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Ist der Schriftsatz selber 50 Seiten oder mit Anlagen? Mit 50 Seiten Schriftsatz (ohne Anlagen) macht man sich bei Gericht keine Freunde und erhöht das Risiko innerer Widersprüchen.
Das Problem ist natürlich, dass dein Anwalt nicht zuviele Stunden in den Fall investieren will. (Es sei denn du hättest Stundenhonorar vereinbart.)
Der Anwalt wird sich den Schriftsatz anschauen und dann seinen Schriftsatz schreiben/skizzieren und dir ggf. ein paar Fragen stellen und dann den Schriftsatz fertigstellen. Wochen wird er daran nicht arbeiten. Kündigungsschutzprozesse sind rechtlich relativ simpel. Im Kern geht es um die Klärung des Sachverhalts bzw. plaudibel Machung des angnommenden Sachverhalts. Der ja meist von beiden Seiten verschieden gesehen wird... Länge hilft da wenig.man braucht eine klare und plausible "Geschichte".
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Klingt plausibel. Mein Anwalt möchte es auch eher kurz halten. Aber mir fallen schon einige Dinge ein, die wir reinbringen sollten. Aber obwohl wir den Schriftsatz jetzt eine Woche haben, hat ihn mein Anwalt immer noch nicht durchgelesen. Sollte ich da als Mandant mehr Druck machen oder auf seine Erfahrung vertrauen? Ich fände 1-2 Wochen Bearbeitungszeit schon sehr wenig für die Beantwortung eines 50 Seiten Schritftsatzes. Zumal einem ja mit der Zeit manchmal noch wichtige Details einfallen.
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Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigenDer Schriftsatz des Arbeitgebers dagegen jetzt 50 Seiten lang.
Also haben wir ja nur einen "langen" Schriftsatz.
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Das finde ich einerseits verständlich, andererseits aber auch nicht. Die Klageschriften sind ja wohl im Allgemeinen nicht sehr lang, das waren bei uns 2 Seiten. Der Schriftsatz des Arbeitgebers dagegen jetzt 50 Seiten lang. Also haben wir ja nur einen "langen" Schriftsatz. zum Zeitpunkt der Klage kannten wir ja noch nicht einmal ganz exakt die Kündigungsgrunde ...
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Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigenNein, noch nicht. Was ich aber seltsam finde: Der Arbeitgeber hat einen Schriftsatz verfasst, jetzt sind wir dran und dann nochmal der Arbeitgeber. Sollte das Verhältnis nicht ausgeglichen sein?
Deine Kündigungsschutzklage ist der erste Schriftsatz. Darauf entgegnet der AG. Du nimmst zu dieser Entgegnung Stellung und daraufhin wieder der AG. Also 2 : 2.
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Nein, noch nicht. Was ich aber seltsam finde: Der Arbeitgeber hat einen Schriftsatz verfasst, jetzt sind wir dran und dann nochmal der Arbeitgeber. Sollte das Verhältnis nicht ausgeglichen sein?
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Kurze Info. Im Schriftsatz meines Arbeitgebers stellt sich nur eine der drei Frauen als Zeugin zur Verfügung.
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Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigenUnd das ist eben so das Problem. Beispiel. Sie behauptet ich würde ihr regelmäßig an der Arbeitsstelle auflauern (was ja schon mal nicht stimmt aber die Behauptung steht im Raum und ist ja schwer zu widerlegen). Dann kann sie eben entweder so sagen oder sie sagt was in die Richtung "der hat mir monatelang regelmäßig vor der Arbeitsstelle aufgelauert, ...
Im anstehenden Kammertermin wird es dann wahrscheinlich erst einmal um diese Zusammenhangsfrage gehen.
