Hallo ED,
wie gesagt, das hat mit steuerrecht nichts zu tun.
Weiterhin wenn es sein persönlicher Laden ist, dann ist hier rechte Tasche linke Tasche und auch dann sehe ich erstmal kein Problem, weil ich auch meine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen kann.
Sollte es jedoch teilhaber geben, so haben die ggf. ein Intresse hieran, weil denen ein Teil des Profites entgeht, weil die Kosten der haushaltshilfe von Betrieb bezahlt werden udn nicht von Chef.
Für mich ist das ganze weiterhin straffrechtlich irrelevent, solange der Chef auch der Eigentümer ist, und davon bin ich ausgegangen.
Gruß
meistermacher
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Falscher bzw. Schein-Arbeitsvertrag
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Zitat von meistermacher Beitrag anzeigenIch sehe wenn du ganz normal dein Gehalt bekommen hast auch keine Steuerhinterziehung oder andere Straftaten, wenn dich der Arbeitgeber statt als Bürokraft als Kindermädchen beschäftigt hat.
E.D.
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eine Kündigung wird immer zum Monatsende ausgesprochen, das würde ich dem Arbeitgeber mitteilen.
der 19.03.2021 geht somit garnicht!
Ich sehe wenn du ganz normal dein Gehalt bekommen hast auch keine Steuerhinterziehung oder andere Straftaten, wenn dich der Arbeitgeber statt als Bürokraft als Kindermädchen beschäftigt hat. Wenn es auch noch sein Persönlicher Betrieb ist, dann hat er noch nicht mal den Betriebseigentümer geschädigt.
Also, dem Arbeitgeber mitteilen, dass die Kündigung angekommen ist, du aber Kündigungsschutzklage einreichen wirst, weil das Enddatem zum 19.03.2021 nicht geht sondern nur zum Monatsende (31.03.2021). Wenn er bereit ist sich mit dir außergerichtlich über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung zu einigen, um so besser, das regelt dein Anwalt.
Somit jetzt sofort hin zum Anwalt, Kündigungsschutzklage einreichen und das Gehalt der letzten Monate einfordern.
Gruß
Meistermacher
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Ein Gast antworteteZitat von werner h. Beitrag anzeigen
Tja, die schlimmen Eltern gehören zu den netten Kindern nun mal untrennbar dazu. Nicht umsonst gehört zur Erziehung unserer lieben Kleinen eine qualifizierte mehrjährige Ausbildung. Auch wenn manche Menschen (sogar verantwortliche Politiker*innen - vor allem in Zeiten von Sparzwängen) der Meinung sind, dass Kinder betütteln doch fast jede*r kann.
Hast du schon mal mit der Arbeitsagentur über die Frage einer Umschulung gesprochen?
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Diese drei Monate sind hier offensichtlich eingehalten.
Hä? Noch nie gehört, diese Formulierung. Ich muss also vier Wochen vor Ausspruch der Kündigung mitteilen, dass ich zu kündigen gedenke? Also genau genommen eine viermonatige Kündigungsfrist?
Wenn du deiner Chefin Stress machen möchtest, reichst du eine Kündigungsschutzklage ein. Sofern es sich um einen Kleinbetrieb handelt (unter zehn Beschäftigten), muss eine Kündigung zwar nicht begründet werden. Falls sie dennoch eine Begründung enthält, ist diese jedoch arbeitsrechtlich überprüfbar. Und sofern die Firma, für die du laut Papier eingestellt bist, insgesamt mehr als zehn Leute beschäftigt, gilt sogar das Kündigungsschutzgesetz für dich. Wenn die dann vor Gericht behaupten wollen, dass du dort gar nicht beschäftigt warst, wird das zu deren Eigentor.
Am Ende wird dir das außer einer gewissen Befriedigung aber kaum etwas bringen. Mit viel Glück vielleicht eine kleine Abfindung als Lästigkeitsprämie.
Aus Elternsicht kann ich die Vorsichtsmaßnahme durchaus nachvollziehen. Ob man sich da vielleicht irgendwie gütlich hätte einigen können, vermag aus der Ferne natürlich niemand zu beurteilen.
Dann musst du gegebenenfalls eine Gehaltsklage einreichen. Schaue bitte in deinem Arbeitsvertrag nach, ob dort Ausschlussfristen vereinbart sind. Wenn das Gehalt nicht rechtzeitig eingefordert wird, kann es sein, dass du deinen Anspruch verlierst.
Und wer ist auf die Idee gekommen, in solchen Zeiten in der Türkei Urlaub zu machen? Was war zuerst da: Das Ei oder die Henne?
Lassen wir mal dahin gestellt, ob zwangsläufig eine Ausbildung für die KInderbetreuung erforderlich ist oder ob eine gewisse Lebenserfahrung, viel Umgang mit KIndern, autodidaktisches Studium und eine liebevolle Art nicht auch reichen, um Kinder zu betreuen.
