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Rechtzeitige Abgabe der Kündigung während der und nach der Probezeit beim AG + verrechnen von Minusstunden.

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  • Rechtzeitige Abgabe der Kündigung während der und nach der Probezeit beim AG + verrechnen von Minusstunden.

    Hallo und danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe und Tipps zu meinem Anliegen.


    Das Arbeitsverhältnis ist auf 1 Jahr Befristet angefangen habe ich dort am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std. von Mo – Fr und der Urlaub beträgt 26 Tage.
    Kündigungsfrist ist während der Probezeit 14 Tage und danach 4 Wochen.

    Nun zu meiner Frage:

    1.
    Wann muss ich spätestens noch während der Probezeit meine Kündigung bei meinem jetzigen AG abgeben, wenn ich zum 04.01.2021 bzw. 03.01.2021 kündigen möchte, so dass ich an 04.01.2021 auch beim neuen AG anfangen könnte. Zur Kündigungsfrist zählen der Sa, So sowie die Feiertage mit ist das schonmal Korrekt? .
    Nach meiner Rechnung müsste ich meine Kündigung spätestens am 21.12.2020 abgeben, sollte es so sein, dann habe ich ein Problem wir machen ab den 19.12.2020 bis zum 03.01.2021 Winter Pause und ab da ist auch das Büro nicht besetzt um die Kündigung fristgerecht abzugeben.

    2.
    Wann müsste ich die Kündigung nach der Probezeit abgeben, wann punkt 1 nicht sein sollte wie auch immer. Ein Beispiel das neue Arbeitsverhältnis soll am 01.03.2021 beginnen, bis wann sollte ich da die Kündigung spätestens beim AG Abgeben.
    Zu 1. & 2.
    oder ist es egal ob ich die Kündigung z.B. 1-2 Wochen früher beim AG abgebe, wenn ich in der Kündigung schreibe (hiermit kündige ich mein …… zum 04.01.2021) natürlich mit Einhaltung der Kündigung Frist das heizt je nachdem 14 Tage oder 4 Wochen vorher.

    3.
    Noch ein Problem, und zwar darf mein AG meine Minusstunden mir vom Urlaub abziehen?
    Mir wurden bisher 4 Tage von meinem gesamten Urlaub abgezogen, mit der Begründung ich habe ja bereits zu viele Minusstunden angesamt bis dato sind das 37 Stunden. Das liegt oder lag aber nicht an mir, sondern an meinen AG weil er für uns keine weitere Arbeit hatte, nach dem wir mit unseren vorigen arbeiten Fertig waren, so dass wir früher Feierabend machen mussten, ich hatte Zeit um bis zum regulären Feierabend weiter arbeiten zu können, also von 7 – 16 Uhr inklusive 2 Pausen a`0,30 Min. der lohn wurde mir bis jetzt nicht gekürzt. Im netz habe ich auch nichts Passendes gefunden das der AG mir mein Urlaubsanspruch kürzen darf nur wegen Minusstunden die ich nicht verschuldet habe, sondern mein AG.



    MfG
    Daniel



    Zusatz:
    Was ist, wenn wir keine Pause machen oder kontern warum auch immer, kann man sie als plusstunden aufschreiben? (bezahlte Pausenstunden), ansonsten sind die Pausen, wenn wir sie machen Unbezahlt. Unseren Sekretären sagte das es nicht erlaubt sei nicht gemachte Pausen als Plusstunden aufzuschreiben, da der Gesetzgeber sagt pausen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir keine machen sind wir selber schuld obwohl manchmal nicht möglich.

  • #2
    Und welches Hindernis spricht dagegen, die Kündigung am 18.12. abzugeben?

    E.D.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
      Nach meiner Rechnung müsste ich meine Kündigung spätestens am 21.12.2020 abgeben, sollte es so sein, dann habe ich ein Problem wir machen ab den 19.12.2020 bis zum 03.01.2021 Winter Pause und ab da ist auch das Büro nicht besetzt um die Kündigung fristgerecht abzugeben.
      Hallo,

      in diesem Fall würde ich die Kündigung am 18. Dezember 2020 abgeben.

