Ach so genau
Wegen der Arbeitskleidung nach Rücksprache mit meinem RA, habe ich meinen AG eine Arbeitshose nach meines Gerichts Termin zurückgegeben, die ich auch in den Letzten vertrag vom 1.7.20 erhalten habe, und habe mir dies auch Bestätigen lasen.
Aber nach der Güterverhandlung am 26.2.21 ein paar tage später fordert mein AG plötzlich noch einmal Arbeitssachen, zum einen sind da auch Sachen dabei, die ich nie von ihm erhalten habe. Laut AG sollte ich diese nicht abgeben wird er der Einigung vor ablauf widersprechen oder es mir vom Februar Lohn abziehen.
Wie weiter oben schon erwähnt wie haben nie irgendwelche Vereinbarungen getroffen und ich hatte diesbezüglich auch nie was unterschrieben.
Mein RA meinte ich brauche mir darüber keine Sorgen machen, da nichts vereinbart wurde und er mich damit nur Unterdruck setzen will.
Daher befürchte ich das er es widerspricht und es noch länger dauert, Aber erst einmal abwarten.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Rechtzeitige Abgabe der Kündigung während der und nach der Probezeit beim AG + verrechnen von Minusstunden.
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X
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Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigenEs ist alles so abgelaufen wie ich es mir vorgestellt habe und habe auch alles bekommen, was ich gefordert habe.
Aber mein AG kann immer noch Widersprechen.
Und was ist nun mit der Arbeitskleidung?
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Danke noch einmal für eure Hilfen
Hallo, kurze Information,
habe jetzt vor dem Arbeitsgericht mit Meinen RA gegen meinen Ex AG geklagt.
Ich hatte auch schon ein Termin (zur Güterverhandlung) und wir haben uns Ersteinmal mit der gegnerischen Partei geeinigt, es war aber nur der RA von meinem AG anwesend und er hat bis zum 05.03.2021 Zeit zu widersprechen.
In der zwischen Zeit hat sich noch was getan,
Habe nach meiner ersten Kündigung, paar tage später auch noch eine fristlose Kündigung Erhalten.
Zur Güterverhandlung haben wir uns auf folgendes geeinigt
1. Die fristlose Kündigung wird zurückgenommen
2. die Minusstunden und der Abzug vom Urlaub wird rückgängig gemacht und werden mir rückwirkend ausbezahlt.
3. Prozesskosten Hilfe wurde mir auch voll bewilligt.
Es ist alles so abgelaufen wie ich es mir vorgestellt habe und habe auch alles bekommen, was ich gefordert habe.
Aber mein AG kann immer noch Widersprechen.
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Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigentrotzdem danke dafür.
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Zitat von werner h. Beitrag anzeigenIrgendwie ist es müßig, dir zu antworten, wenn du den Eindruck vermittelst, dass das bei dir nicht ankommt. Aber nun gut, auf ein neues:
trotzdem danke dafür.
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Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigenKeiner mehr eine Info.
Dein AG hat schon ziemlich deutlich gesagt, dass er dir den Urlaub nicht gewähren will. Natürlich kannst du ihn anschreiben, deinen Standpunkt klarmachen und ankündigen, dass du ansonsten klagen wirst. Einen Versuch ist es wert. Ob es etwas bringt, wirst du sehen. Warte aber bitte nicht allzu lange auf die Antwort - meiner Meinung nach höchstens eine Woche.
Dass der AG bisher keine Kleidung zurück gefordert hat und du auch selbst nicht auf die Idee gekommen bist, diese zurück zu bringen, begründet kein Gewohnheitsrecht.
Wenn dir wirklich nicht klar ist, was er von dir haben möchte, fragst du ihn eben. Dann soll er es dir genau sagen. Zu lügen ("das habe ich nicht"), funktioniert spätestens vor Gericht nicht mehr.
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Noch einmal herzlichen Dank dafür.
meistermacher
DU MUSS DICH UNVERZÜGLICH BEIM ARBEITSMAT ARBEITSSUCHEND MELDEN, SONST DROHT AUCH SPERRE WEGEN ZU SPÄTER MELDUNG!
1.
Ich habe mir noch einmal meinen Arbeitsvertrag durchgelesen zwecks meiner Minusstunden, weil das mir einfach keine Ruhe gelassen hat, wenn in meinen Arbeitsvertrag eine Klausel drinsteht wegen Arbeitszeitkonto oder so dann hat mein AG das Recht mir meine Minusstunden anzurechnen, darauf hin habe ich noch einmal im Netz gesucht und auch noch mal was gefunden, sowas muss im Arbeitsvertrag drinstehen den Ohne eine solche Vereinbarung ist das Führen von Arbeitszeitkonten nicht rechtmäßig!.
