Hallo, ich habe vor über einem Jahr einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eigentlich falsch ist bzw. ein Scheinvertrag ist. Es ist nämlich so, dass der Arbeitgeber mich bei sich im Betrieb als Bürokraft beschäfigt, ich aber in Wirklichkeit im Privathaushalt seiner Tochter(die ebenfalls im Betrieb arbeitet) deren Kind betreue. Nun meine Frage: Kann ich das nun gegen den Arbeitgeber verwenden, um die lange Kündigungsfrist (3 Monate) zu umgehen? Oder kann man mir das dann auch ankreiden? Ich meine, ich war damals schon länger arbeitslos und brauchte den Job. Deshalb habe ich dort unterschrieben. Nun will ich aber schnellstmöglich dort weg, da es zu Differenzen, ja man könnte schon sagen, Mobbing gekommen ist. Danke vorab schon mal für die Antworten!
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Falscher bzw. Schein-Arbeitsvertrag
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Man kann natürlich spekulieren, dass der Arbeitgeber nicht gegen eine nicht fristgerechte Kündigung vorgehen wird. (Zur Arbeit zwingen kann er sowieso nicht. Es würde alleine um Schadensersatz gehen. Der Schaden wäre nicht einfach zu begründen und er würde das Risiko eingehen, dass dadurch Nachteile für den Arbeitgeber erwachsen (Steuer, je nach rechtliche Ausgestaltung des Arbeitgebers auch weitergehende strafrechtliche Konsequenzen.)
Wobei eventuell der schriftliche Arbeitsvertrag mit der Aufgabe A hinter den tatsächlichen Arbeitsvertrag mit der Aufgabe B zurück tritt. Diese wurde ja auch wohl im Einvernehmen geändert.
Denkbar wäre eine fristlose Kündigung (die man mit erkennen der rechtlich fragwürdigen Konstruktes begründen könnte). Vermutlich wäre dort eigentlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Man könnte abmahnen -wie ursprünglich vereinbart- als Bürokraft eingesetzt zu werden. (wobei diese schriftliche Vereinbarung durch die mündliche Vereinbarung wirksam geändert wurden sein könnte). Ja nach konkreten Kontext des Mobbings kann dies ebenfalls eine Abmahnung oder in seltenen Fällen eine fristlose Kündigung begründen. Wenn nach einer de skizzierten Abmahnungen sich die Situation nicht ändert kann dies dann je nach umständen die fristlose Kündigung begründen.
Man kann natürlich auch das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben (z.B. ausscheiden zum 31.12.). Die Argumente die oben skizziert wurden können da in die Waagschale geworfen werden. Man sollte dies aber nicht aggressiv und anklagend machen. Insbesondere wenn dann tatsächlich noch ein paar Wochen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses herauskommen sollten.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigen... Es ist nämlich so, dass der Arbeitgeber mich bei sich im Betrieb als Bürokraft beschäfigt, ich aber in Wirklichkeit im Privathaushalt seiner Tochter(die ebenfalls im Betrieb arbeitet) deren Kind betreue. ...
die Vermutung liegt nahe, dass dein Arbeitgeber die Personalkosten für dich als Betriebsausgaben absetzt, obwohl der das angesichts deiner tatsächlichen Tätigkeit möglicherweise nicht darf. Wenn dem so ist, macht er sich dadurch natürlich erpressbar. Das ist dann allerdings keine Frage des Arbeitsrechts.
Wenn dein Papier-Arbeitsvertrag neben der dort ausgewiesenen Tätigkeit keine Umsetzungsklausel auf andere Stellen enthält, könntest du möglicherweise eine vertragsgemäße Beschäftigung einfordern. Ansonsten hat LarsT eigentlich schon alles gesagt ...
Gruß,
werner
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.
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Zitat von LarsT Beitrag anzeigenMan kann natürlich spekulieren, dass der Arbeitgeber nicht gegen eine nicht fristgerechte Kündigung vorgehen wird. (Zur Arbeit zwingen kann er sowieso nicht. Es würde alleine um Schadensersatz gehen. Der Schaden wäre nicht einfach zu begründen und er würde das Risiko eingehen, dass dadurch Nachteile für den Arbeitgeber erwachsen (Steuer, je nach rechtliche Ausgestaltung des Arbeitgebers auch weitergehende strafrechtliche Konsequenzen.)
Wobei eventuell der schriftliche Arbeitsvertrag mit der Aufgabe A hinter den tatsächlichen Arbeitsvertrag mit der Aufgabe B zurück tritt. Diese wurde ja auch wohl im Einvernehmen geändert.