      Wann müsste ich die Kündigung nach der Probezeit abgeben, wann punkt 1 nicht sein sollte wie auch immer. Ein Beispiel das neue Arbeitsverhältnis soll am 01.03.2021 beginnen, bis wann sollte ich da die Kündigung spätestens beim AG Abgeben.
      Zu 1. & 2.
      oder ist es egal ob ich die Kündigung z.B. 1-2 Wochen früher beim AG abgebe, wenn ich in der Kündigung schreibe (hiermit kündige ich mein …… zum 04.01.2021) natürlich mit Einhaltung der Kündigung Frist das heizt je nachdem 14 Tage oder 4 Wochen vorher.
      Früher abgeben geht immer. Es ist nicht vorgeschrieben, auf den letzten Drücker zu warten.

      Manchmal besteht die Angst, dass der Arbeitgeber dann mit einer Gegenkündigung zu einem früheren Termin reagiert. Das funktioniert natürlich nur, wenn man bereits sehr frühzeitig kündigt, so dass der AG tatsächlich auch die Möglichkeit hat, auf ein früheres Datum fristgerecht zu kündigen. Wenn du Anlass dazu hast, ebenfalls ein solches Verhalten zu befürchten, solltest du tatsächlich erst möglichst spät kündigen.

      Noch ein Problem, und zwar darf mein AG meine Minusstunden mir vom Urlaub abziehen?
      Nein. Urlaub ist Urlaub, das hat mit dem Zeitguthaben nichts zu tun.

      bis dato sind das 37 Stunden. Das liegt oder lag aber nicht an mir, sondern an meinen AG weil er für uns keine weitere Arbeit hatte, nach dem wir mit unseren vorigen arbeiten Fertig waren, so dass wir früher Feierabend machen mussten, ich hatte Zeit um bis zum regulären Feierabend weiter arbeiten zu können,
      Das darf nicht zu deinen Lasten gehen, sondern gehört zum Betriebsrisiko des Unternehmers. Dein AG muss dich vertragsgemäß beschäftigen. Hat er keine Arbeit, ist das nicht deine Schuld.

      Was ist, wenn wir keine Pause machen oder kontern warum auch immer, kann man sie als plusstunden aufschreiben? (bezahlte Pausenstunden), ansonsten sind die Pausen, wenn wir sie machen Unbezahlt. Unseren Sekretären sagte das es nicht erlaubt sei nicht gemachte Pausen als Plusstunden aufzuschreiben, da der Gesetzgeber sagt pausen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir keine machen sind wir selber schuld obwohl manchmal nicht möglich.
      Im Prinzip hat die Sekretärin recht. Die Pausen sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Dein AG ist für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Natürlich kann er nicht neben jedem*jeder Einzelnen stehen und sagen "Du gehst jetzt in die Pause". Aber er muss nicht akzeptieren, dass Pausen - auf Wunsch der Beschäftigten, warum auch immer - durchgearbeitet werden. Außerdem muss er die Arbeit so organisieren, dass es möglich ist, entsprechende Pausen zu machen.

      Gruß,
      werner

      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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      • #4
        Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
        oder ist es egal ob ich die Kündigung z.B. 1-2 Wochen früher beim AG abgebe, wenn ich in der Kündigung schreibe (hiermit kündige ich mein …… zum 04.01.2021) natürlich mit Einhaltung der Kündigung Frist das heizt je nachdem 14 Tage oder 4 Wochen vorher.
        Wie schon angedeutet, da der AG ja auch mit 14 Tage und ohne Grund in den ersten 6 Monaten kündigen kann, könnte er wenn du z.b. am 1.12. kündigst dir direkt am 2.12. z,.b. eine Kündigung zum 16.12. geben.
        Hier in dem Fall sollte man also wirklich bis zum letzten Tag warten.