Eine ausgebildete Erzieherin muss noch lange keine gute sein.
Natürlich habe ich schon vor Jahren mit dem Arbeitsamt gesprochen. Es wurde aber abgelehnt. Habe auch sonst einige eigene Anstrengungen unternommen, um eine solche Ausbildung zu erhalten, war aber nicht finanzierbar.
Den Passus mit der Kündigungsschutzklage verstehe ich nicht so ganz. Ich soll gegen den Grund der Kündigung klagen, um eine Abfindung zu erhalten? Käme in so einem Fall nicht zwangsläufig heraus, dass ich eine andere Tätigkeit verrichte?
Interssanter Ansatz, zu fragen, wer in die Türkei in solchen Zeiten reisen wollte. Dann rechtfertigt also eine solche (ausdrücklich abgesprochene, genehmigte) Reise bei Umentscheiden der vorherigen Meinnung der Arbeitgeberin nach Ende des Urlaubs, die Quratäne nicht zu bezahlen und mich zu mobben? Ich habe es schon geschrieben, dass ich versucht habe, mit der Dame zu reden und sie mitten im Gespräch (was von mir sachlich geführt wurde) aufstand und beim Verlassen des Raumes die Tür knallte. Denkst du ernsthaft, dass da noch ein vernünftiges Gespräch möglich gewesen wäre? Es folgte danach auch keine Entschuldigung, im Gegenteil, dann begann das Mobbing.
Ich erwarte von meinem Arbeitgeber nichts anderes als er von mir auch: Sich an Absprachen zu halten!
Nebenbei sei noch erwähnt, dass man davor mit meiner Arbeit sehr zufrieden war und nicht nur, weil ich eine gute Kinderbeteuung bin, sondern weil ich mitdenkend bin und Dinge, die ich sehe, die anfallen, einfach miterledige, ganz unabhängig davon, ob das zu meinen Aufgaben gehört oder nicht.
Umso enttäuschender ist die Haltung und das Verhalten der Arbeitgeberin.
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Eigentlich ist Kinderbetreuung meine Berufung.....wenn da nicht oft die schlimmen Eltern wären.
Ich komme aus einem anderen Berufszweig den ich aber keinesfalls mehr ausüben möchte.
Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigen"Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate
Diese drei Monate sind hier offensichtlich eingehalten.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, sie ist vier Wochen im Voraus anzukündigen."
Ich muss noch dazu sagen, dass als Begründung in der Kündigung davon die Rede ist, dass ich mehrfach Absprachen gebrochen hätte und deshalb das Vertrauensverhältnis beschädigt sei. Das ist aber nicht wahr.
Am Ende wird dir das außer einer gewissen Befriedigung aber kaum etwas bringen. Mit viel Glück vielleicht eine kleine Abfindung als Lästigkeitsprämie.
Da ich rechtlich hätte meine Arbeit ausführen können und diese durch den Arbeitgeber auferlegt wurde, muss dieser die ja dann wohl auch bezahlen. Als ich darauf bestanden habe, diese Geld zu bekommen, begann das Mobbing.
Könnte mir aber vorstellen, dass auch mein November-Gehalt nicht bezahlt wird.
Und wer hat mich gemobbt? Ich bin mit Sicherheit nicht mit diesen unfairen Methoden angefangen.
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Ein Gast antworteteWenn du die wörtliche Vertragsformulierung zitierst, könnte man sich das hier noch anschauen. Wobei die Frage ist, ob du überhaupt etwas unternehmen wolltest, falls die Frist irgendwie falsch berechnet wurde.
Ich muss noch dazu sagen, dass als Begründung in der Kündigung davon die Rede ist, dass ich mehrfach Absprachen gebrochen hätte und deshalb das Vertrauensverhältnis beschädigt sei. Das ist aber nicht wahr. Ich habe nie eine Absprache gebrochen. Das stimmt genauso wenig wie das Schreiben, das ich bekam, wo ich bezichtigt wurde, zu wenige Stunden geleistet zu haben und eine Erste-Hilfe-Schulung abgelehnt zu haben.
Welches Geld denn? Ist die Entgeltfortzahlung ausgeblieben? Notfalls musst du das beim Arbeitsgericht einklagen. Für berechtigte Gehaltsforderungen musst du nicht zur Bittstellerin werden und kuschen.
Könnte mir aber vorstellen, dass auch mein November-Gehalt nicht bezahlt wird.
Naja, jetzt mal ganz ruhig bleiben. Wer hat denn zuerst solche erpresserischen Gedanken gehabt (Drohung, um die Kündigungsfrist zu verkürzen)?
Wenn du eine pädagogische Ausbildung hast (Erzieherin oder ähnliches), sind deine Chancen für eine neue Stelle vermutlich nicht ganz so schlecht.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenich habe die Kündigung von meiner Arbeitgeberin am 20.11.20 bekommen. Ich weiß nicht, ob der Termin so stimmt (19.03.21). Im Arbeitsvertrag steht eine dreimonatige Kündigungsfrist mit so einem seltsamen Zusatz, dass die Kündigung 4 Wochen vorher angekündigt werden muss.