„Der Arbeitgeber ist berechtigt, Arbeitszeitkonten zu führen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber darf diese regelmäßige Arbeitszeit in einer Spannbreite von 30 bis 45 Stunden pro Woche mit einer Ankündigungsfrist von 4 Tagen verteilen. Es wird ein Arbeitszeitkonto geführt, das ein Guthaben von bis zu 50 Stunden oder ein Minussaldo von bis zu 25 Stunden aufweisen kann.“
https://docdro.id/FV4boXJ
Das einzige was wir einreichen sind monatlich unsere Stunden Nachweise, ein Arbeitszeitkonto haben wir nicht.
also habe ich doch das Recht voll und ganz auf meiner Seite, wenn ich klage wegen Auszahlung der noch offenen Forderung da die Minusstunden immer von meinem AG aus ging und nicht von meiner Seite aus.
2.
Da könnte ich eigentlich doch meinen AG miteilen, das er mir die 8 Tage als Urlaub genehmigt oder auszahlen muss, da ich das Recht auf meiner Seite habe, wenn ich ihn auf Auszahlung der noch offenen Forderung verklage und das für meinen AG nur mit zusätzlichem Stress und Kosten verbunden ist und ihm das eigentlich ersparen möchte.
Ich habe noch was vergessen hier zu erwähnen, und zwar arbeite ich ja bereits zum 3-mal bei diesem AG.
3.
geht es darum, das mein AG jetzt auf einmal von mir die Arbeitsbekleidung zurückfordert.
3.1.
ich habe von meinem AG als ich das 1-mal bei ihm angefangen habe Arbeitssachen erhalten, und als mir dann das erste Mal gekündigt wurde musste ich ihm keine Arbeitsbekleidung zurückgeben, das Gleiche war auch beim 2-mal so der fall gewesen auch da musste ich ihm keine Arbeitsbekleidung zurückgeben, nach dem ich wieder einmal von meinem AG gekündigt wurde. Aber jetzt beim 3-mal verlangt er auf einmal die Arbeitsbekleidung von mir zurück ist etwas merkwürdig.
3.2.
es wurde weder beim ersten noch beim zweiten abgeschlossenen Arbeitsverhältnis was schriftlich vereinbart oder geschweige, von mir und seitens meines AG was Quittiert und unterzeichnet, das was mir alles an Arbeitskleidung in dieser Zeit ausgehändigt wurde. Auch beim jetzigen 3 Arbeitsverhältnis wurde nichts der gleichen vereinbart ist alles wie bei den beiden vorigen Verträgen, das einzige Arbeitsbekleidung Stück, das ich beim 3-mal noch erhalten habe, war eine Arbeitshose sonst nichts mehr.
3.3.
eigentlich müsste ich doch den AG nichts zurückgeben, da nichts Schriftliches existiert, was ich an Arbeitskleidung erhalten habe. Und wenn, dann müsste ich ihn nur die Hose zurückgeben, da er nur die Sachen aus dem aktuellen vertrag, verlangen darf und nicht auch noch von den beiden vorigen Verträgen, wenn ich mich da nicht irre. Und er muss mir das gegen teil beweisen.
4.
sollte ich laut Kündigung die Sachen nicht bis zum besagten Tag abgeben, wird er mir dies auch vom Lohn Abziehen.
4.1
im Kündigungsschreiben steht nichts welche Arbeitsmaterialien (die ich nie erhalten habe) und Arbeitskleidung genau und in welcher Anzahl ich eigentlich zurückgeben soll. Geschweige was er preislich dafür verlangt pro nicht von mir abgegebenen Artikel.
4.2.
soll ich den AG informieren, dass er mir genau auflistet welche Arbeitssachen und Materialien er von mir eigentlich zurückfordert, mit den entsprechenden von mir Quittierten nachweisen? Und ihm darauf hinweisen das sollte er mir das nicht nach weisen können er kein recht hat mir das vom Lohn abzuziehen.
Und das er auch kein recht hat mir die Sachen, wenn ich recht habe aus den beiden vorigen Verträgen mir in Rechnung stellen darf, sollte es der fall sein.
Hoffe, das war's erst einmal und ich habe nichts vergessen.
MfG
DanielZuletzt geändert von Daniel35; 19.01.2021, 05:53.
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Hallo Daniel,
bei allen richtigen was Werner geschrieben hat habe ich einen Hinweis nicht gefunden:
DU MUSS DICH UNVERZÜGLICH BEIM ARBEITSMAT ARBEITSSUCHEND MELDEN, SONST DROHT AUCH SPERRE WEGEN ZU SPÄTER MELDUNG!