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        • #5
          Interessanter Artikel. Vielen Dank

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          • #6
            danke schön für eure Hilfe und sorry für die säte Rückantwort meinerseits ging leider Arbeit bedingt nicht früher.


            Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
            Und welches Hindernis spricht dagegen, die Kündigung am 18.12. abzugeben?

            E.D.
            Dachte bevor ich eure Antworten erhalten habe, das ich die Kündigung bis spätestens am 21.12.2020 abgeben muss um die 14 tägige Kündigung Frist einzuhalten und wenn ich die früher abgegeben hätte, und zwar schon am 18.12.2020 würde das Arbeitsverhältnis auch zum 31.12.2020 enden, auch wenn ich zum 04.01.2021 gekündigt hätte.

            und wegen meinen Minusstunden und den Resultat daraus Abzug meines Urlaubs, solte das dem AG egal sien und er meint er hat recht das er das darf. wie ferhalte ich mich den und wie geht es dan weiter zweks anspruch.


            habe heute für den 3 und 4.12.2020 vom AG frei für den ganzen Tag, da er für mich keine Arbeit hat, Begründung das ich nicht alleine Auf der Baustelle sein kann, noch zu erwähnen ich habe diesen Job nicht gelernt, das ist dem AG auch bekannt.

            wie oder was soll ich in den Stundenzettel schreiben den Urlaub ist es ja nicht, reicht es wenn ich dort Frei eintrage.


            MfG
            Daniel

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            • #7
              Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
              habe heute für den 3 und 4.12.2020 vom AG frei für den ganzen Tag, da er für mich keine Arbeit hat, Begründung das ich nicht alleine Auf der Baustelle sein kann, noch zu erwähnen ich habe diesen Job nicht gelernt, das ist dem AG auch bekannt

              wie oder was soll ich in den Stundenzettel schreiben den Urlaub ist es ja nicht, reicht es wenn ich dort Frei eintrage.
              "Frei" würde ich nicht hineinschreiben. Eher "vom Arbeitgeber freigestellt wegen Arbeitsmangel".

              Die Abzüge vom Gehalt/Urlaub wirst du letzten Endes vermutlich beim Arbeitsgericht einklagen müssen. Bitte achte darauf, ob für dein Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen gelten. Oft ist es so, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist einzufordern sind, sonst verfallen sie. Wenn du im Baugewerbe tätig bist, können diese Fristen teilweise sehr kurz (meiner Erinnerung nach sechs Wochen) sein.

              Sofern die Fristen unproblematisch sind, reicht es gegebenenfalls aus, die Zahlungsklage erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gericht einzureichen.

              Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
              Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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              • #8
                Okey danke für die Infos,

                sollte er mir es nicht glauben, gibt es dazu ein schreiben oder so wo genau drinsteht, dass der AG mir die Minusstunden weder von meinem Urlaub noch Geld vom Lohn abziehen darf solange es sein Verschulden ist, wenn keine Arbeit das ich ihm zeigen kann.


                Zitat von werner h. Beitrag anzeigen

                "Frei" würde ich nicht hineinschreiben. Eher "vom Arbeitgeber freigestellt wegen Arbeitsmangel".

                Die Abzüge vom Gehalt/Urlaub wirst du letzten Endes vermutlich beim Arbeitsgericht einklagen müssen. Bitte achte darauf, ob für dein Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen gelten. Oft ist es so, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist einzufordern sind, sonst verfallen sie. Wenn du im Baugewerbe tätig bist, können diese Fristen teilweise sehr kurz (meiner Erinnerung nach sechs Wochen) sein.