Denkbar wäre eine fristlose Kündigung (die man mit erkennen der rechtlich fragwürdigen Konstruktes begründen könnte). Vermutlich wäre dort eigentlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Man könnte abmahnen -wie ursprünglich vereinbart- als Bürokraft eingesetzt zu werden. (wobei diese schriftliche Vereinbarung durch die mündliche Vereinbarung wirksam geändert wurden sein könnte). Ja nach konkreten Kontext des Mobbings kann dies ebenfalls eine Abmahnung oder in seltenen Fällen eine fristlose Kündigung begründen. Wenn nach einer de skizzierten Abmahnungen sich die Situation nicht ändert kann dies dann je nach umständen die fristlose Kündigung begründen.
Man kann natürlich auch das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben (z.B. ausscheiden zum 31.12.). Die Argumente die oben skizziert wurden können da in die Waagschale geworfen werden. Man sollte dies aber nicht aggressiv und anklagend machen. Insbesondere wenn dann tatsächlich noch ein paar Wochen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses herauskommen sollten.
Es ist nicht so, dass das Aufgabengebiet im Nachhinein geändert wurde. Die Stelle war für die Kinderbetreuung ausgeschrieben und das wollte ich auch machen. Als wir uns einig waren, bekam ich dann den Arbeitsvertrag von der Tochter (die auch die ganze Zeit mein Ansprechpartner war) vorgelegt mit den Worten "das läuft bei uns eben so". Ich war skeptisch, hab dann aber doch unterschrieben, weil ich den Job, wie gesagt, brauchte. Ich wusste also von vorne herein, dass ich einen "falschen" Arbeitsvertrag unterschreibe.
Ist es unter diesem Aspekt immer noch so, dass der Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen bei Bekanntwerden zu erwarten hat? Und welche wären das denn dann? Könnte mir das auf die Füße fallen, dass ich den Vertrag im Wissen, dass ich eine andere Tätigkeit im Privathaushalt ausübe, auf die Füße falllen?
Ich möchte gar nicht fristlos kündigen, sondern etwas in der Hand haben, um auf einen Aufhebungsvertrag schließen zu können, eben genau zum 31.12.20, weil ich da eine neue Stelle antreten möchte. Zurzeit bin ich übrigens wegen des Mobbings krank geschrieben. Das vielleicht noch dazu erwähnt.
Für eine erneute Einschätzung wäre ich dankbar.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenIst es unter diesem Aspekt immer noch so, dass der Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen bei Bekanntwerden zu erwarten hat? Und welche wären das denn dann?
Könnte mir das auf die Füße fallen, dass ich den Vertrag im Wissen, dass ich eine andere Tätigkeit im Privathaushalt ausübe,
Ich möchte gar nicht fristlos kündigen, sondern etwas in der Hand haben, um auf einen Aufhebungsvertrag schließen zu können, eben genau zum 31.12.20, weil ich da eine neue Stelle antreten möchte.
Zurzeit bin ich übrigens wegen des Mobbings krank geschrieben.
Wenn du sowieso definitiv kündigen möchtest und im Moment arbeitsunfähig geschrieben bist (vielleicht sogar schon für einen längeren Zeitraum), dann kündige doch einfach heute zum gewünschten Termin. Du wirst dann sehr schnell feststellen, ob deine Arbeitgeberin einen gesteigerten Wert auf die Einhaltung der Kündigungsfrist legt - oder vielmehr froh ist, dich so schnell und elegant loszuwerden.
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.
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Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
Die Kinderbetreuerin zu mobben, macht irgendwie wenig Sinn. Das fällt als Belastung gleich wieder auf die Mutter zurück.
Wenn du sowieso definitiv kündigen möchtest und im Moment arbeitsunfähig geschrieben bist (vielleicht sogar schon für einen längeren Zeitraum), dann kündige doch einfach heute zum gewünschten Termin. Du wirst dann sehr schnell feststellen, ob deine Arbeitgeberin einen gesteigerten Wert auf die Einhaltung der Kündigungsfrist legt - oder vielmehr froh ist, dich so schnell und elegant loszuwerden.
Da liegt das Problem. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist. Wenn ich die einhalten muss, bekomme ich die andere Stelle nicht, da die dringend zum 01.01.21 jemanden benötigen. Und zu kündigen, ohne eine neue Stelle zu haben, ist ja unklug, da ich von der Arbeitsagentur dann eine Sperre und somit keine Leistungen bekommen würde.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenDa liegt das Problem. Ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist. Wenn ich die einhalten muss, bekomme ich die andere Stelle nicht, ...
Falls Sie komisch reagiert, kannst du andeuten (ohne näher auf deine Erkrankung einzugehen), dass deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit sich unter Umständen noch sehr lange hinziehen könnte. Ist eben eine ziemlich unangenehme und langwierige Sache, dein Krankheitsbild.
Dabei stets höflich und korrekt bleiben, keine Provokationen, immer an der Sache orientiert.Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.
