Hallo ihr Lieben,
im Mai 2020 habe ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbart. Das Arbeitsverhältnis wurde wie in dem Vertrag festgehalten, beiderseitig Ende Juli 2020 ordnungsgemäß beendet.
In dem vereinbarten Auflösungsvertrag haben wir uns auf den Paragraphen 4 Sonstiges geeinigt, der da lautet: "Im übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegeneinander bestehen."
Mein damaliger Arbeitgeber lies mir vor wenigen Tagen eine Rechnung mit Rechnungsdatum 02.11.2020 zukommen, in der er einen Betrag für eine Weiterbildung fordert, die ich noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbstständig abgebrochen habe, da zuvor bereits der Auflösungsvertrag unterzeichnet wurde.
In der Vergangenheit wurde mir von meinem damaligen Arbeitgeber immer eine Vereinbarung über berufsbegleitende (Fort-/) Ausbildung vorgelegt, die ich unterzeichnen sollte. Eine solche Vereinbarung wurde mir für die oben angesprochene und von mir abgebrochene Weiterbildung/Fortbildung nicht vorgelegt, jedenfalls habe ich kein Exemplar erhalten. Ob ich eine solche Vereinbarung unterzeichnet habe, daran kann ich mich nicht mehr erinnern, was ich allerdings zeitnah herausfinden werde.
Darf mein ehemaliger Arbeitgeber trotz der Generalklausel unter Paragraph 4 im Auflösungsvertrag, nämlich dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen, den Betrag für die Weiterbildung fordern?
Falls ihr diesbezüglich Erfahrungen, Tipps oder Kenntnisse habt, freue ich mich über eure Unterstützung.
Vielen Dank und liebe Grüße
Benjamin
im Mai 2020 habe ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbart. Das Arbeitsverhältnis wurde wie in dem Vertrag festgehalten, beiderseitig Ende Juli 2020 ordnungsgemäß beendet.
In dem vereinbarten Auflösungsvertrag haben wir uns auf den Paragraphen 4 Sonstiges geeinigt, der da lautet: "Im übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegeneinander bestehen."
Mein damaliger Arbeitgeber lies mir vor wenigen Tagen eine Rechnung mit Rechnungsdatum 02.11.2020 zukommen, in der er einen Betrag für eine Weiterbildung fordert, die ich noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbstständig abgebrochen habe, da zuvor bereits der Auflösungsvertrag unterzeichnet wurde.
In der Vergangenheit wurde mir von meinem damaligen Arbeitgeber immer eine Vereinbarung über berufsbegleitende (Fort-/) Ausbildung vorgelegt, die ich unterzeichnen sollte. Eine solche Vereinbarung wurde mir für die oben angesprochene und von mir abgebrochene Weiterbildung/Fortbildung nicht vorgelegt, jedenfalls habe ich kein Exemplar erhalten. Ob ich eine solche Vereinbarung unterzeichnet habe, daran kann ich mich nicht mehr erinnern, was ich allerdings zeitnah herausfinden werde.
Darf mein ehemaliger Arbeitgeber trotz der Generalklausel unter Paragraph 4 im Auflösungsvertrag, nämlich dass keine gegenseitigen Ansprüche bestehen, den Betrag für die Weiterbildung fordern?
Falls ihr diesbezüglich Erfahrungen, Tipps oder Kenntnisse habt, freue ich mich über eure Unterstützung.
Vielen Dank und liebe Grüße
Benjamin
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