Hallöchen ins Forum,
ich habe den Verdacht, dass ich einen blöden Fehler gemacht habe. Ich habe heute, zum denkbar schönsten Datum, innerhalb meiner Probezeit die ordentliche Kündigung erhalten. Der Grund hierfür ist der Erwähnung nicht wert; der Ruf der Firma erklärt es schon eher.
In dem Glauben, dass ich von der Arbeitsleistung freigestellt sei, habe ich dem Werkleiter mit abschließenden Worten meine Schlüssel auf den Tisch geklatscht und bin heimgefahren. Dort angekommen sind mir dann Zweifel daran gekommen, ob ich überhaupt freigestellt bin. In der Kündigung steht nämlich nicht explizit, dass ich unwiderruflich freigestellt bin, sondern nur folgendes:
"Wir weisen Sie weiter darauf hin, dass ein in der Kündigungsfrist im Freistellungszeitraum ggf. anfallender Zwischenverdienst uns unverzüglich mitzuteilen ist, da dieser gemäß §615 Satz 2 BGB auf das Ihnen im hiesigen Arbeitsverhältnis zustehende Einkommen angerechnet wird."
Auch im Arbeitsvertrag steht nicht, dass ich bei einer Kündigung automatisch freigestellt bin.
Kann es also sein, dass ich die nächsten beiden Wochen noch dort arbeiten gehen darf?
ich habe den Verdacht, dass ich einen blöden Fehler gemacht habe. Ich habe heute, zum denkbar schönsten Datum, innerhalb meiner Probezeit die ordentliche Kündigung erhalten. Der Grund hierfür ist der Erwähnung nicht wert; der Ruf der Firma erklärt es schon eher.
In dem Glauben, dass ich von der Arbeitsleistung freigestellt sei, habe ich dem Werkleiter mit abschließenden Worten meine Schlüssel auf den Tisch geklatscht und bin heimgefahren. Dort angekommen sind mir dann Zweifel daran gekommen, ob ich überhaupt freigestellt bin. In der Kündigung steht nämlich nicht explizit, dass ich unwiderruflich freigestellt bin, sondern nur folgendes:
"Wir weisen Sie weiter darauf hin, dass ein in der Kündigungsfrist im Freistellungszeitraum ggf. anfallender Zwischenverdienst uns unverzüglich mitzuteilen ist, da dieser gemäß §615 Satz 2 BGB auf das Ihnen im hiesigen Arbeitsverhältnis zustehende Einkommen angerechnet wird."
Auch im Arbeitsvertrag steht nicht, dass ich bei einer Kündigung automatisch freigestellt bin.
Kann es also sein, dass ich die nächsten beiden Wochen noch dort arbeiten gehen darf?
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