recht ungerade Betrag direkt unter dem Lohn mit (854 Fahrgeld ST+SV frei).
Vertragliche Infos:
Es wurde keine schriftliche Vereinbarung über diese Leistung festgehalten, jedoch ist diese im HR-Portal aufgelistet:
Reisekosten - eigenes Fahrzeug - FahrtengeldzuschussReisek osten - eigenes Fahrzeug
81,30 €
Beschreibung
Fahrtengeldzuschuss
Gültig ab
01.08.2020
81,30 €
Beschreibung
Fahrtengeldzuschuss
Gültig ab
01.08.2020
Mein Arbeitsvertrag hat folgende Formulierung:
§ 4 Vergütung / Freiwilligkeit von Sonderleistungen / Bonus
[...] (2) Der Arbeitnehmer erkennt hiermit an, dass etwaige - nicht in vertraglichen Vereinbarungen geregelte - Sondervergütungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), falls der Arbeitgeber diese gewährt, freiwillige Leistungen sind, über deren Gewährung der Arbeitgeber in jedem Bemessungszeitraum erneut entscheidet und deren Gewährung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Auch eine wiederholte, vorbehaltslose Gewährung begründet keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortsetzung dieser Leistungen in der Zukunft.
[...] (2) Der Arbeitnehmer erkennt hiermit an, dass etwaige - nicht in vertraglichen Vereinbarungen geregelte - Sondervergütungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), falls der Arbeitgeber diese gewährt, freiwillige Leistungen sind, über deren Gewährung der Arbeitgeber in jedem Bemessungszeitraum erneut entscheidet und deren Gewährung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Auch eine wiederholte, vorbehaltslose Gewährung begründet keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortsetzung dieser Leistungen in der Zukunft.
Meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten nicht in der Regelung enthalten, da eine Fahrtkostenzuschuss bzw. die Rückerstattung keine Form reinen Entgeldes im Sinne von Boni, oder Extralohn sind.
Der AG begründet die recht niedrige Bezuschussung mit dem Gleichbehandlungsgrundsat z, (Zitat: [...] denn andere Kollegen erhalten ein Jobticket mit knapp 90,- €, daher kann ich auch nur diesen Betrag als KM-Geld zahlen")
Nun zu meiner Frage:
Stimmt es, was der AG sagt?
oder:
Bin ich im Recht, wenn ich den AG auffordere/frage mir den Zuschuss in voller Höhe zu zahlen? Also im Sinne von "Wenn gezahlt wird, dann bitte richtig"
Die Begründung hierfür wäre folgende: Ungeachtet der niedrigen Kosten der anderen Mitarbeiter mit Bus und Bahn, entstehen mir deutlich und spürbar höhere Kosten. Dadurch habe ich eine wesentlich höhere Belastung zu tragen aufgrund der Anreise mit privatem PKW. Ergo werde ich theoretisch nicht gleich behandelt, da ich in der Relation viel zu wenig Erstattung erhalte.
Ich bedanke mich für jede Hilfe
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