                Sofern die Fristen unproblematisch sind, reicht es gegebenenfalls aus, die Zahlungsklage erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gericht einzureichen.
                habe mal eine Kopie von meinen AV eingestellt, dort steht zwar was aber ich verstehe das nicht richtig was es nun für mich bedeutet, kenne mich mit den ganzen Paragraphen zeug nicht aus der eine bedeutet das und ein anderer hebt den ersten wider auf, so kommt es mir manchmal vor.

                ab wann muss ich das geltend machen wir haben ab den 19.12.2020 – 03.01.2021 Betriebs Urlaub oder kann ich das auch noch beim AG geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2021 endet.
                Arbeitsvertrag xxxxxxxxxxxxx. Zwischen Arbeitgeber. und. Herrn XXXXXXXXX Arbeitnehmer. wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:. § 1 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021. § 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Rücktritt ...
                Zuletzt geändert von Daniel35; 05.12.2020, 08:41.

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                • #9
                  Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
                  sollte er mir es nicht glauben, gibt es dazu ein schreiben oder so wo genau drinsteht, dass der AG mir die Minusstunden weder von meinem Urlaub noch Geld vom Lohn abziehen darf solange es sein Verschulden ist, wenn keine Arbeit das ich ihm zeigen kann.
                  Das Schreiben nennt sich "Urteil" und kommt vom Arbeitsgericht, nachdem du deinen Arbeitgeber erfolgreich verklagt hast. Bevor es so weit kommt, könnte ein*e von dir bezahlte*r Rechtsanwält*in deinen AG schriftlich über den Rechtsstand aufklären und die Zahlung einfordern. Ansonsten gibt es in den Weiten des Internets sicherlich einige einschlägigen Urteile des Bundesarbeitsgerichts oder von Landesarbeitsgerichten. Da müsste sich dann jemand die Zeit nehmen, danach zu suchen - und dein Chef müsste die Zeit und den Verstand haben, das zu lesen.

                  ab wann muss ich das geltend machen wir haben ab den 19.12.2020 – 03.01.2021 Betriebs Urlaub oder kann ich das auch noch beim AG geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2021 endet.
                  Maßgebend für die Geltendmachung ist § 12 deines Arbeitsvertrags. Ab dem Zeitpunkt, zu dem dir dein AG das Gehalt gekürzt hat, beginnt die dreimonatige Frist zu laufen. Innerhalb dieser drei Monate musst du ihm schriftlich mitteilen, dass der Gehaltsabzug zu Unrecht erfolgt ist und du auf die Auszahlung des gekürzten Betrages bestehst. Du kannst also heute nur noch das einfordern, was nach dem 7. September 2020 abgezogen wurde.

                  Wenn du die Forderung erst im Januar 2021 geltend machen möchtest, musst du von dort ab drei Monate zurückrechnen - und nach dem 30. Juni 2021 ebenfalls ab da. Alles, was zuvor möglicherweise zu Unrecht nicht gezahlt oder abgezogen wurde, ist dann weg.

                  Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                  Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                  Kommentar


                  • #10
                    danke noch einmal für die Hilfe.

                    Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
                    Maßgebend für die Geltendmachung ist § 12 deines Arbeitsvertrags. Ab dem Zeitpunkt, zu dem dir dein AG das Gehalt gekürzt hat,
                    1.
                    wie ich ja bereits erwähnt habe, mein AG kürzt mir den Lohn nicht wegen meiner Minusstunden, sondern punkt 2.


                    2.
                    Mein AG kürzt mir nur meinen Urlaub, wenn ich 8 Minusstunden zusammen habe sind das 1 Urlaubstag Abzug und bei den nächsten 8 Stunden die zusammengekommen sind oder sogar mal 1 kompletter tag wo keine Arbeit, wird mir wieder 1 tag abgezogen und das geht immer so weiter bis irgendwann keine Urlaubstage mehr vorhanden sind, was dann passiert weiß ich auch nicht denn soweit ist es noch nicht gekommen.


                    3.
                    Wann soll ich das beim AG fristgerecht geltend machen, wenn ich vom AG keine Info erhalte wann und wie fiel Tage ich bereits genommen geschweige noch habe, es steht auch nichts auf meinem Lohnzettel wie bei zuvor anderen AG zwecks Rest Urlaub. Wie fiel Rest Urlaubstage ich noch habe, das habe ich auch nur so zwischen Tür und Angel Ende letzten Jahres mitbekommen.