Das Gericht lädt nicht auf Verdacht Zeug*innen ein, wenn es der Meinung ist, dass es auf deren Aussage nicht ankommt. Erst wenn im Kammertermin der Zusammenhang hinreichend zu deinen Lasten erörtert wurde, beschließt das Gericht die Ladung der Zeuginnen. Dazu gibt es einen weiteren Kammertermin. Und dort werden die Zeuginnen nicht nur pauschale Behauptungen machen können, sondern müssen auch genau schildern, was wann wo und mit welchen Begleitumständen stattgefunden hat. Dein Anwalt hat genauso wie das Gericht die Möglichkeit, alles zu hinterfragen.
Das ist meine Einschätzung zum voraussichtlichen Ablauf. Natürlich bin ich nicht das Gericht und kenne auch nicht die Aktenlage, es kann also auch alles ganz anders kommen.
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Und das ist eben so das Problem. Beispiel. Sie behauptet ich würde ihr regelmäßig an der Arbeitsstelle auflauern (was ja schon mal nicht stimmt aber die Behauptung steht im Raum und ist ja schwer zu widerlegen). Dann kann sie eben entweder so sagen oder sie sagt was in die Richtung "der hat mir monatelang regelmäßig vor der Arbeitsstelle aufgelauert, seitdem habe ich Alpträume, traue mich nicht mehr zu Arbeit, bin psychisch völlig am Ende mit den Nerven. Seitdem vertraue ich auch keinen Männern mehr blbalba"
sprich zusätzlich zur Lüge das ganze auch noch dramatisieren. Aber wenn solche Behauptungen kommen, würden wir natürlich auch fragen ob sie dann genauso wie der Kläger in psychologische Behandlung gegangen ist etc...
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Die Zeuginnen sind gesetzlich verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit auszusagen (falls sie befragt werden). Andernfalls machen sie sich strafbar. Daraus weist der vorsitzende Richter sie auch in der Verhandlung ausdrücklich hin. Sie müssen aber nicht ihrerseits "beweisen", dass ihre Aussagen richtig sind.
E.D.
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Danke für diese Rückmeldung. Mit der anwaltlichen Vertretung bist du offensichtlich in guter Hand. Ich bin gespannt auf die Fortsetzung.
Ob die Zeuginnen tatsächlich bereits zum nächsten Kammertermin geladen werden, muss noch nicht zwingend feststehen. Das wird seitens des Gerichts in der weiteren Prozessvorbereitung entschieden. Ich vermute, dass jetzt erst einmal beide Seiten aufgefordert werden, nochmals schriftlich Stellung zu nehmen. Es könnte auch sein, dass das Gericht dann zu der Ansicht kommt, dass die Zeuginnenaussagen für den Fortgang des Verfahrens völlig unerheblich sind.
Und ansonsten sind - wie ich schon geschrieben hatte - Zeug*innen nicht immer eine verlässliche Größenordnung für die Seite, die sie benannt hat.
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Ich hatte gerade zusammen mit meinem Anwalt den Gütetermin vor Gericht. Der Richter hat permanent versucht auf die Gegenseite einzuwirken, er möge die Kündigung doch bitte gleich zurücknehmen. Mein Arbeitgeber erwies sich leider als beratungsresistent und deswegen wird's zu einem Kammertermin mit Zeugeneinvernahme kommen. Mein Arbeitgeber sprach im Übrigen davon, dass sich 4 Frauen gemeldet hätten, aber eine schon vorher gesagt hat, sie wolle nicht vor Gericht aussagen. Darüber war der Richter sehr pikiert, er meinte, er müssten dann schon alle kommen. Von den anderen 3 Frauen hat sich der Arbeitgeber bereits vor der Kündigung "die Zusage" geholt, dass sie vor Gericht aussagen würden. Ich finde, dass hier doch ein enges Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Zeuginnen besteht, wer weiß, was der Arbeitgeber den Zeuginnen für die Zeugeneinvernahme noch alles mit auf den Weg gibt?! Der wird ihnen wahrscheinlich sagen, die Dinge möglichst dramatisch darzustellen, um noch irgendwie eine Chance zu haben. Davor habe ich ein wenig Angst.
