Okay, danke noch einmal für die Hilfe.
Leider noch nicht aber finde immer was, denn wer arbeiten will der ....., bei der Agentur für Arbeit habe ich mich bereits gemeldet.
Wie gehe ich den da jetzt genau vor wen ich vor dem Arbeitsgericht klagen will habe ich bis jetzt noch nicht gemacht?
Das glaube ich nicht. Aber Glauben ist bedenklich nicht wissen.
1.
Was kostet mich das, wenn ich ohne Rechtsbeistand das einklage und es verlieren sollte, oder ist das egal?
2.
Was meinen sie genau damit?
3.
wie nennt sich dieser Antrag und wo herbekomme ich diese unterlagen her?
4.
was für unterlagen, muss ich unbedingt beifügen.
5.
Wie lange dauert die Bearbeitung usw.
6.
Habe ich überhaupt eine reelle Chance diese klage zu gewinnen, da mein AG mehr Geld hat als ich und sich zusätzlich noch einen RA leisten kann, zumal ich jetzt erstmal auch erwerbslos bin und von hause aus schon nicht viel Geld habe.
7.
Soll ich den AG zuvor noch einmal schriftlich auffordern mir mein Resturlaub von 6 tagen aus 2020 in 2021 zu übertragen und mir die 6 tagt + die 2 tage zu bewilligen oder das er die 8 tage mit auf die Februarlohnauszahlung gutschreibt, sodass ich das Restgehalt vom 1.02.2021 - 12.02.2021 + die 8 tage am 5.03.2021, wenn Zahltag ist auf mein Konto habe?
Als gesamt Arbeits tage währen das noch 18 tage die er mir bezahlen muss, wenn ich nicht falsch liege.
Oder muss ich auch noch am 15.02.2021 auf Arbeit erscheinen, weil es in der Kündigung heißt zum 15.02.2021. wenn ja muss er mir noch für 19 tage den Lohn zahlen.
Wie soll mir mein AG nachweisen was und wie viel ich an Arbeitsbekleidung von ihm erhalten habe, es gibt dazu keine schriftlichen unterlagen und ich musste auch nichts dafür Quittieren (Unterschreiben).
Sollte ich noch Hilfe oder fragen bei dem Antrag haben, was ich bei manchen punkten eintragen soll, kann ich diese frage hier stellen?
MfG
Daniel
Hast du ab dem 16. Februar gleich eine neue Stelle?
Wie gehe ich den da jetzt genau vor wen ich vor dem Arbeitsgericht klagen will habe ich bis jetzt noch nicht gemacht?
Falls jedoch dein AG dort behauptet, dass du dich schuldhaft verhalten hättest, riskierst du von dort eine Sperrfrist.
1.
Was kostet mich das, wenn ich ohne Rechtsbeistand das einklage und es verlieren sollte, oder ist das egal?
2.
Was meinen sie genau damit?
Ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung des zustehenden Gehaltes in Höhe von xxx (auf Euro und Cent genau beziffern) und Abgeltung der noch ausstehenden neun Urlaubstage (sechs aus 2020, drei aus 2021) in vollem Umfang.
wie nennt sich dieser Antrag und wo herbekomme ich diese unterlagen her?
4.
was für unterlagen, muss ich unbedingt beifügen.
5.
Wie lange dauert die Bearbeitung usw.
6.
Habe ich überhaupt eine reelle Chance diese klage zu gewinnen, da mein AG mehr Geld hat als ich und sich zusätzlich noch einen RA leisten kann, zumal ich jetzt erstmal auch erwerbslos bin und von hause aus schon nicht viel Geld habe.
7.
Soll ich den AG zuvor noch einmal schriftlich auffordern mir mein Resturlaub von 6 tagen aus 2020 in 2021 zu übertragen und mir die 6 tagt + die 2 tage zu bewilligen oder das er die 8 tage mit auf die Februarlohnauszahlung gutschreibt, sodass ich das Restgehalt vom 1.02.2021 - 12.02.2021 + die 8 tage am 5.03.2021, wenn Zahltag ist auf mein Konto habe?
Als gesamt Arbeits tage währen das noch 18 tage die er mir bezahlen muss, wenn ich nicht falsch liege.
Oder muss ich auch noch am 15.02.2021 auf Arbeit erscheinen, weil es in der Kündigung heißt zum 15.02.2021. wenn ja muss er mir noch für 19 tage den Lohn zahlen.
Wenn du Arbeitskleidung erhalten hast, musst du die natürlich zurückgeben - auch wenn das nicht im Vertrag steht.
Sollte ich noch Hilfe oder fragen bei dem Antrag haben, was ich bei manchen punkten eintragen soll, kann ich diese frage hier stellen?
MfG
Daniel
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