                    4.
                    Ich könnte ja mal selber ein Schreiben aufsetzen, in dem ich meinen AG auf vordere mir eine detaillierte Auflistung in dem dies drinsteht (wieviel gesamt Jahresurlaub im Jahr, wieviel wann und weswegen genommen und wie fiel Rest Urlaub noch vorhanden ist), dass alles für das Jahr 2020 eventuell auch noch ein schreiben für das neue Jahr 2021.

                    Und erst wenn ich darüber eine genaue Info vom AG erhalten habe, erst dann kann ich über eine genaue 3 Monates Frist nachdenken. Solange wie ich noch keine schriftliche Info vom AG habe kann ich mir doch auch Zeit lassen vielleicht auch bis zu meinem letzten Arbeitstag das wäre der 30.06.2021 und dem AG dann so ein schreiben übergeben oder etwa nicht ?.

                    Vielleicht kann mir einer ein Muster Beispiel geben, wie ich das schreiben schriftlich richtig formuliere.


                    MfG
                    Daniel

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                    • #11
                      Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
                      ... Wann soll ich das beim AG fristgerecht geltend machen, wenn ich vom AG keine Info erhalte wann und wie fiel Tage ich bereits genommen geschweige noch habe, es steht auch nichts auf meinem Lohnzettel wie bei zuvor anderen AG zwecks Rest Urlaub. Wie fiel Rest Urlaubstage ich noch habe, das habe ich auch nur so zwischen Tür und Angel Ende letzten Jahres mitbekommen.
                      Für das abgelaufende Jahr 2020 kannst du eine ganz einfache Rechnung aufmachen: 26 Urlaubstage für ein ganzes Jahr entspricht 13 Urlaubstagen ab Eintrittsdatum 1. Juli 2020. Von diesen 13 Tagen ziehst du diejenigen ab, die du selbst in Anspruch genommen hast. Die verbleibende Zahl ist dein Resturlaubsanspruch.

                      Ich könnte ja mal selber ein Schreiben aufsetzen, in dem ich meinen AG auf vordere mir eine detaillierte Auflistung in dem dies drinsteht (wieviel gesamt Jahresurlaub im Jahr, wieviel wann und weswegen genommen und wie fiel Rest Urlaub noch vorhanden ist), dass alles für das Jahr 2020
                      Die oben stehende Rechnung präsentierst du deinem AG in deinem Brief. Gleichzeitig teilst du ihm mit, dass du beabsichtigst, diese Resturlaubstage, die laut § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG in das Jahr 2021 zu übertragen sind, im gesetzlich vorgesehen Übertragungszeitraum bis 31. März 2021 in Anspruch nehmen möchtest, und zwar vom ... bis ...

                      Auf das Thema eines Abzugs für Minusstunden gehst du gar nicht ein. Diese Gegenrechnung soll dir dein AG aufmachen und begründen, wenn er das weiterhin aufrecht erhalten will.

                      und das geht immer so weiter bis irgendwann keine Urlaubstage mehr vorhanden sind, was dann passiert weiß ich auch nicht
                      Selbst wenn diese Kürzung zulässig wäre (was bezweifelt wird), dürfte zumindest der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) pro Jahr nicht unterschritten werden.

                      eventuell auch noch ein schreiben für das neue Jahr 2021.
                      Des weiteren informierst du ihn darüber, dass du hiermit die 13 Urlaubstage für das Jahr 2021 in der Zeit von ... bis ... beantragst.

                      Solange wie ich noch keine schriftliche Info vom AG habe kann ich mir doch auch Zeit lassen vielleicht auch bis zu meinem letzten Arbeitstag das wäre der 30.06.2021
                      Das Problem ist, dass übertragene Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr mit Ablauf des 31. März des Folgejahres verfallen. Das ist nochmals eine andere Regelung als die Ausschlussfrist für Zahlungsansprüche, die ich zunächst im Blick hatte.