Der Richter empfand die Kündigungsgründe als nicht verhältnismäßig und wohl selbst für eine Abmahnung zu hart, er meinte, dass diese Einschätzungen der Frauen sehr subjektiv seien und von sexueller Belästigung im Sinne des STGB (was ja im außerdienstlichen Bereich gilt und eben nicht das AGG) defintiv nicht die Rede sein kann. Dementsprechend habe ich bis heute auch nichts von der Polizei gehört, nachdem ja von einer dieser Frauen Anzeige erstattet worden war. Vermutlich hat die Polizei das Thema schnell wieder beendet.
Außerdem war mein Arbeitgeber mitunter schlecht vorbereitet, im Gegensatz zu uns hatte er den Facebook-Chat nicht ausgedruckt dabei, wir konnten daraus zitieren. Zudem hat sein Anwalt ein schlechtes Bild abgegeben (jedenfalls aus unserer Sicht), indem er immer wieder sehr zornig und emotional reagierte. Wir haben uns dagegen sehr zurückgehalten, ruhig und besonnen geantwortet.
Also es lief alles in allem ganz gut, aber leider wird der Prozess noch sehr lange dauern und so aggressiv wie mein Arbeitgeber auftrat, kann ich mir vorstellen, dass er bei einer Niederlage auch noch vors LAG ziehen würde. Wir würden aber auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Falle des Obsiegens in erster Instanz gehen, mir fehlt nämlich meine Arbeit und meine Kollegen und mir geht es seit der Kündigung furchtbar, ich bin mittlerweile in psychotherapeutischer Behandlung (kann man das eigentlich auch vor Gericht irgendwie einfließen lassen?). Höchstwahrscheinlich deutlich deutlich schlechter als den 3 Frauen... Der einzige Unternehmensteil, der Stimmung gegen mich macht, ist die Personalabteilung. DIe hat schon so manchen Mitarbeiter aus unserem Unternehmen geekelt, aber ich werde das nicht mit mir machen lassen!Zuletzt geändert von Obstsalat; 01.10.2020, 09:57.
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Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigenHallo Werner. Danke für deine Nachricht.
Gerade der erste lange Absatz war sehr hilfreich für mich. Denn diese Punkte kann ich alle verneinen. Ich habe in meinem Bereich sowieso kaum Kontakt zu Frauen und es gab auch keine Vorfälle in der Arbeit oder mit Kunden. Einen Medienbericht Gott sei Dank auch nicht. Die Damen hätten sich ja zusätzlich zum Arbeitgeber auch an die Presse wenden können, das haben sie aber nicht gemacht.
Und das Thema Zeugen müssen wir dann wohl einfach mal abwarten.
"Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, fallen dafür Kosten an. Streben Sie einen Rechtsstreit an, sollten Sie schon im Vorhinein daran denken, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten tragen muss. Eine Ausnahme stellen hier arbeitsgerichtliche Verfahren dar. In erster Instanz trägt jede Partei die anfallenden Rechtsanwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Es kann jedoch auch dazu kommen, dass jede Partei teilweise obsiegt und teilweise unterliegt. In diesem Fall werden die Kosten und Gebühren entweder verhältnismäßig geteilt oder gegeneinander aufgehoben. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich gut zu wissen, wie hoch die Prozesskosten überhaupt ausfallen. So kann ein Betroffener besser entscheiden, ob er das Prozesskostenrisiko tragen möchte und kann – ob er also in der Lage ist, im Falle des Unterliegens die anfallenden Kosten zu zahlen." quelle : https://www.prozesskostenfinanzie rung.de/prozesskosten/ das sollten Sie vielleicht in Betracht ziehen, und diese Website hilft....hoffe, dass sie Ihnen hilft.
Ich hoffe, Sie wissen, wo Sie stehen, und dieser Fall hat Ihnen keinen weiteren Schaden zugefügt. dachte, PKH wird helfen
LG
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