Zitat von Obstsalat
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Kommt halt auch darauf an um was es geht? Kündigungsschutzklage, dann muss der AG ja in der Kündigung zumindest gar keine Gründe angeben, dann kann man auch wenig erwidern.
Oder geht es um Gehaltsnachzahlung, dann kann man natürlich entsprechend darstellen, wieso man glaub, dass einem Geld zu steht, dazu muss man aber meistens auch nicht 20 Seiten schreiben. Ausnahmen wären hier Eingruppierungsfragen, da kann es schnell sehr detailiert werden.
Oder Frage der Entfristung, auch da könnte man ausführlicher schreiben.
Kommt halt darauf an wie gesagt.
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