                      Vielleicht kann mir einer ein Muster Beispiel geben, wie ich das schreiben schriftlich richtig formuliere.
                      Ich hoffe, dass du den Brief nun selbständig formulieren kannst. Ansonsten machen das - gegen Honorar - die Leute, die damit Geld verdienen, für dich.
                      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                      • #12
                        Danke für eure nützlichen Antworten und Hilfen.

                        Habe da mal ein Schreiben aufgesetzt, (siehe unten) mit der Hoffnung das ich es so an meinem AG weiterleiten kann oder soll ich da noch was ändern.
                        Und soll ich in dem Schreiben außerdem noch eine Frist setzen, bis wann mein AG antworten muss.

                        1.
                        Sollte ich früher ausscheiden, warum auch immer muss mein AG mir doch den Resturlaub auszahlen, auch den für 2020 wenn noch nicht aufgebraucht?

                        2.
                        Was ist besser, soll ich das Schreiben per Post als Einschreiben oder persönlich abgeben.
                        Wenn Persönlich, wie weiß ich dem AG nach, dass er das Schreiben auch erhalten / angenommen hat

                        3.
                        Sollte mein AG mir den Resturlaub aus 2020 vom 22.03.2021 - 29.03.2021 nicht genehmigen trotz rechtsseitiger Abgabe des Schreibens?
                        Verhält er dann trotzdem nach Ablauf des 31.03.2021, weil der AG trotzdem der Meinung ist, er liegt damit richtig, dass er mir die Minusstunden vom Urlaub abziehen darf.

                        4.
                        Sollte mein AG die Gegenrechnung nicht von sich aus machen und begründen?
                        Soll ich ihn dann in ein separaten Schreiben darum bitten, sobald ich eine Antwort zu dem jetzigen Schreiben erhalten habe?


                        5.
                        Schreiben

                        Absender:
                        Daniel XXXXXX
                        Straße/Nr:
                        PLZ/Ort:


                        Empfänger:
                        Firma
                        Straße/Nr:
                        PLZ/Ort:

                        Datum XX.XX.XXXX

                        Übernahme des Resturlaubs aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021

                        Sehr geehrte Damen und Herren,

                        Da ich für ein gesamtes Jahr 26 Tage Jahresurlaub habe, aber mein Eintrittsdatum erst der 1. Juli 2020 war beträgt mein Resturlaubsanspruch für das Jahr 2020 noch 13 Tage, habe auch keinen weiteren Urlaub genommen außer die 7 Tage Betriebs Urlaub, wenn ich die Tage abziehe stehen mir laut meiner Rechnung immer noch 6 Tage Rest Urlaub zu.

                        Daher beantrage ich das diese 6 Resturlaubstage, die laut § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG in das Jahr 2021 zu übertragen sind.

                        Und daher beantrage ich, auch gleichzeitig die restlichen 6 Tage vom 22.03.2021 – 29.03.2021 in Anspruch nehmen.

                        Des Weiteren, beantrage ich auch gleich meine 13 Tage Jahresurlaub für das Jahr 2021 vom 14.06.2021 – 30.06.2021 zu nehmen.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Daniel XXXXXX

                        _________________________ ____
                        Unterschrift



                        MfG
                        Daniel

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                        • #13
                          Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
                          Habe da mal ein Schreiben aufgesetzt, (siehe unten) mit der Hoffnung das ich es so an meinem AG weiterleiten kann oder soll ich da noch was ändern.
                          Hallo,

                          der Brief ist meiner Meinung nach so in Ordnung. Sprachlich/grammatikalisch kann man vielleicht noch das eine oder andere glätten, aber das ist kein "Muss". Im ersten Absatz könnte zwischen "Urlaub" und "wenn" ein Punkt statt einem Komma stehen, dann liest sich der Satz leichter.