Zudem wurde ich einen Tag später per E-Mail gefragt, ob ich denn am 30.11.20 wieder arbeiten kommen würde,
wenn ich mein Geld bekäme.
Für mich ist das Erpressung!
hat sich die andere Stelle mittlerweile zerschlagen
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Ein Gast antworteteNoch einmal vielen Dank für die Antworten!
Leider hat sich die andere Stelle mittlerweile zerschlagen und ich habe die Kündigung von meiner Arbeitgeberin am 20.11.20 bekommen. Ich weiß nicht, ob der Termin so stimmt (19.03.21). Im Arbeitsvertrag steht eine dreimonatige Kündigungsfrist mit so einem seltsamen Zusatz, dass die Kündigung 4 Wochen vorher angekündigt werden muss.
Zudem wurde ich einen Tag später per E-Mail gefragt, ob ich denn am 30.11.20 wieder arbeiten kommen würde, wenn ich mein Geld bekäme. Für mich ist das Erpressung!
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Die Überlegung "Kann ich das nun gegen den Arbeitgeber verwenden ..." würde allerdings bedeuten, dass man es entweder vor dem Arbeitsgericht oder per Mitteilung an die Steuerfahndung verwendet. Damit würde man sich quasi selbst auch mit anzeigen. Dazu sollte man vorher einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt fragen.
E.D.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenSo was sollte doch berücksichtigt werden, denke ich.
Dein*e Nachfolger*in wird vermutlich genau den gleichen Arbeitsvertrag bekommen wie du. Das geht so lange gut, bis irgend ein*e findige*r Steuerprüfer*in irgendwann irgendwelche Zweifel bekommt und etwas genauer nachfragt. Ob dann rückwirkend gegen alle ehemaligen Angestellten ermittelt wird, möchte ich bezweifeln.
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Ein Gast antworteteZitat von E.D. Beitrag anzeigen
Im Strafrecht sind finanzielle Motive kein Rechtfertigungsgrund, sie wirken eher straferhöhend.
E.D.
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Ein Gast antworteteZitat von werner h. Beitrag anzeigen
Nimm das Telefon in die Hand, rufe deine Noch-Arbeitgeberin an und frage sie, ob das für sie o.k. ist, wenn du zum 31. Dezember 2020 kündigst. Vermutlich wird sie kaum "Nein" sagen. Damit wäre das Problem dann gelöst.
Falls Sie komisch reagiert, kannst du andeuten (ohne näher auf deine Erkrankung einzugehen), dass deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit sich unter Umständen noch sehr lange hinziehen könnte. Ist eben eine ziemlich unangenehme und langwierige Sache, dein Krankheitsbild.
Dabei stets höflich und korrekt bleiben, keine Provokationen, immer an der Sache orientiert.
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Zitat von werner h. Beitrag anzeigenDu hast dich an der Steuerhinterziehung beteiligt und somit mitschuldig gemacht. Es würde im Falle einer Anzeige also vermutlich auch gegen dich ermittelt werden. Man kann natürlich spekulieren, ob du am Ende sauber aus der Sache herauskommst, weil du ja faktisch keine andere Möglichkeit hattest (außer die Stelle nicht anzutreten).
E.D.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenDa liegt das Problem. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist. Wenn ich die einhalten muss, bekomme ich die andere Stelle nicht, ...
Falls Sie komisch reagiert, kannst du andeuten (ohne näher auf deine Erkrankung einzugehen), dass deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit sich unter Umständen noch sehr lange hinziehen könnte. Ist eben eine ziemlich unangenehme und langwierige Sache, dein Krankheitsbild.
Dabei stets höflich und korrekt bleiben, keine Provokationen, immer an der Sache orientiert.
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Ein Gast antworteteZitat von werner h. Beitrag anzeigen
Die Kinderbetreuerin zu mobben, macht irgendwie wenig Sinn. Das fällt als Belastung gleich wieder auf die Mutter zurück.
Wenn du sowieso definitiv kündigen möchtest und im Moment arbeitsunfähig geschrieben bist (vielleicht sogar schon für einen längeren Zeitraum), dann kündige doch einfach heute zum gewünschten Termin. Du wirst dann sehr schnell feststellen, ob deine Arbeitgeberin einen gesteigerten Wert auf die Einhaltung der Kündigungsfrist legt - oder vielmehr froh ist, dich so schnell und elegant loszuwerden.
Da liegt das Problem. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist. Wenn ich die einhalten muss, bekomme ich die andere Stelle nicht, da die dringend zum 01.01.21 jemanden benötigen. Und zu kündigen, ohne eine neue Stelle zu haben, ist ja unklug, da ich von der Arbeitsagentur dann eine Sperre und somit keine Leistungen bekommen würde.
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