Hallo zusammen. Ich arbeite gerade mit meinem RA an meinem ersten Schriftsatz. Er selber meint, wir sollten ihn möglichst kurz halten und eher weniger Beispiele/Beweise bringen.
Ein Freund mit juristischem Background meint dagegen, man solle möglichst detailiert und besser mit zu vielen als zu wenigen Beispielen/Beweisen beschreiben. Wie soll ich das einschätzen? Ich bin mir selbst nicht ganz sicher, ich weiß ja nicht wie akribisch sich die Richter mit solchen Schriftsätzen beschäftigen.
Ein Freund mit juristischem Background meint dagegen, man solle möglichst detailiert und besser mit zu vielen als zu wenigen Beispielen/Beweisen beschreiben. Wie soll ich das einschätzen? Ich bin mir selbst nicht ganz sicher, ich weiß ja nicht wie akribisch sich die Richter mit solchen Schriftsätzen beschäftigen.
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