                          Und soll ich in dem Schreiben außerdem noch eine Frist setzen, bis wann mein AG antworten muss.
                          Das kannst du machen. Die Frage ist, was passiert, wenn bis dahin keine Antwort kommt? Die Fristsetzung würde ich persönlich freundlich formulieren, z.B. "Über eine Antwort bis ... würde ich mich freuen".

                          Sollte ich früher ausscheiden, warum auch immer muss mein AG mir doch den Resturlaub auszahlen, auch den für 2020 wenn noch nicht aufgebraucht?
                          Nur bei einem Ausscheiden bis zum 31. März 2021. Danach ist der Übertrag verfallen und muss auch nicht mehr ausgezahlt werden.

                          Was ist besser, soll ich das Schreiben per Post als Einschreiben oder persönlich abgeben.
                          Persönlich. Gerne verbunden mit ein paar netten Worten (z.B. "Ich habe mir da ein paar Gedanken zum Urlaub gemacht, den wir ja noch regeln müssen").

                          Wenn Persönlich, wie weiß ich dem AG nach, dass er das Schreiben auch erhalten / angenommen hat
                          Du kannst ihm den Brief übergeben und gleichzeitig auf einer Kopie den Erhalt abzeichnen lassen. Oder es ist (zufällig?) ein*e Zeug*in mit dabei und unterschreibt dir anschließend, dass du diesen Brief am ... um ... persönlich übergeben hast. Ein Einschreiben ist kein wirksamer Zustellnachweis, da ja nur der Zugang eines Briefumschlags bestätigt wird und nicht des Inhalts.

                          Sollte mein AG mir den Resturlaub aus 2020 vom 22.03.2021 - 29.03.2021 nicht genehmigen trotz rechtsseitiger Abgabe des Schreibens? Verhält er dann trotzdem nach Ablauf des 31.03.2021,
                          Wenn er den Urlaub an sich nicht in Frage stellt, ihn aber auch nicht genehmigt, bleibt dir nichts anderes übrig, als rechtzeitig vorher beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung einzureichen.

                          weil der AG trotzdem der Meinung ist, er liegt damit richtig, dass er mir die Minusstunden vom Urlaub abziehen darf.
                          Auch dann wirst du das über das Arbeitsgericht klären müssen.

                          Sollte mein AG die Gegenrechnung nicht von sich aus machen und begründen?
                          Ja, eigentlich sollte er das.

                          Soll ich ihn dann in ein separaten Schreiben darum bitten, sobald ich eine Antwort zu dem jetzigen Schreiben erhalten habe?
                          Das kannst du machen. Warte dazu erst einmal seine Antwort ab.
                          Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                          Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                          Kommentar


                          • #14
                            So habe heute Post vom AG per Einschreiben erhalten, in der mir mitgeteilt wurde das ich zum 15.02.2021 Gekündigt bin.

                            Nun ist ja der Punkt 1 eingetreten wie bereits angegeben.

                            1.
                            soll und kann ich das schreiben trotzdem noch einreichen aber etwas Abgeändert.

                            2.
                            ist die Kündigung eigentlich rechtens, da meine Probezeit ja bereits zu Ende ist ?. Laut mein weiter oben bereits beigefügten Arbeitsvertrag.
                            Der AG hat mir keinen Grund angegeben, warum er mich Kündigt, das einzige ich bin seit dem 4.1.2021 - voraussichtlich 15.01.2021 Krankgeschrieben, ich habe mich auch rechtzeitig gemeldet und auch der K.Schein wurde 1-2 Tage Später abgegeben.

                            3.
                            muss ich die Kündigung Akzeptieren oder kann ich ihn Widersprechen? (aber wenn ich ehrlich bin nach dem, was alles mit meinem AG vorgefallen ist, habe ich auch gar keine Lust mehr dort weiter).

                            4.
                            ich habe das Kündigungsschreiben mal beigefügt, dies enthält 2 punkte die mir nicht gefallen und die ich nicht ganz verstehe, ob sie so überhaupt zulässig sind.
                            Der 1 Punkt geht um die minus stunden und der 2 Punkt beinhaltet die Arbeit Kleidung, da in meinen Arbeitsvertrag nichts davon drinsteht.