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Zitat von werner h. Beitrag anzeigenDu hast dich an der Steuerhinterziehung beteiligt und somit mitschuldig gemacht. Es würde im Falle einer Anzeige also vermutlich auch gegen dich ermittelt werden. Man kann natürlich spekulieren, ob du am Ende sauber aus der Sache herauskommst, weil du ja faktisch keine andere Möglichkeit hattest (außer die Stelle nicht anzutreten).
E.D.
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Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
Nimm das Telefon in die Hand, rufe deine Noch-Arbeitgeberin an und frage sie, ob das für sie o.k. ist, wenn du zum 31. Dezember 2020 kündigst. Vermutlich wird sie kaum "Nein" sagen. Damit wäre das Problem dann gelöst.
Falls Sie komisch reagiert, kannst du andeuten (ohne näher auf deine Erkrankung einzugehen), dass deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit sich unter Umständen noch sehr lange hinziehen könnte. Ist eben eine ziemlich unangenehme und langwierige Sache, dein Krankheitsbild.
Dabei stets höflich und korrekt bleiben, keine Provokationen, immer an der Sache orientiert.
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Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
Im Strafrecht sind finanzielle Motive kein Rechtfertigungsgrund, sie wirken eher straferhöhend.
E.D.
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenSo was sollte doch berücksichtigt werden, denke ich.
Dein*e Nachfolger*in wird vermutlich genau den gleichen Arbeitsvertrag bekommen wie du. Das geht so lange gut, bis irgend ein*e findige*r Steuerprüfer*in irgendwann irgendwelche Zweifel bekommt und etwas genauer nachfragt. Ob dann rückwirkend gegen alle ehemaligen Angestellten ermittelt wird, möchte ich bezweifeln.
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
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Die Überlegung "Kann ich das nun gegen den Arbeitgeber verwenden ..." würde allerdings bedeuten, dass man es entweder vor dem Arbeitsgericht oder per Mitteilung an die Steuerfahndung verwendet. Damit würde man sich quasi selbst auch mit anzeigen. Dazu sollte man vorher einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt fragen.
E.D.
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Noch einmal vielen Dank für die Antworten!
Leider hat sich die andere Stelle mittlerweile zerschlagen und ich habe die Kündigung von meiner Arbeitgeberin am 20.11.20 bekommen. Ich weiß nicht, ob der Termin so stimmt (19.03.21). Im Arbeitsvertrag steht eine dreimonatige Kündigungsfrist mit so einem seltsamen Zusatz, dass die Kündigung 4 Wochen vorher angekündigt werden muss.
Zudem wurde ich einen Tag später per E-Mail gefragt, ob ich denn am 30.11.20 wieder arbeiten kommen würde, wenn ich mein Geld bekäme. Für mich ist das Erpressung!
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Zitat von Fragende123 Beitrag anzeigenich habe die Kündigung von meiner Arbeitgeberin am 20.11.20 bekommen. Ich weiß nicht, ob der Termin so stimmt (19.03.21). Im Arbeitsvertrag steht eine dreimonatige Kündigungsfrist mit so einem seltsamen Zusatz, dass die Kündigung 4 Wochen vorher angekündigt werden muss.
Zudem wurde ich einen Tag später per E-Mail gefragt, ob ich denn am 30.11.20 wieder arbeiten kommen würde,
wenn ich mein Geld bekäme.
Für mich ist das Erpressung!
hat sich die andere Stelle mittlerweile zerschlagen
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
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Wenn du die wörtliche Vertragsformulierung zitierst, könnte man sich das hier noch anschauen. Wobei die Frage ist, ob du überhaupt etwas unternehmen wolltest, falls die Frist irgendwie falsch berechnet wurde.
Ich muss noch dazu sagen, dass als Begründung in der Kündigung davon die Rede ist, dass ich mehrfach Absprachen gebrochen hätte und deshalb das Vertrauensverhältnis beschädigt sei. Das ist aber nicht wahr. Ich habe nie eine Absprache gebrochen. Das stimmt genauso wenig wie das Schreiben, das ich bekam, wo ich bezichtigt wurde, zu wenige Stunden geleistet zu haben und eine Erste-Hilfe-Schulung abgelehnt zu haben.
Welches Geld denn? Ist die Entgeltfortzahlung ausgeblieben? Notfalls musst du das beim Arbeitsgericht einklagen. Für berechtigte Gehaltsforderungen musst du nicht zur Bittstellerin werden und kuschen.
Könnte mir aber vorstellen, dass auch mein November-Gehalt nicht bezahlt wird.
Naja, jetzt mal ganz ruhig bleiben. Wer hat denn zuerst solche erpresserischen Gedanken gehabt (Drohung, um die Kündigungsfrist zu verkürzen)?
Wenn du eine pädagogische Ausbildung hast (Erzieherin oder ähnliches), sind deine Chancen für eine neue Stelle vermutlich nicht ganz so schlecht.
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