Hallo und danke schon einmal im Voraus für eure Hilfe und Tipps zu meinem Anliegen.
Das Arbeitsverhältnis ist auf 1 Jahr Befristet angefangen habe ich dort am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std. von Mo – Fr und der Urlaub beträgt 26 Tage.
Kündigungsfrist ist während der Probezeit 14 Tage und danach 4 Wochen.
Nun zu meiner Frage:
1.
Wann muss ich spätestens noch während der Probezeit meine Kündigung bei meinem jetzigen AG abgeben, wenn ich zum 04.01.2021 bzw. 03.01.2021 kündigen möchte, so dass ich an 04.01.2021 auch beim neuen AG anfangen könnte. Zur Kündigungsfrist zählen der Sa, So sowie die Feiertage mit ist das schonmal Korrekt? .
Nach meiner Rechnung müsste ich meine Kündigung spätestens am 21.12.2020 abgeben, sollte es so sein, dann habe ich ein Problem wir machen ab den 19.12.2020 bis zum 03.01.2021 Winter Pause und ab da ist auch das Büro nicht besetzt um die Kündigung fristgerecht abzugeben.
2.
Wann müsste ich die Kündigung nach der Probezeit abgeben, wann punkt 1 nicht sein sollte wie auch immer. Ein Beispiel das neue Arbeitsverhältnis soll am 01.03.2021 beginnen, bis wann sollte ich da die Kündigung spätestens beim AG Abgeben.
Zu 1. & 2.
oder ist es egal ob ich die Kündigung z.B. 1-2 Wochen früher beim AG abgebe, wenn ich in der Kündigung schreibe (hiermit kündige ich mein …… zum 04.01.2021) natürlich mit Einhaltung der Kündigung Frist das heizt je nachdem 14 Tage oder 4 Wochen vorher.
3.
Noch ein Problem, und zwar darf mein AG meine Minusstunden mir vom Urlaub abziehen?
Mir wurden bisher 4 Tage von meinem gesamten Urlaub abgezogen, mit der Begründung ich habe ja bereits zu viele Minusstunden angesamt bis dato sind das 37 Stunden. Das liegt oder lag aber nicht an mir, sondern an meinen AG weil er für uns keine weitere Arbeit hatte, nach dem wir mit unseren vorigen arbeiten Fertig waren, so dass wir früher Feierabend machen mussten, ich hatte Zeit um bis zum regulären Feierabend weiter arbeiten zu können, also von 7 – 16 Uhr inklusive 2 Pausen a`0,30 Min. der lohn wurde mir bis jetzt nicht gekürzt. Im netz habe ich auch nichts Passendes gefunden das der AG mir mein Urlaubsanspruch kürzen darf nur wegen Minusstunden die ich nicht verschuldet habe, sondern mein AG.
MfG
Daniel
Zusatz:
Was ist, wenn wir keine Pause machen oder kontern warum auch immer, kann man sie als plusstunden aufschreiben? (bezahlte Pausenstunden), ansonsten sind die Pausen, wenn wir sie machen Unbezahlt. Unseren Sekretären sagte das es nicht erlaubt sei nicht gemachte Pausen als Plusstunden aufzuschreiben, da der Gesetzgeber sagt pausen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir keine machen sind wir selber schuld obwohl manchmal nicht möglich.
Das Arbeitsverhältnis ist auf 1 Jahr Befristet angefangen habe ich dort am 01.07.2020 und endet am 30.06.2021, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Std. von Mo – Fr und der Urlaub beträgt 26 Tage.
Kündigungsfrist ist während der Probezeit 14 Tage und danach 4 Wochen.
Nun zu meiner Frage:
1.
Wann muss ich spätestens noch während der Probezeit meine Kündigung bei meinem jetzigen AG abgeben, wenn ich zum 04.01.2021 bzw. 03.01.2021 kündigen möchte, so dass ich an 04.01.2021 auch beim neuen AG anfangen könnte. Zur Kündigungsfrist zählen der Sa, So sowie die Feiertage mit ist das schonmal Korrekt? .
Nach meiner Rechnung müsste ich meine Kündigung spätestens am 21.12.2020 abgeben, sollte es so sein, dann habe ich ein Problem wir machen ab den 19.12.2020 bis zum 03.01.2021 Winter Pause und ab da ist auch das Büro nicht besetzt um die Kündigung fristgerecht abzugeben.
2.
Wann müsste ich die Kündigung nach der Probezeit abgeben, wann punkt 1 nicht sein sollte wie auch immer. Ein Beispiel das neue Arbeitsverhältnis soll am 01.03.2021 beginnen, bis wann sollte ich da die Kündigung spätestens beim AG Abgeben.
Zu 1. & 2.
oder ist es egal ob ich die Kündigung z.B. 1-2 Wochen früher beim AG abgebe, wenn ich in der Kündigung schreibe (hiermit kündige ich mein …… zum 04.01.2021) natürlich mit Einhaltung der Kündigung Frist das heizt je nachdem 14 Tage oder 4 Wochen vorher.
3.
Noch ein Problem, und zwar darf mein AG meine Minusstunden mir vom Urlaub abziehen?
Mir wurden bisher 4 Tage von meinem gesamten Urlaub abgezogen, mit der Begründung ich habe ja bereits zu viele Minusstunden angesamt bis dato sind das 37 Stunden. Das liegt oder lag aber nicht an mir, sondern an meinen AG weil er für uns keine weitere Arbeit hatte, nach dem wir mit unseren vorigen arbeiten Fertig waren, so dass wir früher Feierabend machen mussten, ich hatte Zeit um bis zum regulären Feierabend weiter arbeiten zu können, also von 7 – 16 Uhr inklusive 2 Pausen a`0,30 Min. der lohn wurde mir bis jetzt nicht gekürzt. Im netz habe ich auch nichts Passendes gefunden das der AG mir mein Urlaubsanspruch kürzen darf nur wegen Minusstunden die ich nicht verschuldet habe, sondern mein AG.
MfG
Daniel
Zusatz:
Was ist, wenn wir keine Pause machen oder kontern warum auch immer, kann man sie als plusstunden aufschreiben? (bezahlte Pausenstunden), ansonsten sind die Pausen, wenn wir sie machen Unbezahlt. Unseren Sekretären sagte das es nicht erlaubt sei nicht gemachte Pausen als Plusstunden aufzuschreiben, da der Gesetzgeber sagt pausen sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir keine machen sind wir selber schuld obwohl manchmal nicht möglich.
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