                            5.
                            Kündigungs Schreiben.
                            https://docdro.id/gKgQMn9

                            MfG
                            Daniel
                            Zuletzt geändert von Daniel35; 12.01.2021, 14:56.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Daniel35 Beitrag anzeigen
                              So habe heute Post vom AG per Einschreiben erhalten, in der mir mitgeteilt wurde das ich zum 15.02.2021 Gekündigt bin.
                              Das ändert nun doch manches.

                              soll und kann ich das schreiben trotzdem noch einreichen aber etwas Abgeändert.
                              Das macht nun meiner Meinung nach nicht mehr so viel Sinn. Immerhin hat dein AG bereits verkündet, dass er dir deinen Urlaub nicht gewähren will.

                              ist die Kündigung eigentlich rechtens, da meine Probezeit ja bereits zu Ende ist ?
                              Der Arbeitsvertrag erlaubt eine fristgemäße Kündigung auch vor Ablauf der Befristung. Dem Grunde nach ist eine solche Kündigung also nicht ausgeschlossen.

                              Der AG hat mir keinen Grund angegeben, warum er mich Kündigt,
                              Dazu muss er im Kündigungsschreiben auch nichts sagen. Allerdings muss er die Gründe im Falle einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht offen legen. Und gegenüber dem Betriebsrat, wenn ihr einen hättet, wäre die Kündigung ebenfalls zu begründen gewesen.

                              das einzige ich bin seit dem 4.1.2021 - voraussichtlich 15.01.2021 Krankgeschrieben, ich habe mich auch rechtzeitig gemeldet und auch der K.Schein wurde 1-2 Tage Später abgegeben.
                              Über die Kündigungsgründe kannst du zunächst also nur spekulieren.

                              muss ich die Kündigung Akzeptieren oder kann ich ihn Widersprechen?
                              "Widersprechen" hilft nichts. Wenn, dann musst du vor dem Arbeitsgericht klagen. Idealerweise mit anwaltlicher/gewerkschaftlicher Unterstützung. Falls du in dieser Hinsicht nicht abgesichert bist, kannst du die Klage auch ohne Beistand einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang.

                              (aber wenn ich ehrlich bin nach dem, was alles mit meinem AG vorgefallen ist, habe ich auch gar keine Lust mehr dort weiter).
                              Hast du ab dem 16. Februar gleich eine neue Stelle? Sonst bist du auf die Unterstützung der Arbeitsagentur angewiesen. Falls jedoch dein AG dort behauptet, dass du dich schuldhaft verhalten hättest, riskierst du von dort eine Sperrfrist. Alleine deshalb wäre es wichtig, den Kündigungsgrund aufzuklären bzw. eine Weiterbeschäftigung einzufordern - zumindest bis du übergangslos in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln kannst.

                              Der 1 Punkt geht um die minus stunden
                              Das ist doch genau das, was du befürchtest hattest. Dein AG will dafür, dass er dich nicht beschäftigt hatte, deinen Urlaub und dann auch noch dein Gehalt reduzieren. Damit ergibt sich ein weiterer Klagegrund: Ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung des zustehenden Gehaltes in Höhe von xxx (auf Euro und Cent genau beziffern) und Abgeltung der noch ausstehenden neun Urlaubstage (sechs aus 2020, drei aus 2021) in vollem Umfang.

                              und der 2 Punkt beinhaltet die Arbeit Kleidung, da in meinen Arbeitsvertrag nichts davon drinsteht.
                              Wenn du Arbeitskleidung erhalten hast, musst du die natürlich zurückgeben - auch wenn das nicht im Vertrag steht. Du musst die Kleidung weder neuwertig noch gewaschen zurückgeben, sondern sie darf durchaus die zeitentsprechenden Gebrauchsspuren haben. Falls du jedoch keine Kleidung bekommen hast, ist nichts zurückzugeben.
                              Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                              Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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