Weiterhin glit für dich das Kündigungsschutzgesetz nicht da der Betrieb zu klein, somit war eine Sozialauswahl nicht erforderlich. Der Arbeitgeber braucht nur zu sagen, den brauche ich nicht mehr
bei der Klage von Geldbeträgen immer Brutto angeben
Gruß
meistermacher
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Wie groß ist denn die Firma?
Was meinst du damit? Ich weiß jetzt nicht, worauf du dich beziehst.
eine Kündigungsschutzklage werde ich nicht machen, zumal mein vertrag sowieso zum 31.06.2021 endet und deswegen noch weiter da arbeiten bringt mir nur weiteren ärger, da wir nur ein kleiner Betrieb sind bleibt es nicht aus das ich öfters mit meinem Chef unterwegs bin und darauf habe ich keine Lust mit den anderen Kollegen habe ich keine Probleme.
2.
wenn ich klage dann nur auf das er mir meine 8 Tage Urlaub ausbezahlt. Die 8 Tage wird er mir auf Garantie nicht gewähren wie bereits auf dem Kündigungsschreiben mitgeteilt.
3.
Das wären dann 672 € Brutto Lohn, den ich für Februar einklagen müsste, oder muss ich das als Nettobetrag angeben. Wenn ja wie ist doch bei jeden unterschiedlich.
MfG
Daniel
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Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigenLeider noch nicht aber finde immer was, denn wer arbeiten will der .....,
Wie gehe ich den da jetzt genau vor wen ich vor dem Arbeitsgericht klagen will habe ich bis jetzt noch nicht gemacht?
https://arbeitsgerichtsbarkeit.hesse...rkblätter
Beim Arbeitsgericht deiner Stadt wird dir auch persönlich weitergeholfen. Unter Corona-Gesichtspunkten solltest du dich dort zuvor telefonisch erkundigen, bevor du selbst hingehst.
Was kostet mich das, wenn ich ohne Rechtsbeistand das einklage und es verlieren sollte, oder ist das egal?
Was meinen sie genau damit?
wie nennt sich dieser Antrag und wo herbekomme ich diese unterlagen her?
was für unterlagen, muss ich unbedingt beifügen.
Wie lange dauert die Bearbeitung
Habe ich überhaupt eine reelle Chance diese klage zu gewinnen, da mein AG mehr Geld hat als ich und sich zusätzlich noch einen RA leisten kann,
zumal ich jetzt erstmal auch erwerbslos bin und von hause aus schon nicht viel Geld habe.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...ehren_PKH.html
Soll ich den AG zuvor
noch einmal schriftlich auffordern mir mein Resturlaub von 6 tagen aus 2020 in 2021 zu übertragen und mir die 6 tagt + die 2 tage zu bewilligen oder das er die 8 tage mit auf die Februarlohnauszahlung gutschreibt, sodass ich das Restgehalt vom 1.02.2021 - 12.02.2021 + die 8 tage am 5.03.2021, wenn Zahltag ist auf mein Konto habe?
Oder muss ich auch noch am 15.02.2021 auf Arbeit erscheinen, weil es in der Kündigung heißt zum 15.02.2021.
Wie soll mir mein AG nachweisen was und wie viel ich an Arbeitsbekleidung von ihm erhalten habe, es gibt dazu keine schriftlichen unterlagen und ich musste auch nichts dafür Quittieren (Unterschreiben).
Sollte ich noch Hilfe oder fragen bei dem Antrag haben, was ich bei manchen punkten eintragen soll, kann ich diese frage hier stellen?
Falls du es dennoch alleine versuchen möchtest, kannst du hier natürlich jederzeit weiter fragen. Rechne aber nicht damit, dass du immer und zu jeder Frage eine Antwort bekommst. Wir alle verdienen unsere Brötchen mit anderen Dingen und beteiligen uns am Forum nur nebenbei.
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Okay, danke noch einmal für die Hilfe.
Hast du ab dem 16. Februar gleich eine neue Stelle?
Wie gehe ich den da jetzt genau vor wen ich vor dem Arbeitsgericht klagen will habe ich bis jetzt noch nicht gemacht?
Falls jedoch dein AG dort behauptet, dass du dich schuldhaft verhalten hättest, riskierst du von dort eine Sperrfrist.
1.
Was kostet mich das, wenn ich ohne Rechtsbeistand das einklage und es verlieren sollte, oder ist das egal?
2.
Was meinen sie genau damit?
Ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung des zustehenden Gehaltes in Höhe von xxx (auf Euro und Cent genau beziffern) und Abgeltung der noch ausstehenden neun Urlaubstage (sechs aus 2020, drei aus 2021) in vollem Umfang.
wie nennt sich dieser Antrag und wo herbekomme ich diese unterlagen her?
4.
was für unterlagen, muss ich unbedingt beifügen.
5.
Wie lange dauert die Bearbeitung usw.
6.
Habe ich überhaupt eine reelle Chance diese klage zu gewinnen, da mein AG mehr Geld hat als ich und sich zusätzlich noch einen RA leisten kann, zumal ich jetzt erstmal auch erwerbslos bin und von hause aus schon nicht viel Geld habe.
7.
Soll ich den AG zuvor noch einmal schriftlich auffordern mir mein Resturlaub von 6 tagen aus 2020 in 2021 zu übertragen und mir die 6 tagt + die 2 tage zu bewilligen oder das er die 8 tage mit auf die Februarlohnauszahlung gutschreibt, sodass ich das Restgehalt vom 1.02.2021 - 12.02.2021 + die 8 tage am 5.03.2021, wenn Zahltag ist auf mein Konto habe?
Als gesamt Arbeits tage währen das noch 18 tage die er mir bezahlen muss, wenn ich nicht falsch liege.
Oder muss ich auch noch am 15.02.2021 auf Arbeit erscheinen, weil es in der Kündigung heißt zum 15.02.2021. wenn ja muss er mir noch für 19 tage den Lohn zahlen.
Wenn du Arbeitskleidung erhalten hast, musst du die natürlich zurückgeben - auch wenn das nicht im Vertrag steht.
Sollte ich noch Hilfe oder fragen bei dem Antrag haben, was ich bei manchen punkten eintragen soll, kann ich diese frage hier stellen?
MfG
Daniel
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Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigenSo habe heute Post vom AG per Einschreiben erhalten, in der mir mitgeteilt wurde das ich zum 15.02.2021 Gekündigt bin.
soll und kann ich das schreiben trotzdem noch einreichen aber etwas Abgeändert.
ist die Kündigung eigentlich rechtens, da meine Probezeit ja bereits zu Ende ist ?
Der AG hat mir keinen Grund angegeben, warum er mich Kündigt,
das einzige ich bin seit dem 4.1.2021 - voraussichtlich 15.01.2021 Krankgeschrieben, ich habe mich auch rechtzeitig gemeldet und auch der K.Schein wurde 1-2 Tage Später abgegeben.
muss ich die Kündigung Akzeptieren oder kann ich ihn Widersprechen?
(aber wenn ich ehrlich bin nach dem, was alles mit meinem AG vorgefallen ist, habe ich auch gar keine Lust mehr dort weiter).
Der 1 Punkt geht um die minus stunden
und der 2 Punkt beinhaltet die Arbeit Kleidung, da in meinen Arbeitsvertrag nichts davon drinsteht.
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So habe heute Post vom AG per Einschreiben erhalten, in der mir mitgeteilt wurde das ich zum 15.02.2021 Gekündigt bin.
Nun ist ja der Punkt 1 eingetreten wie bereits angegeben.
1.
soll und kann ich das schreiben trotzdem noch einreichen aber etwas Abgeändert.
2.
ist die Kündigung eigentlich rechtens, da meine Probezeit ja bereits zu Ende ist ?. Laut mein weiter oben bereits beigefügten Arbeitsvertrag.
Der AG hat mir keinen Grund angegeben, warum er mich Kündigt, das einzige ich bin seit dem 4.1.2021 - voraussichtlich 15.01.2021 Krankgeschrieben, ich habe mich auch rechtzeitig gemeldet und auch der K.Schein wurde 1-2 Tage Später abgegeben.
3.
muss ich die Kündigung Akzeptieren oder kann ich ihn Widersprechen? (aber wenn ich ehrlich bin nach dem, was alles mit meinem AG vorgefallen ist, habe ich auch gar keine Lust mehr dort weiter).
4.
ich habe das Kündigungsschreiben mal beigefügt, dies enthält 2 punkte die mir nicht gefallen und die ich nicht ganz verstehe, ob sie so überhaupt zulässig sind.
Der 1 Punkt geht um die minus stunden und der 2 Punkt beinhaltet die Arbeit Kleidung, da in meinen Arbeitsvertrag nichts davon drinsteht.
5.
Kündigungs Schreiben.
https://docdro.id/gKgQMn9
MfG
DanielZuletzt geändert von Daniel35; 12.01.2021, 15:56.
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